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Was passiert nach Trennung von Deutschem Ehemann? (Gelesen: 879 mal)
scheinehe
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Warum tut Liebe manchmal
so verdammt weh?


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was passiert nach Trennung von Deutschem Ehemann?
18.01.2006 um 03:40:02
 
Hallo,
ich wende mich heute im Namen einer Freundin von mir an dieses Forum.
Sie ist Tschechin und im Mai 2006 2 Jahre mit einem Deutschen verheiratet.
Im Oktober 2004 hat sie ihr erstes Kind geboren.
Seit der Schwangerschaft wird sie sehr schlecht von Ihrem Ehemann behandelt. So versucht er sie verbal psychisch fertig zu machen. Er ist Alkoholiker und kümmert sich einen Dreck um seine Frau und seinen Sohn.
Heute rief sie mich sehr verstört an, denn er würde sie nun immer öfters körperlich bedrohen, das soviel heißt als dass er ihr Schläge androht.
Wir sprachen deshalb darüber welche Auswirkungen es für sie hat, wenn sie ihn zusammen mit dem Kind verlässt.
Sie bat mich nun mich an dieses Forum zu wenden, von dem ich ihr schon vor längerer Zeit erzählt hatte.
Sie sagte mir, da sie Tschechin ist, benötigt sie kein Visum. Allerdings wusste sie nicht, was bei einer Trennung und Scheidung auf sie zukommt.
Kann uns jemand weiterhelfen?   Danke
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Wenn Du etwas liebst, lass es los. Kehrt es zu Dir zurück, ist es Dein. Bleibt es fort, hat es Dir nie gehört.
 
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.01.2006 um 08:36:51
 
Hallo,

lies einfach mal im § 31 AufenthG insbesondere dem Abs. 2 nach . Eine besondere Härte würde ich vorliegend schon annehmen wollen, dazu sollte sie aber mit "ihrer" ABH das Ganze mal durchsprechen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 18.01.2006 um 08:42:06
 
Zitat:
Im Oktober 2004 hat sie ihr erstes Kind geboren.
Das Kind ist sicher deutscher Staatsbürger. Dadurch würde auch § 28 (1) Punkt 3 AufenthG greifen.

Gruß  Smiley Sondra

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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 18.01.2006 um 10:59:31
 
ronny schrieb am 18.01.2006 um 08:36:51:
Hallo,

lies einfach mal im § 31 AufenthG insbesondere dem Abs. 2 nach . Eine besondere Härte würde ich vorliegend schon annehmen wollen, dazu sollte sie aber mit "ihrer" ABH das Ganze mal durchsprechen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd


Sondra schrieb am 18.01.2006 um 08:42:06:
Das Kind ist sicher deutscher Staatsbürger. Dadurch würde auch § 28 (1) Punkt 3 AufenthG greifen.

Gruß  Smiley Sondra


Achtung! Die Dame ist Tschechin!!

Damit hat sie - unabhängig von der Ehe mit einem Deutschen oder einem deutschen Kind - ein Recht auf Freizügigkeit. Allerdings setzt das evtl. voraus, daß sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügt. In dem Zusammengang ist anzumerken, daß der Ehegatte auf jeden Fall unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind und wahrscheinlich auch gegenüber ihr ist.

Erst wenn das Recht auf Freizügkeit - z. B. fehlender Existenzmittel - nicht vorliegt, kommt evtl. das AufenthG zum Tragen.

Zusammenfassend würde ich mir an Ihrer Stelle über die aufenthaltsrechtlichen Aspekte nicht so viele Gedanken machen und einfach tun, was notwendig ist.

Abu
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