Ein anderer Fall im selben Forum hat mich dazu veranlasst hier noch einmal genau nachzufragen.
Ich bin seit 10 Jahren mit einer Filipina verheiratet (geheiratet in Deutschland), 2 Kinder (deutschen Pass) und lebe seit 5 Jahren im Ausland, momentan in Manila.
Ich dachte eigentlich, dass fuer mich das Thema Visum etc erledigt ist.
Ich habe mich ja schon damit abgefunden, dass die ehemalige unbefristete Aufenthaltsgenehmigung meiner Frau erloschen ist und wir fuer den Fall, dass wir einmal wieder in Deutschland leben wollen ein neues FZV benoetigen.
Ich habe mich auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Manila ueber die vorzulegenden Dokumente fuer ein FZV informiert. Ich (bzw. meine Frau) koennte diese gar nicht komplett beibringen.
Wir haben aber in Deutschland geheiratet und selbstverstaendlich damals alle notwendigen Dokumente beigebracht. Nun hat sich die Rechtslage offensichtlich veraendert.
Strikt gesprochen, koennte meiner Frau kein FZV erteilt werden. Auf der anderen Seite hat sie aber einen Anspruch darauf mit Ihrer Familie (ihren Kindern und mir) in Deutschland zusammen zu leben.
Was geschieht in dem Fall, wenn sie mit einem Schengen Visum in Deutschland einreist und wir dann zur
ABH gehen und um einen Aufenthaltstitel bitten?
Sinn und Zweck des FZV kann es doch nicht sein, nach 10 Jahren Ehe noch einmal Dokumente nachzufordern, zumal ich mit meiner Frau ja schon einmal fuer laengere Zeit in Deutschland gewohnt hatte.