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Darf meine Frau in ihre Heimat für 4 Monate? (Gelesen: 1.294 mal)
Inzagi
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Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Darf meine Frau in ihre Heimat für 4 Monate?
17.03.2006 um 16:50:37
 
Meine russische Ehefrau hat eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr bekommen.
Diese soll im August verlängert werden. Sie war innerhalb dieses Jahres bereits 2 Monate in Russland zu Besuch bei ihrer Mutter.
Jetzt muss sie wegen persönlichen Angelegenheiten wieder für mindestens 2 Monate nach Russland.

Sie hat aber gehört, dass man, wenn man eine AUfenthaltsgenehmigung nur für 1 Jahr hat, darf man höchstens 3 Monate im Jahr NICHT in Deutschland leben, bzw. ins Heimatland fahren.

Stimmt das so? Wenn ja, wo steht das und gibt es da Ausnahmen?
Kann es passieren, dass wir eine Familienzusammenführung machen müssen wenn sie insgesamt 4 Monate im Ausland war in einem Jahr?

danke im vorraus für Anworten
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Daddy
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Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Darf meine Frau in ihre Heimat für 4 Monate?
Antwort #1 - 17.03.2006 um 17:06:19
 
Wo hast du die 3 Monate her?
Die Gründe für das Erlöschen eines Aufenthaltstitels findest du im § 51 AufenthG ... da les ich nichts von 3 Monaten Zwinkernd

Daddy
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Mick
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Beiträge: 12.931

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 17.03.2006 um 22:06:31
 
Inzagi schrieb am 17.03.2006 um 16:50:37:
Kann es passieren, dass wir eine Familienzusammenführung machen müssen wenn sie insgesamt 4 Monate im Ausland war in einem Jahr?


Hi,
nein.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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