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Familienregisterauszug aus der Türkei ???  pr (Gelesen: 3.864 mal)
Wolke_1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienregisterauszug aus der Türkei ???  pr
16.01.2006 um 21:01:57
 
Hallo,



ich habe eine Frage an Deutsch - Türken, und zwar bin ich auch ein sogenannter Deutsch - Türke und will demnächst in der Türkei meine seit Jahren angehimmelte ehelichen.
Das Problem ist, dass ich für das Ehefähigkeitszeugnis für mich einige Unterlagen dort benötige, unter anderem ein Familienregisterauszug für mich. Meine Verlobte kümmert sich dort um diese Unterlagen und da sagte man ihr, dass sie diesen Familienregisterauszug für mich nicht geben könnten, weil ich ja inzwischen Deutscher wäre  - - "   .
Daraufhin habe ich den Beamten vom Standesamt in meinem Bezirk angerufen und auf dieses Problem hingewiesen und der meinte, dass die Beamten aus der Türkei dies aushändigen müssen, oder ansonsten eine schriftliche Erklärung  mit einem Grund abgeben müssten, wieso es denn nicht geht.
Und dieses würden die türkischen Beamten nicht wagen, da es sonst sogar zu ein Politikum führen würde, aber ich frag mich dann doch noch wieso die aus der TR. so ein Zirkus veranstalten.


Also an alle die sowas erlebt haben, könntet ihr mir helfen und erzählen, wie es bei euch ablief und ob ihr wegen diesem Familienregisterauszug Probleme hattet.

Vilen Dank !!!


mfg
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Wolke_1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienregisterauszug aus der Türkei ???  pr
Antwort #1 - 17.01.2006 um 17:13:43
 
kann mir keiner helfen ???   hä?
gibt es hier nicht einige, die vor kurzem in der Türkei geheiratet haben ???
habt ihr nicht auch ein problem mit diesem " nufüs kayit örnegi " gehabt ???
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infostud
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienregisterauszug aus der Türkei ???  pr
Antwort #2 - 17.01.2006 um 17:33:06
 
Hallo,

ich habe auch vor kurzem in der Türkei geheiratet, aber ein Problem weder mit dem Nufus kayit örnegi noch mit dem tam vukuatli nufus kayit örnegi gab es keine probleme.
Mein verlobter hat alles auch ohne meine anwesenheit bekommen.

gruß
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 17.01.2006 um 17:34:36
 
ich bin auch deutsche staatsbürgerin seit kurzem...
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Caya
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Antwort #4 - 17.01.2006 um 17:55:50
 
Hallo Wolke1!

Dein Register im Registerbuch ist zwar geschlossen, aber es existiert immer noch.
Deine Verlobte sollte den Auszug  schriftlich beantragen. In diesem Fall müssen sie schrfitlich mitteilen warum sie den gewünschten Auszug  nicht Ausstellen können.

Oder sie soll mit dem Abteilungschef /-chefin in ruhe reden.

Seit ca. über einem Jahr sind die Behörden in der Türkei dazu verpflichten bei einem schriftlichen Antrag über den Fall/ Fakt stellung zu nehmen.

LG
Caya
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Wolke_1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.01.2006 um 16:15:17
 
Hallo Caya,


also es scheint so, dass meine Heirat wegen diesem Personenstandsregister scheitern wird.
Und zwar hat gestern meine Verlobte sogar mit dem Bürgermeister geredet und diesen Nufüs kayit örnegi für mich verlangt, aber nüx ist. Er meinte zu ihr, dass ich es in D im türk. Konsulat beantragen müsse. Und da war ich heute früh und die meinten zu mir, dass sie dieses nicht ausstellen können.
Der Mann vom Konsulat meinte dann noch, dass die deutschen Behörden diese Bescheinigung aus Verdacht auf eine Doppelstaatlichkeit verlangen.
Kann das stimmen ??? Ich mein ich bin ja in D geboren - - " und hab nur den deutschen Pass.


Was kann ich machen ???   BIn ich denn der einzige von dem sowas verlangt wird ???
Was kann ich denn dem SB noch sagen, wie kann ich es ihm verdeutlichen ??? Bitte helft mir !
Ich werde von einem Amt zu einem anderen Amt geschoben, das kann doch nicht sein ???


thx
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Caya
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Antwort #6 - 20.01.2006 um 22:20:12
 
Hallo Wolke1!
Wenn du mal eine Geburtsurkunde brauchst und du bist in der Türkei geboren, was werden dann die Behörden in der Türkei machen. Dir sagen du bist kein türkische StA, deswegen können wir ihnen keine Geburtsurkunde ausstellen.
Verlange es bitte schriftlich und wenn die nein sagen sollen sie bitte Stellung dazu nehmen und schriflich begründen warum sie dir diese Papiere nicht ausstellen können.
in diese " Nüfus Kayit Örnegi "steht eh dass du ein ehemaliger Tr. StA bist.
Der Bürgermeister ist ja nur ein Politiker und von solchen Sachen haben die >Politiker keine Ahnung.

Bitte alles schriftlich beantragen.
LG
Caya.

Ps: Oder versuche was anderes, der Standesbeamter soll dir eine schriftliche Bescheinigung geben, dass dieses Papier notwendig ist, und laß es im tr. Konsulat übersetzen und faxe es an deine Verlobte.
Sie soll mit diese Übersetzung zum Registeramt gehen.

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Wolke_1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 21.01.2006 um 00:02:39
 
Hallo caya,



also wie gesagt, die in der Türkei stellen sich unglaublich stur. Die wollen es einfach nicht schriftlich geben, ich frag mich auch warum sie es nicht so einfach schriftlich geben, da ist doch irdendwie etwas faul meine ich, d.h. erzählen können sie viel, aber enn ums schrigtliche also eindeutige Beweise geht, machen sie einen Rückzieher,  nur wieso das ganze ???  Und wenn ich jetzt auch erst einen schriftlichen Antrag machen muss, werden die es ja auch nicht gleich beantworten. da werden sie es übersehen oder sonst was. Dabei wollten wir im nächsten monat heiraten und wenn das denn noch schriftlich laufen muss, kann es ja eine Ewigkeit dauern.
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