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AE nach Verlust der deutschen StAG (Gelesen: 1.601 mal)
Reni
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Zeige den Link zu diesem Beitrag AE nach Verlust der deutschen StAG
08.02.2006 um 14:51:18
 
Wenn ein in Deutschland lebender Deutscher durch Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit die deutsche verliert, aber hier bleiben will - auf welche AE hat er Anspruch und kann ihm die Erteilung versagt werden?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 08.02.2006 um 14:55:26
 
Hi Reni,

guck § 38 AufenthG Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 08.02.2006 um 15:45:35
 
Kann die Erteilung versagt werden? Ging für mich nicht daraus hervor.
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ronny
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 08.02.2006 um 16:03:37
 
Hi Reni,

ich denke grundsätzlich schon :

1. wenn die zeitlichen Voraussetzungen nach § 38 Abs. 1 AufenthG nicht erfült sind ,oder
2. wenn die allgemeinen Erteilungsvorausetzungen nach § 5 nicht erfüllt sind und kein besonderer Fall im Sinne von § 38 Abs. 3 AufenthG vorliegt.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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