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heiraten n deutschland (Gelesen: 17.273 mal)
josef
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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15.01.2006 um 16:41:15
 
hallo liebe gemeinde....
folgender sachverhalt:
ich bin seit 10 jahren in deutschland mit deutschem pass, bin selbständig und wohne bei den eltern im eigenen haus.
ich habe eine verlobte, die jetzt aus der türkei hierhin gekommen ist. Sie besitzt den blauen Pass mit gültigkeit bis 21.21.2006, sowie normalen türkischen pass.
der stempel von der Auseise aus der türkei weisst den 24.12.2005 aus.
Sie besitzt auserdem ein ehefähigkeitszeugnis, sowie geburtsurkunde.
ich möcte nun diese frau ehelichen. Visum ect. hat sie nicht erhalten.
we sol und muss ich nun vorgehen? VE würde ich sofort machen. we lange darf sie sich in BR aufhalten? 90 tage?
Kan ich sie hier melden und ehelichen
vielen dank für die antworten
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ronny
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Antwort #1 - 15.01.2006 um 18:30:34
 
Zitat:
VE würde ich sofort machen. we lange darf sie sich in BR aufhalten


Hi Josef,

Wenn sie ohne Visum eingereist ist, darf sie sich gar nicht hier aufhalten, keinen Tag lang, da nutzt auch nicht , dass Du eine VE abgeben willst.

Ihr macht Euch bereits jetzt beide strafbar (siehe § 95 AufenthG), und riskiert eine Ausweisung mit anschließender Wiedereinreisesperre. Das ist es nicht wert Zwinkernd

Geht zur ABH und versucht das gerade zu rücken Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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josef
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Antwort #2 - 15.01.2006 um 18:36:03
 
und  was kann uns da passieren?? soll sie besser asylantrag stellen?? sie möchte nicht mehr in türkei, ihre eltern würden sie steinigen.
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Antwort #3 - 15.01.2006 um 18:43:15
 
Hi,

ließ doch § 95 AufenthG.

1. Strafanzeige
2. Ausweisung
3. Abschiebung

Ein Asylverfahren nach illegalem Aufenthalt ist wenig erfolgversprechend und wird die
Folgen nur verschieben. Die Strafanzeige und die Ausweisung können trotdem erfolgen
und das bedeutet, dass sie ausreisen muss, auch wenn es ihr nicht genehm ist. Es lässt sich
halt nicht erzwingen.

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ronny
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Antwort #4 - 15.01.2006 um 18:47:49
 
Zitat:
und  was kann uns da passieren


Hi Josef,

das mit dem Asylantrag vergiß ganz schnell. Das geht nach hinten los. Wie gesagt geht zur ABH alles andere ist Bullshit Zwinkernd

Ich bezweifele, dass ihr damit durchkommen könnt weil das Standesamt der ABH Mitteilung über den illegalen Aufenthalt machen muß .

Was passieren kann, hab ich oben geschrieben:

Strafbar nach § 95 AufenthG [b]look here[/b], Strafmaß ein Jahr Gefängnis oder Geldstrafe. Desweiteren Haft, Abschiebung, Ausweisung und Wiedereinreisesperre.

Was soll das mit den Eltern ?, erläutere das mal etwas näher. Oder besser noch teilt das der ABH mit. Ggf. sehen die eine Möglichkeit


Grüße
Ronny Zwinkernd


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Antwort #5 - 15.01.2006 um 18:48:42
 
ist es etwa sogar besser wenn sie eine freiwillige ausreise macht? oder kann sie das visum im nachhinein bekommen?
ich weiss, fragen über fragen, wir wollen aber nix falsch machen.+
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Antwort #6 - 15.01.2006 um 18:51:15
 
natürlich freiwillige Ausreise ansonsten wäre es eine Abschiebung (zwangsweise Durchsetzung der Ausreispflicht)
und diese bewirkt eine Wiedereinreisesperre.

Ein Visum kann nicht nachträglich und in D erteilt werden.



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Antwort #7 - 15.01.2006 um 18:52:12
 
BTW mit dem "Falsch machen" seid ihr bereits angefangen !
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Antwort #8 - 15.01.2006 um 18:52:16
 
Zitat:
oder kann sie das visum im nachhinein bekommen



Ein Vium kann nur im Ausland beantragt werden Zwinkernd

Die freiwillige Ausreise könnte die ABH von einer Anzege absehen lassen, wenn sie bereits durch vorlage Flugschein etc. belegt dass sie wirklich ausreisen will.

Diese Option gilt ntürlich nur solange wie sie nicht erwischt wurde Zwinkernd

Ansonsten sähe es duster aus.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #9 - 15.01.2006 um 18:54:21
 
die eltern haben von gesetzen und verordnungen keinen blassen schimmer. die würden das nicht verstehen, wenn sie wieder zurückkommen würde.
sie würde wohl verstossen werden.

sie hat doch nur vergessen ein visum zu besorgen, kann man da denn gar nix machen? sie hat ja alle pässe ( gültig) und wird auch deutschland noicht auf der tasche liegen, da ich ja für sie aufkommen werde
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Antwort #10 - 15.01.2006 um 18:57:24
 
was würden die Eltern nicht verstehen, wenn sie zurückkäme ? Ist sie denn geschickt worden ?

Man kann hier gar nichts machen, warum auch, denn andere müssen sich doch auch die
Einreisevorschriften halten !

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Antwort #11 - 15.01.2006 um 18:58:36
 
welches visum müsste sie denn in der türkei beantragen? wie schnell würde dies gehen? ( wg hotel ) kann sie wenn sie visum hat, zu mir kommen und wir können heiraten?
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Antwort #12 - 15.01.2006 um 19:00:10
 
ja, die eltern haben sie geschickt. die denken, deutschland, gutes land, wenn du erstmal da bist, geht schon alles. solche einstellung haben die, von der realität leider keine ahnung
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Antwort #13 - 15.01.2006 um 19:02:20
 
zuerst sollte sie möglichst zügig unter Beteiligung der ABH und einer GÜB
das Bundesgebiet verlassen. Danach kann sie ein Visum zur Eheschließung
bei der deutschen Botschaft beantragen. Der Zeitaufwand kann sehr unterschiedlich
sein. Ich würde mit ca. 6 - 8 Wochen rechnen.

Die Ausreise ohne Beteiligung der ABH und GÜB könnte eine Festnahme am
Flughafen oder der Grenze nach sich ziehen und dann erfolgt die Abschiebung,
also insgesamt eine schlechte Wahl !

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Antwort #14 - 15.01.2006 um 19:03:04
 
josef schrieb am 15.01.2006 um 19:00:10:
ja, die eltern haben sie geschickt. die denken, deutschland, gutes land, wenn du erstmal da bist, geht schon alles. solche einstellung haben die, von der realität leider keine ahnung


wie ist sie denn hierher gekommen ?
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Antwort #15 - 15.01.2006 um 19:08:25
 
Josef, bitte sieh' es ein, dass Ihr auf diesem Weg keine legale Möglichkeit habt!

Und "nur vergessen" ein Visum zu besorgen, das ist wirklich zu dumm (IMHO), denn es dürfte Deiner Verlobten sicherlich bekannt gewesen sein, dass sie ein Visum benötigt. Mit einer solchen Ausrede kommt Ihr bestimmt nicht durch.

Dass Du für alles aufkommst und sie dem Staat nicht zur Last fällt, interessiert die Behörden in dem Augenblick nicht, wenn sie bestehende Gesetze übertritt und illegal einreist und sich illegal hier aufhält.

Besorge Deiner Verlobten ein Flugticket und besorge Dir parallel alle Unterlagen, die Du für eine Eheschließung in der Türkei brauchst. Dann geht zur ABH, besorgt die Grenzübertritssbescheinigung, fliegt zusammen zurück in die Türkei und heiratet dort.

Jeder Tag, den sie weiter illegal in D ist, vergrößert ihr und Dein Risiko, aufzufliegen und ein Strafverfahren mit Ausweisung und Wiedereinreisesperre zu riskieren.

josef schrieb am 15.01.2006 um 18:54:21:
die eltern haben von gesetzen und verordnungen keinen blassen schimmer. die würden das nicht verstehen, wenn sie wieder zurückkommen würde.
sie würde wohl verstossen werden.

Wenn die Eltern eher aus dem türkischen "Hinterland" kommen, kann ich das nachvollziehen. Aber auch das wird Deine Verlobte nicht vor einer Ausreisepflicht schützen.
Wenn Du direkt mitfährst und dort vor Ort direkt heiratest, dürfte die "Ehre" Deiner Verlobten (hoffentlich) in den Augen ihrer Eltern nicht allzu beschmutzt sein.

Bitte macht es Euch nicht zusätzlich schwer, indem Ihr einen Weg verfolgt, der nicht gangbar ist!

Viele Grüße
Janna
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Antwort #16 - 15.01.2006 um 19:11:48
 
über schweden
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Antwort #17 - 15.01.2006 um 19:21:32
 
Hat sie ein Visum für Schweden? Ist es noch gültig?
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Antwort #18 - 15.01.2006 um 19:23:21
 
nein, leider nicht
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Antwort #19 - 15.01.2006 um 19:31:55
 
josef schrieb am 15.01.2006 um 16:41:15:
ich habe eine verlobte, die
jetzt
* aus der türkei hierhin gekommen ist. Sie besitzt den blauen Pass mit gültigkeit bis 21.21.2006, sowie normalen türkischen pass. der stempel von der Auseise aus der türkei weisst den 24.12.2005 aus.
Visum ect. hat sie nicht erhalten
**.


Heißt "jetzt" heute oder so?

Können türkische Staatsbürger visafrei nach Schweden reisen?
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Antwort #20 - 15.01.2006 um 19:55:17
 
nein , können türkische Staatsangehörige nicht .
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Antwort #21 - 15.01.2006 um 20:13:16
 
Vielleicht hab ich im Ausgangsposting was missverstanden: was für Pässe hat sie? Nicht vielleicht so einen in einem komischen grün?
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Antwort #22 - 15.01.2006 um 20:17:18
 
O-Ton Josef Zitat:
Sie besitzt den blauen Pass mit gültigkeit bis 21.21.2006, sowie normalen türkischen pass.
Also 2, würde ich sagen. Welche Bedeutung hätte das?
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Antwort #23 - 15.01.2006 um 20:23:32
 
Es gibt für türkische Staatsbedienstete und ihre Familien Spezialpässe, mit denen man visumsfrei einreisen und bis zu drei Monaten bleiben darf. Sowas hätte mir erklärt, wie jemand so einfach einreist und dann hätten die Eltern auch keinen Grund gehabt, sich Sorgen zu machen.
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Antwort #24 - 15.01.2006 um 20:27:56
 
Wäre ne Möglichkeit. Aber solche Personen wissen i.d.R. schon darüber
Bescheid!

Ggf. mal bei der Betroffenen genauer nachhaken, was denn Eltern beruf-
lich machen.
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Antwort #25 - 15.01.2006 um 20:36:06
 
Reni schrieb am 15.01.2006 um 20:23:32:
Es gibt für türkische Staatsbedienstete und ihre Familien Spezialpässe, mit denen man visumsfrei einreisen und bis zu drei Monaten bleiben darf. Sowas hätte mir erklärt, wie jemand so einfach einreist und dann hätten die Eltern auch keinen Grund gehabt, sich Sorgen zu machen.


Könnte also in Zusammenhang mit
Zitat:
der stempel von der Auseise aus der türkei weisst den 24.12.2005 aus.
dass die Frau gar nicht illegal hier ist und deswegen alle Papiere mithat, die für eine Eheschliessung benötigt werden? Dass die beiden 90 Tage ab dem 24.12.2005 berechnet zur Verfügung hätten?
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Antwort #26 - 15.01.2006 um 20:58:50
 
sie hat einen gültigen BLAUENTÜRKISCHEN reisepass und der ist am 24.12.2005 gestempelt wurden
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Antwort #27 - 15.01.2006 um 21:30:00
 
Du müsstest doch wissen, ob das was Reni sagt, auf deine Verlobte zutrifft, oder? Sind ihre Eltern Staatsbedienstete? Handelt es sich um einen dieser Spezialpässe? Wieso wisst ihr nicht darüber Bescheid? Ist das BLAU vielleicht GRÜNLICH? Was ist eigentlich ein BLAUER Pass? Das sind ales Fragen, auf die ihr doch die Antwortn kennen solltet.

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Antwort #28 - 15.01.2006 um 21:59:34
 
Und, wenn es sich um den Pass handelt, den Reni meint, dann wäre deine Verlobte legal hier und ihr solltet keine Zeit verlieren, sondern gleich beim Standesamt vorsprechen.
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Antwort #29 - 15.01.2006 um 22:09:42
 
das problem ist, dass ich fast kein türkisch kann, da ich schon zu lange hier in deutschland bin.
Ja, die eltern von ihr sind irgendwas höheres in der türkei. was genau weiss ich nicht.
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Antwort #30 - 15.01.2006 um 22:17:01
 
Nun ja, dann frage ich mich, woher wollt ihr wissen, ob euere Ehe eine Chance zum Glück hat, wenn ihr euch nicht mal verständigen könnt. Aber sei es dahingestellt. Im türkischen Konsulat wird sicher auch deutsch gesprochen. Also gleich morgen mit ihrer Hilfe klären, ob es sich um diesen Spezialpass handelt. Dann weiter Standesamt usw.
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Antwort #31 - 15.01.2006 um 22:24:09
 
naja, soviel können wir uns schon verständigen ;) ;)
in dem dunkelblauen pass ist der stempel vom flughafen in der türkei drin.
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Antwort #32 - 16.01.2006 um 13:07:28
 
wo kann ich denn informaztionen bekommen, ob das dieser spezielle pass ist??
welche fragen erwarten ich da??
kann ich mich beim standesamt informieren?
wenn es nicht dieser pass ist, hab ich doch dann sehr schlechte karten...irgenwie trau ich mich nicht.
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Antwort #33 - 16.01.2006 um 13:09:08
 
wohin kann und soll ich mich denn wenden?
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Antwort #34 - 16.01.2006 um 15:22:13
 
Sagte ich bereits oben: beim türkischen Konsulat. Dort wird sicher auch deutsch gesprochen. Und dort müsste man dir bestätigen können, ob es sich um so einen speziellen Paß handelt. Auch die Eltern müssten im Stande sein, dir verständlich zu sagen, ob es sich um einen solchen "Visafreien Paß" handelt.
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Antwort #35 - 16.01.2006 um 15:24:15
 
Unter diesem Link findest du Adresse usw.
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Antwort #36 - 16.01.2006 um 21:05:51
 
Also irgendwie ist das alles ein bißchen suspekt.
Einerseits sind die Eltern höhere Staatsbeamte und auf der anderen Seite bezeichnest Du sie als hinterwäldlerisch (haben Null-Ahnung bzgl. Visabestimmungen u.a.).
Das Du als geborener Türke überhaupt kein türkisch sprichst, halte ich auch für unglaubwürdig.
Welche halbwegs vorsorlichen Eltern schicken ihre Tochter auf so abstrusen Wegen in ein anderes Land um da zu heiraten.
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Antwort #37 - 16.01.2006 um 21:53:03
 
Genau das fragte ich mich auch schon alles.

Dass sie allerdings grad so mit nem Stempel im Pass und ohne (ggf.
erforderlichen Visums) aus der Türkei ausreisen durfte, ist dann wieder
ehr für die andere Variante sprechend?!

Vielleicht kann man einfach zur ABH gehen und das dort erörtern. Die
kennen solche Pässe auch und können dann checken was los ist.

Entweder es ist o.k. oder nicht, und dann ab zurück frewillig mit einer GÜB.
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Antwort #38 - 19.01.2006 um 22:02:26
 
Saxonicus schrieb am 16.01.2006 um 21:05:51:
Also irgendwie ist das alles ein bißchen suspekt.
Einerseits sind die Eltern höhere Staatsbeamte und auf der anderen Seite bezeichnest Du sie als hinterwäldlerisch (haben Null-Ahnung bzgl. Visabestimmungen u.a.).
Das Du als geborener Türke überhaupt kein türkisch sprichst, halte ich auch für unglaubwürdig.
Welche halbwegs vorsorlichen Eltern schicken ihre Tochter auf so abstrusen Wegen in ein anderes Land um da zu heiraten.


die eltern gehören einer sozial etwas höheren schicht an, hab nicht gesagt, dass sie beim staat arbeiten.
du wirst lachen, meine geschwister und ich sprechen alle kein türkisch, da wir als kleine kinder hierhergekommen sind.
in den köpfen der eltern schwebt immer noch das gedanklengut, deutschland-gutes land- wnn du erst da bist, wird alles gut.
ich denke, die ausreise der tochter hat ihnen ne stange geld gekostet.
in türkei ist es so, zahlst du, bekommst du
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Antwort #39 - 05.02.2006 um 20:45:01
 
josef schrieb am 15.01.2006 um 22:24:09:
naja, soviel können wir uns schon verständigen ;) ;)
in dem dunkelblauen pass ist der stempel vom flughafen in der türkei drin.


Unmöglich!
Ohne einen gültigen Visum am Flughafen einchecken ist unmöglich. Da sonnst die Rücktransferkosten von Fluggeselschaft verlangt werden ,  ist die erste Visum kontrolle beim einchecken am Schalter von der Fluggeselschaft. Danach kommt die zweite Visa und Paßkontrolle am Paßschalter vom Zollbeamten noch am Flughafen in der Türkei. Irgendetwas ist in dieser Geschichte faul.
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