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deutsch-türkische Ehe...Ehegattennachzug!!!Visum? (Gelesen: 13.207 mal)
angel_rose
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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09.01.2006 um 16:32:02
 
Ein Gutes neues Jahr wünsch ich allen!

Ich bin neu hier und würde gern ein paar fragen stellen!

Ich stamme aus einer deutsch-türkischen ehe ab und somit habe ich die deutsche staatsangehörigkeit!
letztes jahr habe ich in der Türkei geheiratet.Nun möchte ich meinen Mann zu mir holen,weil ich ihn sooooooooo sehr vermisse! weinend,ist ja klar!
leider Gottes habe ich die schwierigkeit, die damit verbunden ist zu sehr unterschätzt, soo das ich mich jeden tag verrückt mache, mit dem Gedanken, das ich es nicht schaffen werde, meinen mann so schnell wie möglich bei mir zu haben!

Zunächst einmal...Ich bin unglücklich arbeitslos!

Bisher dachte ich. das es kein problem were,auch ohne Arbeit meinen mann her zu holen.
Doch nun hörte ich das es ein neues Zuwanderungsgesetz gäbe, wo es heist, das die visum erteilung durch schärfere Kontrollen schwieriger werden wird.

was heist das für mich?
Eine Wohnung habe ich,nur arbeiten tue ich leider nicht.
Mein Mann hatte letzte Jahr in Ankara bei der Botschaft seinen visum beantragt.Nun haben die mir einen Termin gegeben, Nächste Woche!!!
Dort haben sie geschrieben, ich solle meinen verdienst bescheinigen(Arbeitsvertrag)
Mietvertrag usw.!!!

What mach ich denn nuuuuu???Kann doch nicht in einer Woche einen Job finden???

Bin total geschockt, war die ganze Nacht im net und  habe aber nichts von neuen Gesetzen finden können.
Brauche dringend Hilfeeeeeeeeee! Traurig

Kann und will ohne meinen Mann nicht länger leben,Wir lieben uns so sehr, das wir es nicht einen tag ertragen könnten ,uns nicht im Msn zu treffen.Zu dem telefonieren wir non stop miteinander!

Also schon der Gedanke, das jemand denken könnte ,unsere ehe wäre eine Scheinehe,macht mich Wahrnsinnig!Bin total dagegen!Hoffe ja, das man uns wegen solchen Ehen ,nicht drunter leiden läst!

Würde mich freuen, wenn mir jemand ein paar tips geben kann!

danke im vorraus
Liebe Grüsse
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Reni
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Antwort #1 - 09.01.2006 um 16:43:07
 
Immer mit der Ruhe. Wenn du Deutsche bist, kann er auch ein Visum zur Familienzusammenführung bekommen, wenn du arbeitslos bist.
Wo ist denn der Termin? Im Konsulat? Dann schick per Fax deinen Mietvertrag und deine Arbeitslosengeldbescheinigung - obwohl sie die auch nicht verlangen dürften - und dann müsste es gehen. Kann es sein, dass jemand aufgrund deines Namens übersehen hat,  dass du Deutsche bist? soll schon vorgekommen sein.
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Antwort #2 - 09.01.2006 um 16:48:35
 
Hi,

Dein Ehemann hat einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer AE nach § 28 AufenthG.
Das Visum bzw. die Einreise darf auggrund des fehlenden Lebensunterhaltes nicht
verweigert werden, es sei denn, er wurde bereits aus D abgeschoben oder ausgewiesen.
Ich denke nicht, also keine Panik.

Bruno
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angel_rose
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 09.01.2006 um 17:07:26
 
Also erst mal vielen dank für die schnelle antwort!

Mein Mann war  schon damals für 2 Jahre in Deutschland.2000-2002! damals war er Asyl hier,und ist aber nach dem er aufgefordert wurde zu gehen,wieder zurück geflogen!werend des aufenthalts in  BRD,hatte er keinerlei Auffälligleiten(Polizei usw.)Also ganz brav Smiley

Ich habe Ihn damals nicht gekannt!Erst in meinem Urlaub 2003, haben wir uns kennen gelernt!

Nun habe nächste Woche den termin bei der Ausländer Polizei in Hamburg!

Meine Mutter hat vorgestern in den nachrichten mit bekommen, das wegen den Scheinehen,in zukunft alles schwiriger werden soll.also , selbst ich als deutsche muss arbeit vorweisen!


Ich habe auch schon Überlegt, das die Behörde tatsächlich davon ausgeht, das ich türkische staatsangehörige bin!
Weil mir der brief so spanisch vorkommt,was die alles von mir haben wollen an papiere!,wenn ich zum termin komme!Aber war immer schon deutsche.Mein dady war deutscher!
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Antwort #4 - 09.01.2006 um 17:12:13
 
hi,

schau mal selbst nach:  § 28 Abs. 1 AufenthG   und  § 5 AufenthG (der zunächst nicht in Deinem Fall anzuwenden ist)

Ich finde es allerdings auch merkwürdig, dass Du Einkommen etc. nachweisen sollst. Alle nicht in § 5 aufgeführten
Nachweise müsstest Du allerdings schon nachweisen, wenn sie gefordert werden.


Bruno
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angel_rose
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Antwort #5 - 09.01.2006 um 17:28:09
 
Hi!

Habe mir den § en durchgelesen,aber ganz genau verstanden habe ich es nicht! welche nachweise wären das?die im § 5 nicht aufgelisteten?

kann das sein, das die nicht davon ausgehen, das ich deutsche bin?

Habe totale panik, was ich da alles sagen soll? was ist wenn die sagen. keine Arbeit, kein Visum!!!und  die dann den antrag zur seite schmeisen?Wenn es abgelehnt wird?

Ich mein, ich würde sonst in einer Woche versuchen einen job zu finden,was natürlich schwierig wird!
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Bruno
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Antwort #6 - 09.01.2006 um 17:38:41
 
evtl. Nachweise Deiner Identität, der Eheschließung usw.
Sie werden sicher nicht den Antrag aufgrund des fehlenden Lebensunterhaltes
ablehnen (und wegwerfen schon gar  nicht).

Keine Panik und spreche zuerst mit der ABH, Du wirst sehen, so schlimm ist
das alles nicht.

Bruno
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Reni
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Antwort #7 - 09.01.2006 um 17:51:16
 
Wenn es Hamburg ist, verstehe ich das schon eher - die verlangen oft auch von Deutschen Unterlagen, auf die es gar nicht ankommen darf.
Ganz ruhig hingehen, es kann höchstens sein, dass die sich nochmal seine Akte angucken, ob er damals ausgewiesen wurde, dann müsste noch ein Antrag gestellt werden, die Ausweisung nachträglich zu befristen. Aber wenn er freiwillig ganz brav geflogen ist, sollte das auch kein Problem darstellen.
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angel_rose
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Antwort #8 - 09.01.2006 um 18:07:21
 
Ja er ist von selber zurück geflogen.allerdings ist er nicht über deutschland, sondern über Holland geflogen!deutschland wuste nicht das er weg geflogen ist. denke ich mal!aber er ist halt ungesehen weg gegangen. seit dem ist er in der tr gemeldet. bei seiner familie!
ich hoffe da machen die keine priobleme,weil der ausreise termin nicht bekannt ist!

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Antwort #9 - 09.01.2006 um 18:10:22
 
Hallo,

Hatte er denn seinerzeit eine Grenzübertrittbescheinigung bekommen ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #10 - 09.01.2006 um 18:35:37
 
Hallo Rony

Das hat er mit sicherheit bekommen, aber er hat es nicht benutzt um auszureisen, weil er über holland illegal zurück geflogen ist!

ich denke die werden mit sicherheit daraus ein problem machen, aber wir werden denen Beweise geben auf anfrage, das er seit 2002 wieder in der Türkei gemeldet ist.Könnte das so hin hauen?

oder sollte ich vieleicht mal nachfragen per Anwalt einschalten,ob er vieleicht eine deutschland sperre hat?
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ronny
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Antwort #11 - 09.01.2006 um 18:48:44
 
Zitat:
oder sollte ich vieleicht mal nachfragen per Anwalt einschalten,ob er vieleicht eine deutschland sperre hat?


Hallo angel_rose,

das  mit der nicht zurückgegebenen GÜ könnte durchaus ein Problem werden, weil da ja jemand vergeblich drauf gewartet hat. Dieser jemand (exABH) könnte auch vermuten, dass er einfach hier geblieben ist und ihn deswegen zur Fahndung ausgeschrieben haben. Nur mal so eine Vermutung.

Wenn er die GÜ noch hat, sollte die asap bei der Botschaft vorgelegt werden, erbunden mit den Nachweisen dass er sich tatsächlich ununerbrochen in der Türkei aufgehalten hat (Arbeitsbuch etc. pp). Ob man einer einfachen Meldebescheinigung so einfach glaubt, weiß ich nicht.

Grüße
Ronny;)

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angel_rose
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Antwort #12 - 09.01.2006 um 19:02:47
 
Danke ronny

ich weiss jetzt nicht ob mein schatz die GÜ noch hat.Das muss ich nachher mal heraus finden!

Aber zu meiner ersten frage.das ich Arbeitslos bin,wird der antrag auf visum nicht aus diesem grund verweigert? oder?

Wie lange kann so etwas dauern?ungefähr! bis er seinen visum bekommt?wenn keine etlichen probleme auftauchen!
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ronny
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Antwort #13 - 09.01.2006 um 19:09:45
 
Hi angel_rose,

das Visum wird nicht wegen der Arbeitslosigkeit abgelehnt werden, wie lange es dauern kann.....
dazu hab ich leider meine  Wahrsagerin nicht mehr zur Hand.

Wegen der Restprobleme :    wasch ihm den Kopf.......... und hoffe auf das Beste   Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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angel_rose
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Antwort #14 - 09.01.2006 um 19:24:36
 
Ich danke erstmal für all die antworten!

Fühle mich ein stück weit erleichtert.Hoffe das alles gut verläuft!
sicherlich melde ich mich noch öfters, habe viele fragen, die mir im moment nicht einfallen!

Gehe erst mal zu dem termin!

Ach jaaaaaaaaa........ noch ne kurze frage!

sollte ich am besten alleine dahin gehen, oder wäre es angebracht meine mom mitzunehmen?

Das ist doch bestimmt glaubwürdiger! oder denken die dann erst recht das es eine scheinehe wäre!

Ich habe einfach Angst, das es nicht klapt.
dann würde in mir die welt zusammen fallen.glaubt mir!
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Riddler
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Antwort #15 - 14.01.2006 um 19:20:45
 
Also meine Frau hat letzten Jahres Ende November die FZV in Ankara beantragt. Bis jetzt habe ich noch nix gehört, außer daß ich mich noch gedulden soll, und ich, solange keine Probleme auftauchen, auch keine Einladung zur ABH bekomme, sondern die Zustimmung einfach nach Ankara geschickt wird.
Wann hat denn dein Mann das Visum beantragt ?
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angel_rose
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Antwort #16 - 14.01.2006 um 20:57:58
 
Hallo!!!

Also mein Mann hatte letztes jahr im Dezember nen termin in Ankara,Dort hat er den Antrag gestellt, wegen FZF und ich habe innerhalb 2 wochen bescheid bekommen, das ich vorsprechen soll.dabei soll ich den Vorlade brief mit nehmen,dazu noch all die papiere die sie benötigen.Sprich........Mietvertrag,anmeldung,Arbeitsvertrag,Letzte Warmmiete nach weisen per Kontoauszug,Pass und so weiter.alles im Orgienal und Kopie.
Da ich Arbeitslos bin, habe ich natürlich kein Arbeitsvertrag.stattdesen nehme ich den bescheid von der ARGE mit.Ich hoffe und hoffe das ds ausreicht.
Soweit ich weis, müssen die dich aber einladen,weil sie ja prüfen müssen.Danach geht das ganze natürlich wieder zürück nach Ankara,und das heist dann wiederum für uns "Gedult"!
Habe jetzt am Montag den termin.
werde weiter berichten, was da war.biss dann!

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ding1983
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 14.01.2006 um 21:24:43
 
Hallo angel_rose,

habe eine bitte an dich könntest du vielleicht nach deinem termin bei ABH berichten wie das verlaufen ist und was die alles gesagt haben???? Das wäre sehr lieb von dir!!!

habe nämlich das selbe Problem, bin deutsche habe meinen mann vor 2 wo. in kasachstan geheiratet und werde wahrscheinlich auch bald zu ABH müssen! Bin aber noch in einer Ausbildung, dass heißt das ich meinen Mann auch nicht unterhalten kann:(((


Danke Dir im Voraus!!!!
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Reni
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Antwort #18 - 14.01.2006 um 21:30:17
 
Habe gerade noch mal hochgescrollt. Riddler und ding: angelRose hat das Pech, in Hamburg zu wohnen und die dortige ABH ist manchmal etwas ... nun ja. Gerade was die Fragen Einkommensnachweis und Mietvertrag angeht, ist anderen ABH eher geläufig, dass ein deutscher Ehepartner die nicht vorlegen muss, schon gar nicht für die Einreise.
Es gibt daher auch durchaus ABH, die - gerade wenn der Einreisende hier noch keine Ausländerakte hat oder nichts wesentliches drinsteht - kurz das ok an das Konsulat schicken und den hiesigen Partner gar nicht erst sehen wollen.
Also mal keine Aufregung, es kann auch einfach gehen.
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Janna
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Antwort #19 - 15.01.2006 um 10:58:37
 
Hallo Angel Rose,

Du fragst nach der Dauer der Familienzusammenführung deutsch-türkisch.
Was ich so mitbekommen habe, dauert so etwas im Durchschnitt zwischen 3 und 6 Monaten, wenn es keine Unregelmäßigkeiten gibt (früher mal abgeschoben / Scheineheverdacht).

Der Sohn meines Mannes ist mit einer Deutsch-Türkin verheiratet und hat sein Visum nach ca. 3 Monaten erhalten (er kam von Istanbul nach München).

Liebe Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Antwort #20 - 16.01.2006 um 19:10:27
 
danke erst mal für die letzte Auskunft, wie lange das visum dauert!

Ich war heute bei der ABH,war natürlich totale aufgeregt!

Ich sollte im warte raum warten, und aufgerufen werden.
Da die im Brief sagten "Pünktlich" erscheinen,war ich so mit überpünktlich da Zwinkernd
Ich hatte das glück , das meine Sachbearbeiterin sehr nett war.Sie stellte sofort fest, das meine name falsch geschrieben war.(Nachname mit Vornamen verwechselt)
Darauf hin wurde IHr auch klar, das ich deutsche staatsangehörige bin.
Die dachten tatsächlich, das ich TR staatsbürgerin bin, deshalb auch die ganzen Papiere, die sie von mir verlangten.Habe keines davon gebraucht.! Smiley

Nun ja. ich habe ein frage bogen bekommen von 4 bis 5 seiten, die natürlich "freiwillig" ausgefüllt werden kann.Mit beachtung des § 98 ( glaube ich).!!!
Das alle angaben richtig sind und keine scheinehe vorliegt!
Nachdem ich diesen frage bogen ausgefüllt habe, war ich fertig und konnte gehen!


gefragt wurde zb: wo  und wie ich meinen  Mann kennengelernt habe.
Wann wir beschlossen haben zu Heiraten.Wer hat den Antrag gemacht?
Wieviel geschwister hat er? wie heissen die?Geburtsdatum meines Mannes usw.

Also private fragen, die nicht unter die gürtellinie gehen.( Hatte mal gehört, das manche wirklich deftige fragen fragen)


ich habe im ganzen ein gutes gefül.
hatte tierische bange avor was mich erwartet, aber ich bin froh das ich es hinter mir habe.
Nun heisst es für mich und meinen Mann Warten.
kann 2 wochen dauern, wenn er bis dahin keiene antwort bekommen hat, soll er in Ankara anrufen.
aber hier gibt es keine probleme.

Meien frage an die Profis................ kann es noch Problemem geben?
Wen hier die einverständniss ist? also Bei der ABH hat die dame mir gesagt, bei uns gäbe es keinen grund, warum er nicht seinen Visum kriegen sollte.
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Antwort #21 - 16.01.2006 um 19:14:11
 
ach jaa sorry für meine rechtschreib fehler.

Meine tastatur spinnt ein wenig Durchgedreht
Und ich vergesse die groß und klein schreibung!
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Antwort #22 - 16.01.2006 um 20:55:11
 
Naja wnen die ABH zustimmen wird, wäre das schon mal super. Wenn
die Botschaft keine anderen Erkenntnisse hat/gewinnt, sehe ich keinen
Hinderungsgrund mehr. Wurde er denn auch zeitlich befragt, oder wie?

Seine Befrageung wird dann ggf. mit deiner abgeglichen, und wenn da
keine groben Abweichungen da sind, ist das wohl o.k. mit dem Visum.
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Antwort #23 - 17.01.2006 um 16:28:22
 
Hallöle!!!!!

es wurde nicht zu gleichen zeit gefragt. meinen mann haben sie schon beim Antrag stellen ausgefragt. und mich halt jeztz beim termin.
Die Dame sagte aber das es von hier aus keinen Prioblem mehr geben wird.
Und das was ich ausgefüllt habe online nach Ankara geschickt wird.
Innerhalb 2 Wochen sollte mein Mann bescheid kriegen, fals nicht möchte er sich dann bei denen melden. Sie meinte aber das es wohl da auch keine probleme geben würde, nur noch halt ein paar fragen eventuell.

kann ich mich jetzt freuen, oder lieber doch nicht zu früh?

wer entscheidet denn, ob er sein Visum bekommt?Bzw. wenn es  ein problem geben würde, hätten die mir bei der ABH bescheid gesagt, das es aus diesen und jenen Gründen, nicht möglich ist, meinen Mann sein visum zu gewähren?
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Antwort #24 - 17.01.2006 um 16:36:43
 
Die ABH muss einem Visum zustimmen. Die letzte Entscheidung trifft immer
die Botschaft. Ich würd mir im Moment da keine Sorgen machen. Riecht hier
eher nach nem "glatten" Fall  Smiley
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Antwort #25 - 17.01.2006 um 16:52:33
 
Jaaaaaaaaaaaaa superrrrrrrrrrrr!!! Kuss

Wnn es so ist dann bin ich die glücklichste person auf erden!
hab  ihn schon soooooo dolleeeeeeeee Vermisst!

was denkst du wie lange das noch dauern könnte?

wenn es wirklich hinhaut? ist er denn dann vieleicht bis Valentins Tag hier?Wäre doch ein super geschenk! Für mich und Ihn!

I am sooooooooooooo happyyyyyyyyy Smiley
Hoffe ja wirklich das, daß jetzt nicht mehr so lange dauern wird.
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Antwort #26 - 26.01.2006 um 15:18:19
 
Hallo ihr Lieben!

Habe eine super schöne Nachricht................!
Meien mann hat seinen Visum bekommen Kuss Smiley
Könnt euch nicht vorstellen wie glücklich ich bin!
habe seit heute morgen ziemliche schmetterling gefühle im bauch.
Heute morgen hat mein schatz mir bescheid gegeben, das er seinen Pass zu geschickt bekommen hat, mit dem visum!
Und das unglaubliche daran ist, es hat genaue 10 tage gedauert.
mein Termin bei der ABH war am 16.01.
weiss nicht was ich vor glück machen soll!In ein paar Tagen wird mein Schatz bei mir sein.

Wünsche allen , die das selbe problem haben viel glück, und allen anderen natürlich auch.

Eine Frage hätte ich aber gerne noch..............
Undzwar, wurde mir gesagt, das es jetzt am flug hafen, wegen der Vogelgrippe, probleme geben könnte!
Ist da was drann? und wenn  ja, was müsste mein Mann denn am besten machen.(Artzliche untersuchung)?
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Antwort #27 - 26.01.2006 um 15:43:56
 
Erstmal Glückwunsch zu den :gnews

Zu deiner Frage hab ich Null Infos. Is ja auch ned grad unser Revier  hier Cool
Evtl. mal googeln (auch in den
Google-News
).
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