i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> AE nach Verlust der deutschen StAG
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1139406678

Beitrag begonnen von Reni am 08.02.2006 um 14:51:18

Titel: AE nach Verlust der deutschen StAG
Beitrag von Reni am 08.02.2006 um 14:51:18
Wenn ein in Deutschland lebender Deutscher durch Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit die deutsche verliert, aber hier bleiben will - auf welche AE hat er Anspruch und kann ihm die Erteilung versagt werden?

Titel: Re: AE nach Verlust der deutschen StAG
Beitrag von ronny am 08.02.2006 um 14:55:26
Hi Reni,

[guck=guck.gif] § 38 AufenthG ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: AE nach Verlust der deutschen StAG
Beitrag von Reni am 08.02.2006 um 15:45:35
Kann die Erteilung versagt werden? Ging für mich nicht daraus hervor.

Titel: Re: AE nach Verlust der deutschen StAG
Beitrag von ronny am 08.02.2006 um 16:03:37
Hi Reni,

ich denke grundsätzlich schon :

1. wenn die zeitlichen Voraussetzungen nach § 38 Abs. 1 AufenthG nicht erfült sind ,oder
2. wenn die allgemeinen Erteilungsvorausetzungen nach § 5 nicht erfüllt sind und kein besonderer Fall im Sinne von § 38 Abs. 3 AufenthG vorliegt.

Grüße
Ronny ;)

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.