Zitat:Die Nachfrage hat ergeben, das der Erziehungsberechtigte (also meine Frau) zusammen mit ihrer Tochter zur deutschen Botschaft in Bangkok gehen muss um einen Antrag zu stellen (welchen ? )
Antrag zur Erteilung des Visums zum Familiennachzug zur Mutter.
Zitat:Können wir hier auch einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen ?
Nein, da es sich um ein Visum handelt, ist die Botschaft zuständig.
Zitat:Ich habe auch schon von einer möglichen Vorabgenehmigung der
ABH gehört. Was ist das
Das ist eine
Vorabzustimmung (
anklicken)
Zitat:meine Frau (Thailand) und ich möchten gerne ihre Tochter (14 Jahre) nach Deutschland holen
Die Frage wurde hier schon behandelt. Dabei hat Mick eine Systematik der Prüfung der Erfüllung der so genannten Erteilungsvoraussetzungen
Zitat:das Kind soll zu einem ausländischen Elternteil nachziehen. Das geht nach
§ 32 AufenthG.
Zur Systematik:
§ 5 ist grundsätzlich immer anzuwenden. Ausnahmen stehen im § 5 selber oder später an anderer Stelle (z.B. § 28).
§ 27 ist ebenfalls eine allgemeine Erteilungvoraussetzung
§ 28 ist spezielle Norm für Nachzug von Kindern und Ehegatten zu Deutschen
§ 30 iVm § 29 für Ehegattennachzug Ausländer/Ausländer
§ 32 iVm
§ 29 für Nachzug ausländischer Kinder zum Ausländer
Prüfung beim Kind:
§§ 32, 29, 27, 5
Knackpunkt: In der Regel ist bei Kindern die erstmalige Erteilung einer
AE abhängig von der Sicherung des Lebensunterhalts. Ist dieser nicht ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mitteln gewährleistet - droht durchaus die Versagung des Aufenthalts. Es besteht lediglich ein Ermessensspielraum in § 32 (4). Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die Ausländerbehörde z.B. die
Vorabzustimmung erteilen.
Zitat:Welche Urkunden und Dokumente muss meine Frau im Gepäck haben
Frag bei der
Botschaft nach, ob sie mehr brauchen, als das was du bereits aufgelistet hast.
Gruß
Sondra