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Moin ... Einbürgerung/Niederlassungserlaubnis xte (Gelesen: 1.781 mal)
T4B
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Moin ... Einbürgerung/Niederlassungserlaubnis xte
27.02.2006 um 20:49:54
 
Hallo ...

ich finde dieses Forum echt super, denn es hat mir schon in vielen Situationen zur Seite gestanden. Dies ist das erste Mal, dass ich mich direkt an euch wende.

Problem ... Ich kenne eine iranische Frau, sie lebt seit 1991 in Deutschland. Sie hatte Asyl beantragt und auch eine Aufenthaltsbefugniss bekommen. Inzwischen hat sie einen akademischen Abschluss, spricht perfekt deutsch (besser als die meisten Deutschen) und Promoviert gerade im Bereich der Stammzellforschung. Sie hat nie Sozialhilfe in Anspruch genommen und immer für ihren eigenen Unterhalt gesorgt.

So weit so gut ... im letzten Jahr (2005) nachdem sie mit der Promotion angefangen hatte (wofür es auch Geld gibt) ... war sie bei der Ausländerbehörde um zu fragen wie es mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (oder jetzt Niederlassungerlaubnis) aussieht. Die Dame meinte das sei kein Problem wenn sie denn 1Jahr im Job steht und auch noch langfristig Vertrag hat (hat sie).

Nun war sie nach Ablauf des Jahres wieder bei der Behörde um ihren Status zu ändern ... das Dumme scheint wohl nach Ansicht der Behörde zu sein, dass sie innerhalb dieses Jahres einen Deutschen geheiratet hat (nämlich mich!) und nun "ihre eigenen Verdienste" nicht mehr zählen ... alles auf Null gestellt wird und sie jetzt 3 Jahre warten muss (also mit mir verheiratet sein muss) um diesen Antrag stellen zu können.

Also noch mal kurz: kann es angehen, dass sich Ihre Lage/Chancen auf eine Niederlassungserlaubis verschlechtert haben durch die Heirat ?!?!?!?   Schockiert/Erstaunt

Es wäre toll wenn mir hier jemand helfen könnte ... Sie möchte gerne dem Land in dem Sie zur hochqualifizierten Wissenschaftlerin ausgebildet wurde auch weiterhin nützlich sein ...
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Antwort #1 - 27.02.2006 um 21:07:14
 
Hallo T4B,

wäre interessant etwas mehr zu wissen. Nur so können hier weitere Antworten gegeben werden. Alles andere sind nur Vermutungen.

Interessant wäre :

1. Wann Aufenthaltsbefugnis und bis wann (vielleicht noch nach welchem §, soweit bekannt)

2. War die Befugnis ununterbrochen, oder gab es Unterbrechungen?

3. Hat Sie evtl. mittlerweile ne AE ? (Wonach ?)

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T4B
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Moin ... Einbürgerung/Niederlassungserlaubnis
Antwort #2 - 27.02.2006 um 21:23:29
 
edge schrieb am 27.02.2006 um 21:07:14:
Hallo T4B,

wäre interessant etwas mehr zu wissen. Nur so können hier weitere Antworten gegeben werden. Alles andere sind nur Vermutungen.

Interessant wäre :

1. Wann Aufenthaltsbefugnis und bis wann (vielleicht noch nach welchem §, soweit bekannt)

2. War die Befugnis ununterbrochen, oder gab es Unterbrechungen?

3. Hat Sie evtl. mittlerweile ne AE ? (Wonach ?)



1. 1997 nach §51 bis März 2005 (ab dann Aufenthaltserlaubnis wg. Heirat)

2.  ununterbrochen

3. Seit März 2005 Aufenthaltserlaubnis wg. Heirat (obwohl wir nicht sicher sind, ob es sich hierbei nur um eine Namen- und nicht Statusänderung handelt).

Achso das alles spielt sich in Hamburg ab ...

Danke nochmals für alle, die sich die Mühe machen uns zu helfen.
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Ralf
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Antwort #3 - 27.02.2006 um 21:30:14
 
T4B schrieb am 27.02.2006 um 20:49:54:
Also noch mal kurz: kann es angehen, dass sich Ihre Lage/Chancen auf eine Niederlassungserlaubis verschlechtert haben durch die Heirat ?!?!?!?  

Eigentlich kann das nicht sein. Welchen Aufenthaltstitel hatte sie denn vor der Heirat? Immer nur Befugnis und befristete AE ab Heirat?
BTW: Geht es jetzt um die NE oder um die Einbürgerung?

Änderung:
Sehe gerade, die Frage nach dem Titel ist schon erledigt. Demnach dürfte ein Einbürgerungsanspruch nach § 10 StAG bestehen, daran hat sich natürlich durch die Heirat nichts geändert.
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/anspruch.htm
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Antwort #4 - 27.02.2006 um 21:36:52
 
Ob es sich um Namensänderung handelt könnte man an dem § auf der AE erkennen. Die Befugnisse gibt es ja unter diesem Namen seit dem 01.01.2005 nicht mehr!

Welcher § steht da ? § 51 bezog sich bestimmt auf das alte Recht
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Antwort #5 - 27.02.2006 um 21:41:41
 
Was ich sagen will (mal wieder total verdreht ausgedrückt):

1. Es könnte sein, dass es sich nach wie vor um eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen handelt (ist das gleiche etwa wie damals Befugnis)

oder aber, wenn ich dich richtig verstanden habe,

2. Eine AE zum Familiennachzug nach § 28 AufenthG. So könnte ich mir auch erklären, wie die Auskunft zustande gekommen ist, 3 Jahre Ehe und dann NE.

Das ist bei Deutschverheirateten (was das zeitliche angeht) auch so. Vielleicht hat die Mitarbeiterin in den PC gesehen, da stand dann Eheschließung in xy.xy.2005 mit deutschem Mann und hat dann die Auskunft gegeben. Evtl. hat man den langen Voraufenthalt nicht gesehen???

Ist auch nur ne Vermutung. Keine Garantie auf Richtigkeit.
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