Grundsätzlich: Am Ende des Einbürgerungsverfahrens gibt es nicht den Pass, sondern die Einbürgerungsurkunde. Mir deren Aushändigung erwirbt man die deutsche Staatsangehörigkeit und kann dann - wie jeder andere Deutsche auch - einen Personalausweis und bei Bedarf einen Reisepass beantragen.
rala schrieb am 10.02.2006 um 11:55:38:Meine kroat. Ausbürgerungsurkunde ist spätestens Ende des Monats Feb. da.
Wie lange dauert es ca. bis diese von Deutscher Seite aus überprüft ist
Grundsätzlich darf die Einbürgerungsurkunde nur ausgehändigt werden, wenn sämtliche Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Daher müssen diese vorher nochmals überprüft werden, soweit Änderungen eingetreten sein können. Dies erfordert die Beteiligung diverser anderer Stellen und dauert dementsprechend bis zu 6 Wochen, im Einzelfall auch mal länger.
Evtl. kann man die Einbürgerungsbehörde aber bitten, schon jetzt mit der Prüfung zu bitten.
Zitat:und ich wieder Weltweit reisen darf.
Das kann man ggf. ja auch noch mit dem alten Pass, sofern dieser noch gültig ist.
Zitat:Und was ist ein Expresspass
Ein Pass, der besonders schnell ausgestellt wird, was aber um einiges teurer ist.
Zitat:gibt es diesen auch beim Einbürgerungsverfahren?
Nein, siehe oben.
Zitat:Ich hab das alles auch schon im Ausländerbüro nachgefragt, aber Mann wollte sich nicht klar äußern!
Was wohl daran liegt, dass das Ausländeramt nicht für Pässe zuständig ist. Den Pass beantragt man beim Einwohnermeldeamt.