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heiraten n deutschland (Gelesen: 17.276 mal)
josef
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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15.01.2006 um 16:41:15
 
hallo liebe gemeinde....
folgender sachverhalt:
ich bin seit 10 jahren in deutschland mit deutschem pass, bin selbständig und wohne bei den eltern im eigenen haus.
ich habe eine verlobte, die jetzt aus der türkei hierhin gekommen ist. Sie besitzt den blauen Pass mit gültigkeit bis 21.21.2006, sowie normalen türkischen pass.
der stempel von der Auseise aus der türkei weisst den 24.12.2005 aus.
Sie besitzt auserdem ein ehefähigkeitszeugnis, sowie geburtsurkunde.
ich möcte nun diese frau ehelichen. Visum ect. hat sie nicht erhalten.
we sol und muss ich nun vorgehen? VE würde ich sofort machen. we lange darf sie sich in BR aufhalten? 90 tage?
Kan ich sie hier melden und ehelichen
vielen dank für die antworten
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 15.01.2006 um 18:30:34
 
Zitat:
VE würde ich sofort machen. we lange darf sie sich in BR aufhalten


Hi Josef,

Wenn sie ohne Visum eingereist ist, darf sie sich gar nicht hier aufhalten, keinen Tag lang, da nutzt auch nicht , dass Du eine VE abgeben willst.

Ihr macht Euch bereits jetzt beide strafbar (siehe § 95 AufenthG), und riskiert eine Ausweisung mit anschließender Wiedereinreisesperre. Das ist es nicht wert Zwinkernd

Geht zur ABH und versucht das gerade zu rücken Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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josef
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 15.01.2006 um 18:36:03
 
und  was kann uns da passieren?? soll sie besser asylantrag stellen?? sie möchte nicht mehr in türkei, ihre eltern würden sie steinigen.
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Bruno
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Antwort #3 - 15.01.2006 um 18:43:15
 
Hi,

ließ doch § 95 AufenthG.

1. Strafanzeige
2. Ausweisung
3. Abschiebung

Ein Asylverfahren nach illegalem Aufenthalt ist wenig erfolgversprechend und wird die
Folgen nur verschieben. Die Strafanzeige und die Ausweisung können trotdem erfolgen
und das bedeutet, dass sie ausreisen muss, auch wenn es ihr nicht genehm ist. Es lässt sich
halt nicht erzwingen.

Bruno
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ronny
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Antwort #4 - 15.01.2006 um 18:47:49
 
Zitat:
und  was kann uns da passieren


Hi Josef,

das mit dem Asylantrag vergiß ganz schnell. Das geht nach hinten los. Wie gesagt geht zur ABH alles andere ist Bullshit Zwinkernd

Ich bezweifele, dass ihr damit durchkommen könnt weil das Standesamt der ABH Mitteilung über den illegalen Aufenthalt machen muß .

Was passieren kann, hab ich oben geschrieben:

Strafbar nach § 95 AufenthG [b]look here[/b], Strafmaß ein Jahr Gefängnis oder Geldstrafe. Desweiteren Haft, Abschiebung, Ausweisung und Wiedereinreisesperre.

Was soll das mit den Eltern ?, erläutere das mal etwas näher. Oder besser noch teilt das der ABH mit. Ggf. sehen die eine Möglichkeit


Grüße
Ronny Zwinkernd


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josef
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Antwort #5 - 15.01.2006 um 18:48:42
 
ist es etwa sogar besser wenn sie eine freiwillige ausreise macht? oder kann sie das visum im nachhinein bekommen?
ich weiss, fragen über fragen, wir wollen aber nix falsch machen.+
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Bruno
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Antwort #6 - 15.01.2006 um 18:51:15
 
natürlich freiwillige Ausreise ansonsten wäre es eine Abschiebung (zwangsweise Durchsetzung der Ausreispflicht)
und diese bewirkt eine Wiedereinreisesperre.

Ein Visum kann nicht nachträglich und in D erteilt werden.



Bruno
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Bruno
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Antwort #7 - 15.01.2006 um 18:52:12
 
BTW mit dem "Falsch machen" seid ihr bereits angefangen !
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Antwort #8 - 15.01.2006 um 18:52:16
 
Zitat:
oder kann sie das visum im nachhinein bekommen



Ein Vium kann nur im Ausland beantragt werden Zwinkernd

Die freiwillige Ausreise könnte die ABH von einer Anzege absehen lassen, wenn sie bereits durch vorlage Flugschein etc. belegt dass sie wirklich ausreisen will.

Diese Option gilt ntürlich nur solange wie sie nicht erwischt wurde Zwinkernd

Ansonsten sähe es duster aus.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #9 - 15.01.2006 um 18:54:21
 
die eltern haben von gesetzen und verordnungen keinen blassen schimmer. die würden das nicht verstehen, wenn sie wieder zurückkommen würde.
sie würde wohl verstossen werden.

sie hat doch nur vergessen ein visum zu besorgen, kann man da denn gar nix machen? sie hat ja alle pässe ( gültig) und wird auch deutschland noicht auf der tasche liegen, da ich ja für sie aufkommen werde
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Bruno
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Antwort #10 - 15.01.2006 um 18:57:24
 
was würden die Eltern nicht verstehen, wenn sie zurückkäme ? Ist sie denn geschickt worden ?

Man kann hier gar nichts machen, warum auch, denn andere müssen sich doch auch die
Einreisevorschriften halten !

Bruno
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josef
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Antwort #11 - 15.01.2006 um 18:58:36
 
welches visum müsste sie denn in der türkei beantragen? wie schnell würde dies gehen? ( wg hotel ) kann sie wenn sie visum hat, zu mir kommen und wir können heiraten?
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josef
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #12 - 15.01.2006 um 19:00:10
 
ja, die eltern haben sie geschickt. die denken, deutschland, gutes land, wenn du erstmal da bist, geht schon alles. solche einstellung haben die, von der realität leider keine ahnung
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Bruno
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Antwort #13 - 15.01.2006 um 19:02:20
 
zuerst sollte sie möglichst zügig unter Beteiligung der ABH und einer GÜB
das Bundesgebiet verlassen. Danach kann sie ein Visum zur Eheschließung
bei der deutschen Botschaft beantragen. Der Zeitaufwand kann sehr unterschiedlich
sein. Ich würde mit ca. 6 - 8 Wochen rechnen.

Die Ausreise ohne Beteiligung der ABH und GÜB könnte eine Festnahme am
Flughafen oder der Grenze nach sich ziehen und dann erfolgt die Abschiebung,
also insgesamt eine schlechte Wahl !

Bruno
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Antwort #14 - 15.01.2006 um 19:03:04
 
josef schrieb am 15.01.2006 um 19:00:10:
ja, die eltern haben sie geschickt. die denken, deutschland, gutes land, wenn du erstmal da bist, geht schon alles. solche einstellung haben die, von der realität leider keine ahnung


wie ist sie denn hierher gekommen ?
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