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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF-Verlängerung Aufenthaltserlaubnis - Hilfe!-
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Beitrag begonnen von furtan am 22.01.2006 um 16:55:28

Titel: FZF-Verlängerung Aufenthaltserlaubnis - Hilfe!-
Beitrag von furtan am 22.01.2006 um 16:55:28
Guten Tag,

ich habe folgendes Problem, welches mich sehr beschäftigt :'(

mein Bruder (türkischer Staatsbürger/in Dtschl. geboren/unbefristete Aufenthaltserlaubnis) hat vor 2 Jahren in der Türkei geheiratet. Im Oktover 2004 kam seine Ehefrau aufgrund der Familienzusammenführung nach Deutschland und hat eine Aufenthaltserlaubnis bis 12.2005 erteilt bekommen. Mein Bruder, der bis 01.2005 in einer Festanstellung war wurde zwischenzeitlich arbeitslos und erhält mittlerweile Hartz IV.

Nun wurde im Dez. 05 beim Ausländeramt die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für meine Schwägerin aufgrund der bezogenen Sozialleistungen versagt und übergangsweise der Aufenthalt bis 03.2006 verlängert (kein Stempel, lediglich ein Stück Papier in ihrem Pass).  Muss nun meine Schwägerin, falls mein Bruder keine Arbeitsstelle bis o. g. Zeitpunkt findet, mit der Ausweisung rechnen?

Falls er eine Arbeitsstelle (Zeitarbeitsfirma) finden sollte, ist diese ja bestimmt erst einmal befristet. Kann meiner Schwägerin dadurch auch die Verlängerung des Aufenthaltes versagt werden?

Kann ich (27 Jahre/deutsch/unbefristetes Arbeitsverhältnis/keine Unterhaltspflichten) als Verwandte eine Verpflichtungserklärung abgeben? Für welchen Zeitraum gilt dann diese Verpflichtungserklärung? Habe gehört, dass nach 2 Jahren Aufenthalt, ein eigenständiges Bleiberecht besteht. Inwieweit trifft dies zu?

Vielen Dank im voraus.  :)

tantan

Titel: Re: FZF-Verlängerung Aufenthaltserlaubnis - Hilfe!
Beitrag von nixwissen am 22.01.2006 um 18:59:29
Hi,

Wenn ein weiterer Aufenthalt durch geht, könnte eine VE Deinerseits etwas bringen.
Es könnte aber auch sein, daß Du durch ihre Heirat für sie gar keine VE abgeben kannst.
Ich sage mal aus dem Bauch heraus, daß die ABH mit Deiner VE und auch einer befristeten Stelle Deines Bruders der AE zustimmen kann aber nicht muß.

Eine Anstellung bei einer Zeitarbeit ist doch aber normalerweise eben nicht befristet, oder?

Daß Dein Bruder jetzt um jeden Preis einen festen Job braucht, muß man wohl nicht weiter erwähnen.
Irgendwie müssen die beiden vom ALG2 wegkommen.
Und wenn sie beide jeweils erstmal für 400E/Monat 15h die Woche putzen gehen.

Das eigenständige Aufenthaltsrecht ist auch wieder an ausreichendes Einkommen gekoppelt, das bringt hier erstmal nichts.
Sie kann sich dann von ihm trennen und hierbleiben.
Nach 3 Jahren bekommt sie eine NE, also unbefristeten Aufenthalt. Ich denke dann fällt die Bedingung mit dem Einkommen weg.

Ich denke die Frist hat die ABH gegeben, daß er die Sache mit ALG2 bis dahin hinbekommt. Was genau die ABH dann sehen will, sollten sie nochmal genau erfragen.
So nach dem Motto "Wir wollen ja alles tun um uns selber zu versorgen. Was wäre, wenn wir beide putzen gehen und keine Hilfe mehr brauchen? Reicht das?"
So tut man auch etwas dafür, daß der Ermessensspielraum, so er denn gegeben ist, für die beiden ausgenutzt wird.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: FZF-Verlängerung Aufenthaltserlaubnis - Hilfe!
Beitrag von furtan am 22.01.2006 um 19:25:19
Hallo Norbert,

vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.  :)

Die Befristung der Verträge bei den Zeitarbeitsfirmen ist recht unterschiedlich. Je nach dem, was für Stellen vermittelt werden sollen, gibt es Befristungen oder auch nicht.

Wir werden uns jetzt aber mal mit der ABH in Verbindung setzen und die Möglichkeit der € 400,- Jobs erfragen.

Gruss
tantan



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