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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 1.220 mal)
koala
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
08.02.2006 um 09:38:58
 
Hallo,

es fällt mir sichtlich schwer in dem Gesetzes-Dschungel noch durch zu blicken, deshalb eine Frage. unentschlossen
Mein Mann ist im Februar 2004 nach Deutschland eingereist und hat eine Aufenthaltserlaubnis. Meine Frage, da diesen Monat wieder ein Jahr vorbei ist, muss er sich diese Erlaubnis verlängern lassen oder wird diese automatisch verlängert?

Wenn ich verstanden habe, würde er dann nächstes Jahr eine Niederlassungserlaubnis bekommen, wenn die sprachlichen Deutschkenntnisse ausreichen?

Lieben Gruß
Koala
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Antwort #1 - 09.02.2006 um 13:59:11
 
koala schrieb am 08.02.2006 um 09:38:58:
Mein Mann ist im Februar 2004 nach Deutschland eingereist und hat eine Aufenthaltserlaubnis. Meine Frage, da diesen Monat wieder ein Jahr vorbei ist, muss er sich diese Erlaubnis verlängern lassen...
Wie lange ist die AE denn gültig? Steht drauf...

Zitat:
... oder wird diese automatisch verlängert?
Nein (sofern sie überhaupt ausläuft).

Zitat:
wenn ich verstanden habe, würde er dann nächstes Jahr eine Niederlassungserlaubnis bekommen, wenn die sprachlichen Deutschkenntnisse ausreichen?
Du bist Deutsche, oder? Vgl. § 28 Abs. 2 AufenthG:
Zitat:
Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn
- er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist,
- die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht,
- kein Ausweisungsgrund vorliegt und
- er sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann. ...


Abu
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