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doppelte Staatsangehörigkeit oder nicht (Gelesen: 2.064 mal)
garfield2008
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01259, Sachsen, Germany
01259
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02.03.2006 um 22:28:24
 
Hallo,

Wie verhält es sich mit der doppelten Staatsbürgerschaft in folgender Konstellation:

    - Vater deutsch, Mutter vietnamesisch, Kind in Deutschland geboren
    - laut vietnamesischen Recht darf ein vn Staatsbürger unter keinen Umständen eine zweite Staatsangehörigkeit haben
    - in den Verwaltungsvorschriften zum vn Staatsangehörigkeitsgesetz steht:

    Zitat:
    "Ein Kind von Eltern mit unterschiedlicher Staatsbürgerschaft im Sinne des Abs. 1 besitzt, wenn es außerhalb vietnamesischen Gebiets geboren ist (mit Ausnahme des Falles, dass seine Eltern bei seiner Geburt dauernden Aufenthalt in Vietnam hatten), die vietnamesische Staatsbürgerschaft nur, wenn die Eltern für das Kind übereinstimmend die vietnamesische Staatsbürgerschaft wählen."


    - die VN Botschaft in Berlin behauptet, das Kinder aus diesen Beziehungen ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit haben und das aus diesem Grund weder die Geburt registriert wird, noch das Kind in den Pass der Mutter eingetragen werden kann


Meiner Meinung nach hat das Kind in diesem Fall nur die deutsche Staatsangehörigkeit, da das deutsche Recht ja das vietnamesische Recht nicht außer Kraft setzen kann.
Mein Einwohnermeldeamt ist der Meinung, das bei der Staatsangehörigkeit nur das deutsche Recht maßgeblich ist, und das Kind deshalb auf jeden Fall auch die vietnamesische Staatsangehörigkeit hat.

irgendwelche Ideen?

mfg
Thomas Böttcher
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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Ralf
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Antwort #1 - 02.03.2006 um 22:44:06
 
garfield2008 schrieb am 02.03.2006 um 22:28:24:
Mein Einwohnermeldeamt ist der Meinung, das bei der Staatsangehörigkeit nur das deutsche Recht maßgeblich ist, und das Kind deshalb auf jeden Fall auch die vietnamesische Staatsangehörigkeit hat.


So. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht regelt aber nur den Erwerb, Besitz und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, der Besitz der vietnamesischen StA richtet sich logischerweise nach dortigem Recht und nicht nach deutschem.

Richtig ist, dass im Melderegister sämtliche Staatsangehörigkeiten einzutragen sind, aber eben auch nur diese. Sofern sich aus einer Bescheinigung der vietnamesischen Behörden oder - wie hier - aus dem dortigen Staatsangehörigkeitsrecht ohne weiteres selbst ergibt, dass eine StA nicht besteht, muss das Register m.E. berichtigt werden, das sollte dann am besten schriftlich beantragt werden.
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ronny
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Antwort #2 - 03.03.2006 um 07:18:58
 
Zitat:
Mein Einwohnermeldeamt ist der Meinung, das bei der Staatsangehörigkeit nur das deutsche Recht maßgeblich ist, und das Kind deshalb auf jeden Fall auch die vietnamesische Staatsangehörigkeit hat. 


Hi Gar,

dieser Auffassung begegne ich in den Meldeämtern des öfteren, jedoch ohne rechtlichen Hintergrund Zwinkernd

Es mag durchaus sein, dass das Kind Doppelstaater ist, allerdings können nur die Staatsangehörigkeiten im Melderegister vermerkt werden , die nachgewiesen sind.Das Argument: ....wir wissen aber dass das Kind die ...StAng erworben hat weil das so da und da steht.....  reicht m.E. nicht aus.

Allerdings wäre auch für den Nichterwerb deinerseits ein Nachweis zu führen durch eine Bescheinigung der vn Botschaft Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mick
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Antwort #3 - 03.03.2006 um 07:56:58
 
ronny schrieb am 03.03.2006 um 07:18:58:
Allerdings wäre auch für den Nichterwerb deinerseits ein Nachweis zu führen durch eine Bescheinigung der vn Botschaft Zwinkernd


Hi,
und die VN-Botschaft würde ihm dann einen Auszug aus dem VN-StAG
geben, welches eh bei den innerdeutschen Behörden vorliegen dürfte.
Ich glaube nicht, dass ich eine Negativ-Bescheinigung besorgen würde.
Garfield möchte nichts eingetragen haben, er möchte, dass ein falscher
Eintrag unterbleibt. Will das EMA die VN-StAng eintragen, so sollte es
sich schon vergewissern, dass diese besteht.
Eine Bringschuld sehe ich eher in den Fällen, in denen Eltern eine zweite
StAng eingetragen haben wollen, das EMA aber nicht sicher sein kann,
dass diese auch besteht.
Mal eine Frage: Prüft das Standesamt nicht anlässlich der Geburt, welche
Staatsangehörigkeiten bestehen?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 03.03.2006 um 08:22:48
 
Zitat:
Prüft das Standesamt nicht anlässlich der Geburt, welche
Staatsangehörigkeiten bestehen?


Bei deutsch-xyz Doppelstaatern wird die zweite nur geprüft, wenn sie für irgend etwas relevant sein könnte Zwinkernd

Beispiel:

Eltern bestimmen, dass das Kind den Namen nach dem Heimatrecht des xyz-Staaters erhalten soll Zwinkernd Dann wäre die xyz-StAng relevant und zu prüfen, aber ansonsten geht immer die deutsche vor, sodass die zweite uninteressant ist. Folgerichtig wird sie auch nicht geprüft.

Zitat:
Allerdings wäre auch für den Nichterwerb deinerseits ein Nachweis zu führen durch eine Bescheinigung der vn Botschaft


Sorry, ich meinte das nicht im Sinne einer Bringschuld, das EMA muß aber irgendwie von der Unrichtigkeit überzeugt werden. Wie soll er das sonst belegen können ?

Zitat:
Will das EMA die VN-StAng eintragen, so sollte es sich schon vergewissern, dass diese besteht.


Sie werden sagen: steht in Standesamt und Ausländer   Zwinkernd wobei das keine Gewähr für die Richtigkeit ist Laut lachend

Zitat:
Ich glaube nicht, dass ich eine Negativ-Bescheinigung besorgen würde


Ich auch nicht, die bekämen von mir zur Antwort: Beschafft sie von Amtswegen Zwinkernd

Ich rede mir da auch manchmal den Mund fusselig Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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