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Kann ich nach Deutschland zu meinem Freund ziehen? (Gelesen: 1.561 mal)
hellymod
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kann ich nach Deutschland zu meinem Freund ziehen?
29.01.2006 um 20:32:48
 
Hallo zusammen!

Ich hätte mal eine Frage und hoffe, dass jemand von euch sie mir beantworten könnte.

Ich habe einen deutschen Freund und wir überlegen die Möglichkeit, erstmal zusammenzuziehen (ich zu ihm nach Deutschland), bevor wir eventuell heiraten. Jeder von uns möchte sich einfach vorher vergewissern, dass der Andere der/die Richtige ist. Und ich denke, das ist der richtige Weg, oder?

Besteht überhaupt solche Möglichkeit, angesichts der Tatsache, dass ich Bulgarin bin und Bulgarien (immer noch) kein EU-Land ist? Und ob sich was daran ändert, wenn das Land in die EU kommt?

Ich wäre sehr dankbar für jede kompetente Antwort und danke euch im voraus!

LG,
hellymod
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.01.2006 um 20:44:21
 
Hallo,

ein Aufenthalt zum Führen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft ist vom Gesetz her nicht vorgesehen. Dies wäre ggf. im Rahmen eines Aufenthalts zu einem Deutschintensivkurs oder Studium möglich, da ist aber der Aufenthaltsgrund der Deutschintensivkurs oder das Studium.

Von einem späteren EU-Beitritt Bulgariens kannst du jetzt noch keine Rechte ableiten, sollte die Gesetzeslage nach dem EU-Beitritt Bulgariens so sein wie heute, wäre ein Aufenthalt möglich, wenn der Lebensunterhalt (einschl. Krankenversicherung) ausreichend gesichert ist. Aber dies wäre erst nach dem Beitritt möglich.

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
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hellymod
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 29.01.2006 um 20:59:11
 
Ich selber habe schon Germanistik studiert und erfolgreich abegeschlossen, sodass ein Deutschintensivkurs in meinem Fall nicht angebracht wäre.
Vielleicht wäre es doch besser, noch ein wenig abzuwarten bis Bulgarien eventuell 2007 EU-Mitgliedsland wird und erst dann mal sehen.

Aber wie sieht es aus mit den neuen EU-Ländern? Vielleicht könnte man welche Parellele damir machen????

LG,
hellymod
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miramax
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 30.01.2006 um 11:42:43
 
Zitat:
Vielleicht wäre es doch besser, noch ein wenig abzuwarten bis Bulgarien eventuell 2007 EU-Mitgliedsland wird und erst dann mal sehen.



und bis dahin bleibt weniger als ein Jahr. Die hälfte dieser Zeit darfst/kannst du mit ihm in DE verbringen (die 3/3 Monaten-Regelung). Warum erst den Beitritt abwarten? Noch mehr der ist nicht 100 Pro sicher.

Nach dem EU-Beitritt allerdings ,bleibt den Arbeitsmark Deutschlands ausgerechnet für die Bulgaren geschlossen.Das ist einer der wessentlichen Punkte der Verhandlungen zwischen Deutschland- EU- Bulgarien.
Es sei denn, du hast Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung(Z.B. durch DE-Heirat).

Mit freundlichem Gruss
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Gruesse
 
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hellymod
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 30.01.2006 um 19:36:00
 
miramax schrieb am 30.01.2006 um 11:42:43:
Warum erst den Beitritt abwarten?


Weil ich eine eheähnliche Lebensgemeinschaft bzw. Verlobung vor der Ehe meinte. Mein Freund kann bei mir auch nicht länger als 90 Tage im Jahr bleiben. Eine Art Gegenmaßnahme der bulgarischen Regierung den EU-Bürgern gegenüber...

Was ich noch fragen wollte - wie sieht es aus mit den Bürgern der neuen EU-Ländern? Ob sie nach dem EU-Beitritt ihrer Länder problemlos eine eheähnliche Lebensgemeinschaft führen dürfen???? Oder es gelten doch dieselben Vorschriften wie früher?

LG,
hellymod
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miramax
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 01.02.2006 um 09:22:30
 
Geschrieben von: sunnysunshine Geschrieben am: 29.01.2006 um 20:44:21
Von einem späteren EU-Beitritt Bulgariens kannst du jetzt noch keine Rechte ableiten, sollte die Gesetzeslage nach dem EU-Beitritt Bulgariens so sein wie heute, wäre ein Aufenthalt möglich, wenn der Lebensunterhalt (einschl. Krankenversicherung) ausreichend gesichert ist. Aber dies wäre erst nach dem Beitritt möglich.


und Tschüss



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Gruesse
 
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