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Letzte Hoffnung..............??!!!!!!!!!! (Gelesen: 5.861 mal)
Chinue
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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30.01.2006 um 13:16:14
 
Ich habe vor einigen Monaten schon einmal gepostet.................normalerweise wollten wir längst verheiratet sein, aber wie das Leben so spielt!
Mein freund lebt seit einigen Jahren in Algerien, er ist Nigerianer Profi-Fussballer und hat dort lange für einen algerischen Verein gespielt! Nun dürfen seit einigen Jahren dort keine *Ausländer* mehr spielen. Seit einem Jahr versuchen wir vergeblich ihn aus Algerien zu bekommen, da uns durch unglückliche Umstände (er wurde mehrmals verhaftet dort und sogar in der Wüste ausgesetzt und wurde dadurch sehr krank). Uns fehlt leider nun das nötige Geld, das ich ihm das Flugticket nach Nigeria bezahlen und dann selber hinfliegen um ihn zu heiraten! Da wir gehört haben, er kann als Nigerianer Algerien nur in ein anderes afrikanisches land verlassen.
Nun habe ich eine Frage........ist es so, das er Algerien nur in ein anderes afrik. Land verlassen darf? Wie ist es wenn ich ein Kind bekomme? Besteht dann die Möglichkeit das er von Algerien aus als nig. Staatsbürger gleich nach Deutschland einreisen darf, das er eine Aufenthaltserlaubnis bekommt, um hier mit seinem Kind zusammenzuleben? (Ich lass vom § 23.3 AuslG) Oder muss er vorher auf jeden Fall nach nigeria zurück? Er war vorher auch niemals in Deutschland...wir trafen uns im Urlaub immer in Afrika!
Ich weiss, manche werden sicher denken, das hier ein Kind Mittel zum Zweck wird.....aber so ist es nicht....wir wollen sowieso Kinder haben, und wir haben zu lange gekämpft und zu viel durchgemacht, wir wollen nur endlich zusammen sein.
Ich spiele mit dem Gedanken, nach Algier zu fliegen, um mit ihm zusammen sein zu können, sofern es die kulturellen Gepflogenheiten und Mögklichkeiten zulassen!
Ich hoffe sehr auf gute Tipps!
Danke......
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Chinue
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #1 - 30.01.2006 um 13:18:32
 
PS.......................................

Ich möchte nicht mit ihm dort leben, sondern für einen Urlaub nach Algier fliegen, um eben mit ihm zusammen sein zu können.............................
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brickbat
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Antwort #2 - 30.01.2006 um 13:25:22
 
Deine Schilderung hört sich nicht so an als ob Dein Mann sich derzeit rechtmäßig in Algerien aufhält. Ansonsten gäbe es von deutscher Seite aus keine Probleme von Algerien aus hier einzureisen. Welchen ausländerrechtlichen Status hat Dein Mann denn derzeit?
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Chinue
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 30.01.2006 um 13:41:43
 
Er hält sich rechtmässig dort auf...Unser problem ist nur, das wir zur zeit kein Geld haben, das ich ihm den Flug von Algerien nach Nigeria zahlen kann, denn er will nur noch dort raus! er ist Nigerianer und lebt seit Jahren dort nur kann er nun nicht mehr seinen Beruf dort ausüben!
Wir wollten es so machen, das er zurück geht nach Nigeria, ich ihn dann hierher einlade oder besser, das ich nach Nigeria fliege, das wir endlich heiraten können und dann eine Familienzusammenführung zu beantragen!
Nun ist aber mein ganzes Erspartes aufgebraucht, für Medikamente und andere sachen, die er dringend brauchte und braucht, durch seine Krankheit, ausgelöst im Gefängnis (er saß dort unschuldig ein) und durch seinen *Wüstentrip*!
Deutschland hat im Moment überhaupt keinen Grund ihm eine Aufenthaltserlaubnis auszustellen! Unsere Frage ist es nun, wenn ein *guter Grund*vorliegt, ob es möglich ist, das er Algerien in Richtung Deutschland verlassen kann, da er ja kein algerischer Staatsbürger ist...................
Wenn wir ein Kind hätten, und er dadurch eine ständige Aufenthaltsgenehmigung bekommen würde, dann könnte er in Deutschland bleiben und sich hier wieder seinem Beruf widmen........................zumindest hier in Europa!
Unsere wichtigste Frage ist wirklich, ob er als Nigerianer aus dem Grunde *Kind in Deutschland* Algerien verlassen kann, oder ob er vorher nach Nigeria zurück muss!
Dieses eine Ticket könnte ich noch eher zahlen, als 2 oder 3! (sorry für meinen Sarkasmus)
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Mick
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Antwort #4 - 30.01.2006 um 14:03:08
 
Hi,
wie Brickbat sagte: wenn er sich legal in Algerien aufhält,
kann er von dort aus die Einreise nach D. beantragen, wenn
es dann mit dem Kind soweit wäre.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Chinue
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Antwort #5 - 30.01.2006 um 14:19:27
 
Das weiss ich doch, habe es auch nicht anders verstanden........ich weiss nicht, ob es nötig wäre hier nun seine Geschichte zu erzählen, ich könnte es tun, in der Kurzfassung...Seit Jahren ist er in Algerien..Profi-Fussballer....also war es ein fester Job dort mit Arbeitserlaubnis und hohem Bekanntheitsgrad! In dieser Zeit lernte ich ihn kennen im Urlaub in Nigeria, als auch er bei seiner Familie war. Seit 3 Jahren dürfen dort keine Ausländer mehr arbeiten (in seinem Falle Fussball spielen, Gesetzesänderungen..........), er blieb dort legal und arbeitete dort auch! Er wollte nie so richtig wieder zurück nach nigeria, da er dort keine besseren Chancen hat als in Algerien. Ich möchte keinen Geschichten erzählen.............Schwarzafrikaner werden dort auch nicht mit Samthandschuhen angefasst............eines Tages auf dem Weg zu einer Arbeitsstelle kam ihm sein Pass abhanden..........er wurde natürlich prompt kontrolliert und 3 Monate weggesperrt, danach in di eWüste ausgesetzt! Bekam dann neue Papiere...war 6 Wochen frei und wurde dann (unverschuldet) im Zuge einer nächtlichen Razzia, die stattfand wegen Verdacht illegaler Geschäfte mit anderen Schwarzen wieder verhaftet. Unschuld wurde festgestellt....er bekam von der nigerianischen Botschaft ein papier, das ihm dort nichts mehr passieren könne, er damit Algerien auch verlassen kann, jederzeit, wenn er möchte............Wir hatten eben Pech, sonst währen wir schon verheiratet. Und hier beginnt nun unser Problem, das wir nicht wussten, ob er als nigerianischer Staatsbürger Algerien nach Deutschland verlassen kann................auch wenn er sich legal dort aufhält!
Sollte es die einzige Möglichkeit sein, dann werden wir unsere Familie in Algerien beginnen zu gründen, wie gesagt, sofern es die kulturellen Gepflogenheiten dort zulassen...........................!!! Uns fehlt nun leider durch alle unglücklichen Umstände das Geld für grosse Umwege!
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Allure
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Antwort #6 - 31.01.2006 um 08:48:16
 
Ich denke Euer Problem wird u.a. sein, die für ihn notwendigen Dokumente für die Beantragung eines Visa in Algerien aufzutreiben - insbesondere wenn Ihr ein Visum zur Eheschließung anstrebt (Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung etc). Das dürfte aber auch für ein FZF-Visum nicht einfacher werden, wenn Ihr in Algerien heiratet...  Traurig

Die Chancen für ein Touristen-Visum sind da wohl auch gering - hättest Du da eine Möglichkeit eine VE von einem Familienangehörigen o.ä. aufzutreiben, wenn Deine Finanzen nicht so gut bestellt sind?

Von daher wäre ich auch vorsichtig mit dem Kinder in die Welt setzen - das muß die Sache nicht zwingend beschleunigen.


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Chinue
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Antwort #7 - 31.01.2006 um 10:47:47
 
Habe mittlerweiel in Erfahrung gebracht, das eine Einladung durch eine dort lebende Person für ein Visum reicht und der Rest kein Problem sein soll, dort hinzufliegen für eine Woche *Urlaub*! Wir werden es so versuchen, vielleicht haben wir ja 1x Glück! Zwinkernd
Wir haben nun beschlossen, das wir mit dem Heiraten solange warten, bis er hier ist..............Kinder in die Welt setzen, nur aus diesem Grund, wollen wir nicht, wir wollen sowieso eine Familie gründen.
In Algerien zu heiraten kam für uns nie in Frage.......sollte ein Kind kommen, und er kann dadurch dann nach Deutschgland kommen........werden wir irgendwann nach Nigeria fliegen und dort heiraten...................bis dahin habe ich dann sicherlich auch das nötige Kleingeld zusammengespart.
Hoffe, das es so klappen kann.
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Sondra
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Antwort #8 - 31.01.2006 um 10:55:59
 
Jezt weiß ich wieder wieso ich in dem anderen Fall an Algerien gedacht hatte! Hier, Chinue, zitiere ich mich selbst mit den Informationen zu Algerien, die zu finden waren:

Sondra schrieb am 31.01.2006 um 10:27:40:
Es gibt für die Einreise nach Deutschland 2 Möglichkeiten, je nachdem, wo die Eheschließung stattfinden soll:

1. bei Heirat in Deutschland muss der ausländische Verlobte ein Visum zum Zwecke der Eheschließung beantragen. Es werden dafür viele verschiedenen Unterlagen verlangt.

2. bei Heirat im Herkunftsland des ausländischen Partners wird nach erfolgter Eheschließung und Anerkennung / Legalisation der Ehe durch die deutsche Auslandsvertretung vor Ort ein Visum zur Familienzusammenführung (FZF Visum) für den ausländischen Ehegatten beantragt. In diesem Fall muss der deutsche Partner verschiedene Unterlagen in Deutschland besorgen und mitbringen, um eine Ehe entsprechend dem vor Ort geltenden Recht zu schließen.

Die spezifischen Unterlagen, die für die Eheschließung und für die Erteilung des Visums (ob "Heirats-" oder "FZF") können vom Land zu Land unterschiedlich sein.

Die Deutsche Botschaft Algerien (anklicken) führt auf ihrer Seite nur Informationen in Zusammenhang mit einer Eheschließung in Algerien

Zitat:
Heirat in Algerien  

1. Wenn Ausländer vor einem algerischen Standesbeamten heiraten wollen, müssen sie sich sechs Monate lang in Algerien aufgehalten haben. Bei einer Eheschliessung zwischen einer Ausländerin und einem Algerier ist normalerweise ein mehrwöchiger Aufenthalt ausreichend.

2. Eine Aufgebotsfrist ist nicht vorgegeben.

3. Folgende Unterlagen müssen üblicherweise vorgelegt werden:

- Internationale Geburtsurkunde von beiden Verlobten
- Ledigkeitsbescheinigung von beiden Verlobten
- Bescheinigung über das im Heimatland geltende Eherecht (Monogamie, standesamtliche Ehe...)
- Heiratsgenehmigung (Wilaya, bei dem algerischen Standesamt erhältliches Formular)
- Nachweis des Wohnsitzes
- Aufenthaltsgenehmigung; für eine ausländische Frau genügt ein normales Visum
- Wenn der ausländische Ehepartner geschieden ist: das Scheidungsurteil
Alle Urkunden müssen vom Außenministerium mit einem Sichtvermerk versehen werden. Bitte erkundigen Sie sich zusätzlich vorab bei dem für Sie zuständigen algerischen Standesamt.

4. Eine (muslimische) algerische Frau darf nur einen Moslem heiraten. Der ausländische Verlobte müsste also ggf. zum Islam konvertieren.

5. Ausländer benötigen zwei Trauzeugen (2 Männer). Algerische Frauen benötigen die Zustimmung ihres Vormundes (i.d.R. der Vater) zur Eheschließung.

6. Die Anwesenheit eines Dolmetschers ist nicht erforderlich, soweit die Verständigung gewährleistet ist.

7. Die Eheschließungsurkunde kann von der deutschen Botschaft in Algier legalisiert werden, sofern die Vorbeglaubigung durch die zuständigen algerischen Behörden erfolgt ist. Damit wird die Eheschließung in Deutschland anerkannt.

8. Das bei einer Eheschließung durchzuführende Verfahren dauert aufgrund vieler bürokratischer Hindernisse in Algerien sehr lange.

9. Der Abschluß eines Ehevertrages in Deutschland sollte aufgrund der häufig unterschiedlichen Vorstellungen der Ehepartner bei gemischt-nationalen Ehen generell in Betracht gezogen und vorab besprochen werden.

Vorausschauende Anmerkung zu Kindern, die aus gemischt-nationalen Ehen hervorgehen:

Fall 1: algerischer Ehemann - deutsche Ehefrau:
Ihre Kinder werden automatisch beide Staatsangehörigkeiten haben. Das heißt, daß sie in Algerien als Algerier behandelt werden (Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Vater, Notwendigkeit der väterlichen Erlaubnis zur Ausreise aus Algerien, Wehrdienst), und in Deutschland als Deutsche.

Fall 2: deutscher Ehemann - algerische Ehefrau:
Ihre Kinder werden die deutsche Staatsangehörigkeit vom Vater haben, nicht jedoch die algerische. Sie benötigen daher Visa bzw. Aufenthaltserlaubnisse für Besuche bzw. Wohnsitznahme in Algerien.


Welche Unterlagen für die Beantragung eines Visums zur Eheschließung benötigt werden muss man direkt nachfragen bei der

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Dr. Johannes Westerhoff, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter Algier
165, chemin Sfindja (ex Laperlier), Algier.
Telefon (00213 21) 74 19 41 / 74 19 56 / 74 20 47
Fax (00213 21) 74 05 21
Postanschrift: Ambassade de la République fédérale d´Allemagne, B.P. 664, DZ-16000 Alger, Algerien.







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bamthwok
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Antwort #9 - 31.01.2006 um 12:59:49
 
Hallo Chinua,

ganz ehrlich gesagt, Dein Fall hoert sich fuer mich ein wenig wirr an.

Verstehe ich Dich jetzt richtig: Du planst fuer eine Woche nach Algier zu fliegen, in der Hoffnung schwanger zu werden?? Ich hoffe, du hast hier einen Punkt nicht falsch verstanden. Selbst wenn Dein "Plan" aufgeht bedeutet das, dass Dein Freund erst dann ein Einreiserecht nach Deutschland bekommt, wenn das Baby auf der Welt ist. Desweiteren wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Vaterschaftstest und noch weitere Dokumente verlangt werden. So einfach ist das mit dem Kind nun auch wieder nicht.

Was das Visum fuer Algerien anbelangt, so benoetigst Du eine Einladung eines "Algeriers". Ich bin vor vielen Jahren haeufig in Algerien gewsesen und ich hoffe Du weisst, dass es dort sehr anders ist als in den Nachbarstaaten Tunesien und Marokko. Ein wenig franzoesisch sollte man auch sprechen koennen.

Was mich aber wirklich stutzig macht, ist Deine Aussage, dass Dein Freund lange fuer einen algerischen Fussballclub gespielt hat und dann eines Tages keine "Auslaender" mehr in der Liga erlaubt waren. Trotzdem durfte Dein Mann weiterhin da bleiben. Wie verdient er denn im Moment sein Geld une was ist die Grundlage seines Visas?

Desweiteren interessiere ich mich fuer Fussball und ich habe mal ein wenig recherchiert. Ich kann nirgendwo etwas von einer solchen Beschraenkung in der algerischen Liga finden. Im Gegenteil, ich habe zumindestens einen nigerianischen Spieler gefunden, der momentan in der algerischen Liga spielt (Michael Eneramo fuer USM Algiers). Frag doch mal nach fuer welchen Club Dein Freund in Algerien gespielt hat (und wann).

Du schreibst, dass Ihr Euch im Urlaub in Nigeria getroffen habt und danach ein paar mal in Afrika ebenfalls zum Urlaub. Wenn ich es richtig verstehe, wart Ihr bisher noch nie laenger zusammen. Aber Du hast ihm schon jede Menge Geld geschickt. Versteh mich nicht falsch, aber fuer Aussensthehende gehen hier zunaechst einmal alle Alarmglocken an.

Was das Geld anbelangt, weiss ich nicht ob es billiger ist, um nach Algerien zu fliegen nur um schwanger zu werden, oder Deinem Freund ein Ticket nach Nigeria zu spendieren und alles weitere danach anzugehen.

Desweiteren hast Du natuerlich in diesem fruehen Stadium der Beziehung auch die Moeglichkeit, einfach zu Deiner ABH zu gehen und Dich einfach beraten zu lassen, was fuer Euch der beste Weg ist und welche Dokumente fuer welche Scenario benoetigt wuerden.

Ich an Deiner Stelle wuerde einfach mal damit anfangen, die Dokumente zu beschaffen, die fuer ein FZV noetig waeren. Kann ja nicht schaden. Du moechtest fuer Dich ja sicherlich auch wissen, ob die Dokumente Deines Freundes in Ordnung sind. Um alle Dokumente zu beschaffen ist es fuer Deinen Freund sicherlich besser, vor Ort in Nigeria zu sein. Das wird er von Algier aus nicht schaffen.

Besten Gruss,
bamthwok

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Antwort #10 - 31.01.2006 um 13:15:04
 
Hallo,

gab's da vor einigen Monaten nicht diese illegalen Flüchtlinge, die Marokko wieder nach Algerien zurückgeschickt hat ("in der Wüste ausgesetzt")? Irgendwie erinnert mich die Geschichte daran... Fussball hin oder her...
... Ich denke, der Weg zurück nach Nigeria ist der ehrliche und beste.

@Sondra: keiner der beiden hat die algerische Staatsangehörigkeit... Zwinkernd

Grüße,
line
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Hartmut_Krentz
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Antwort #11 - 31.01.2006 um 13:24:36
 
Diese "illegalen" Fluechtlinge hauptsaechlich aus Mali, Guinea, Senegal und Ghana
haben die Grenze zu Algerien nie ueberschritten. nach grossem internationalen Protest
haben die marrokanischen Behoerden sie wieder "eingesammelt" und soweit es ging
einigermassen ordnungsgemaess und human in ihre jeweiligen Heimatlaender
zureuckgefuehrt. Fakt ist, dass in diesem Raum Marroka und der ehemaligen Spanischen
sahara und auch in Mauretanien sehr gut organisierte Schleuserbanden arbeiten die mittlerweile
fast jeden tag mehrere Fluechtlingsboote (Pateras) in Richtung Kanarische Inseln schicken,
die "Ueberfahrt" kostet pro Kopf ab 1200 Euro  Oneway, und auf den Kanaren haben gerade
die Schwarzafrikaner funktionierende Netzwerke eingerichtet.

Die Geschichte hier erscheint mir mehr als konfus, habe das Gefuehl hier wird jemand
nach Strich und Faden verarscht Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich
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Allure
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Antwort #12 - 31.01.2006 um 14:46:33
 
Yup, so einiges stimmt etwas bedenklich... Gibt es Möglichkeiten nähere Infos einzuholen / gegenzuchecken - ehe man / frau heiratet...?

Aber ich denke ähnliche Probleme haben viele in einer binationalen Beziehung insbesondere wenn es um sogenannte Dritte-Welt-Länder geht...

Trotz allem: viel Glück - wie auch immer das aussehen mag.

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Lisette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 31.01.2006 um 16:10:04
 
Von Algier aus nach Nigeria zurückzukehren, ist eigentlich kein großes Problem, wenn die Papiere stimmen. Man könnte zu sehr niedrigen Kosten den Bus nehmen oder wenn gar kein Geld vorhanden ist, per Anhalter fahren.

Grüße            Lisette
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Antwort #14 - 31.01.2006 um 17:03:09
 
Hallo,

auch mich macht hier einiges an dem geschilderten Sachverhalten stutzig - aber natürlich sind die berichteten Sachen auch nur kleine Mosaiksteinchen und es ermangelt dem geschilderten sicherlichlich an vielen Einzelheiten.

Mich macht hier auch nachdenklich, warum Flüge von hier nach Algerien - einfacher/billiger - zu bekommen sein sollen als der sicherlich bessere Weg von Algerien nach Nigeria.

Sei es drum - liebe Chinhue - bitte nimm Dir die hier gemachten Gedanken aller als Hilfe.

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