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deutsch-türkische Ehe...Ehegattennachzug!!!Visum? (Gelesen: 13.208 mal)
angel_rose
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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09.01.2006 um 16:32:02
 
Ein Gutes neues Jahr wünsch ich allen!

Ich bin neu hier und würde gern ein paar fragen stellen!

Ich stamme aus einer deutsch-türkischen ehe ab und somit habe ich die deutsche staatsangehörigkeit!
letztes jahr habe ich in der Türkei geheiratet.Nun möchte ich meinen Mann zu mir holen,weil ich ihn sooooooooo sehr vermisse! weinend,ist ja klar!
leider Gottes habe ich die schwierigkeit, die damit verbunden ist zu sehr unterschätzt, soo das ich mich jeden tag verrückt mache, mit dem Gedanken, das ich es nicht schaffen werde, meinen mann so schnell wie möglich bei mir zu haben!

Zunächst einmal...Ich bin unglücklich arbeitslos!

Bisher dachte ich. das es kein problem were,auch ohne Arbeit meinen mann her zu holen.
Doch nun hörte ich das es ein neues Zuwanderungsgesetz gäbe, wo es heist, das die visum erteilung durch schärfere Kontrollen schwieriger werden wird.

was heist das für mich?
Eine Wohnung habe ich,nur arbeiten tue ich leider nicht.
Mein Mann hatte letzte Jahr in Ankara bei der Botschaft seinen visum beantragt.Nun haben die mir einen Termin gegeben, Nächste Woche!!!
Dort haben sie geschrieben, ich solle meinen verdienst bescheinigen(Arbeitsvertrag)
Mietvertrag usw.!!!

What mach ich denn nuuuuu???Kann doch nicht in einer Woche einen Job finden???

Bin total geschockt, war die ganze Nacht im net und  habe aber nichts von neuen Gesetzen finden können.
Brauche dringend Hilfeeeeeeeeee! Traurig

Kann und will ohne meinen Mann nicht länger leben,Wir lieben uns so sehr, das wir es nicht einen tag ertragen könnten ,uns nicht im Msn zu treffen.Zu dem telefonieren wir non stop miteinander!

Also schon der Gedanke, das jemand denken könnte ,unsere ehe wäre eine Scheinehe,macht mich Wahrnsinnig!Bin total dagegen!Hoffe ja, das man uns wegen solchen Ehen ,nicht drunter leiden läst!

Würde mich freuen, wenn mir jemand ein paar tips geben kann!

danke im vorraus
Liebe Grüsse
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 09.01.2006 um 16:43:07
 
Immer mit der Ruhe. Wenn du Deutsche bist, kann er auch ein Visum zur Familienzusammenführung bekommen, wenn du arbeitslos bist.
Wo ist denn der Termin? Im Konsulat? Dann schick per Fax deinen Mietvertrag und deine Arbeitslosengeldbescheinigung - obwohl sie die auch nicht verlangen dürften - und dann müsste es gehen. Kann es sein, dass jemand aufgrund deines Namens übersehen hat,  dass du Deutsche bist? soll schon vorgekommen sein.
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Bruno
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Antwort #2 - 09.01.2006 um 16:48:35
 
Hi,

Dein Ehemann hat einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer AE nach § 28 AufenthG.
Das Visum bzw. die Einreise darf auggrund des fehlenden Lebensunterhaltes nicht
verweigert werden, es sei denn, er wurde bereits aus D abgeschoben oder ausgewiesen.
Ich denke nicht, also keine Panik.

Bruno
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angel_rose
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 09.01.2006 um 17:07:26
 
Also erst mal vielen dank für die schnelle antwort!

Mein Mann war  schon damals für 2 Jahre in Deutschland.2000-2002! damals war er Asyl hier,und ist aber nach dem er aufgefordert wurde zu gehen,wieder zurück geflogen!werend des aufenthalts in  BRD,hatte er keinerlei Auffälligleiten(Polizei usw.)Also ganz brav Smiley

Ich habe Ihn damals nicht gekannt!Erst in meinem Urlaub 2003, haben wir uns kennen gelernt!

Nun habe nächste Woche den termin bei der Ausländer Polizei in Hamburg!

Meine Mutter hat vorgestern in den nachrichten mit bekommen, das wegen den Scheinehen,in zukunft alles schwiriger werden soll.also , selbst ich als deutsche muss arbeit vorweisen!


Ich habe auch schon Überlegt, das die Behörde tatsächlich davon ausgeht, das ich türkische staatsangehörige bin!
Weil mir der brief so spanisch vorkommt,was die alles von mir haben wollen an papiere!,wenn ich zum termin komme!Aber war immer schon deutsche.Mein dady war deutscher!
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 09.01.2006 um 17:12:13
 
hi,

schau mal selbst nach:  § 28 Abs. 1 AufenthG   und  § 5 AufenthG (der zunächst nicht in Deinem Fall anzuwenden ist)

Ich finde es allerdings auch merkwürdig, dass Du Einkommen etc. nachweisen sollst. Alle nicht in § 5 aufgeführten
Nachweise müsstest Du allerdings schon nachweisen, wenn sie gefordert werden.


Bruno
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angel_rose
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 09.01.2006 um 17:28:09
 
Hi!

Habe mir den § en durchgelesen,aber ganz genau verstanden habe ich es nicht! welche nachweise wären das?die im § 5 nicht aufgelisteten?

kann das sein, das die nicht davon ausgehen, das ich deutsche bin?

Habe totale panik, was ich da alles sagen soll? was ist wenn die sagen. keine Arbeit, kein Visum!!!und  die dann den antrag zur seite schmeisen?Wenn es abgelehnt wird?

Ich mein, ich würde sonst in einer Woche versuchen einen job zu finden,was natürlich schwierig wird!
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 09.01.2006 um 17:38:41
 
evtl. Nachweise Deiner Identität, der Eheschließung usw.
Sie werden sicher nicht den Antrag aufgrund des fehlenden Lebensunterhaltes
ablehnen (und wegwerfen schon gar  nicht).

Keine Panik und spreche zuerst mit der ABH, Du wirst sehen, so schlimm ist
das alles nicht.

Bruno
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #7 - 09.01.2006 um 17:51:16
 
Wenn es Hamburg ist, verstehe ich das schon eher - die verlangen oft auch von Deutschen Unterlagen, auf die es gar nicht ankommen darf.
Ganz ruhig hingehen, es kann höchstens sein, dass die sich nochmal seine Akte angucken, ob er damals ausgewiesen wurde, dann müsste noch ein Antrag gestellt werden, die Ausweisung nachträglich zu befristen. Aber wenn er freiwillig ganz brav geflogen ist, sollte das auch kein Problem darstellen.
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angel_rose
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 09.01.2006 um 18:07:21
 
Ja er ist von selber zurück geflogen.allerdings ist er nicht über deutschland, sondern über Holland geflogen!deutschland wuste nicht das er weg geflogen ist. denke ich mal!aber er ist halt ungesehen weg gegangen. seit dem ist er in der tr gemeldet. bei seiner familie!
ich hoffe da machen die keine priobleme,weil der ausreise termin nicht bekannt ist!

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ronny
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Antwort #9 - 09.01.2006 um 18:10:22
 
Hallo,

Hatte er denn seinerzeit eine Grenzübertrittbescheinigung bekommen ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #10 - 09.01.2006 um 18:35:37
 
Hallo Rony

Das hat er mit sicherheit bekommen, aber er hat es nicht benutzt um auszureisen, weil er über holland illegal zurück geflogen ist!

ich denke die werden mit sicherheit daraus ein problem machen, aber wir werden denen Beweise geben auf anfrage, das er seit 2002 wieder in der Türkei gemeldet ist.Könnte das so hin hauen?

oder sollte ich vieleicht mal nachfragen per Anwalt einschalten,ob er vieleicht eine deutschland sperre hat?
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ronny
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Antwort #11 - 09.01.2006 um 18:48:44
 
Zitat:
oder sollte ich vieleicht mal nachfragen per Anwalt einschalten,ob er vieleicht eine deutschland sperre hat?


Hallo angel_rose,

das  mit der nicht zurückgegebenen GÜ könnte durchaus ein Problem werden, weil da ja jemand vergeblich drauf gewartet hat. Dieser jemand (exABH) könnte auch vermuten, dass er einfach hier geblieben ist und ihn deswegen zur Fahndung ausgeschrieben haben. Nur mal so eine Vermutung.

Wenn er die GÜ noch hat, sollte die asap bei der Botschaft vorgelegt werden, erbunden mit den Nachweisen dass er sich tatsächlich ununerbrochen in der Türkei aufgehalten hat (Arbeitsbuch etc. pp). Ob man einer einfachen Meldebescheinigung so einfach glaubt, weiß ich nicht.

Grüße
Ronny;)

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Antwort #12 - 09.01.2006 um 19:02:47
 
Danke ronny

ich weiss jetzt nicht ob mein schatz die GÜ noch hat.Das muss ich nachher mal heraus finden!

Aber zu meiner ersten frage.das ich Arbeitslos bin,wird der antrag auf visum nicht aus diesem grund verweigert? oder?

Wie lange kann so etwas dauern?ungefähr! bis er seinen visum bekommt?wenn keine etlichen probleme auftauchen!
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ronny
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Antwort #13 - 09.01.2006 um 19:09:45
 
Hi angel_rose,

das Visum wird nicht wegen der Arbeitslosigkeit abgelehnt werden, wie lange es dauern kann.....
dazu hab ich leider meine  Wahrsagerin nicht mehr zur Hand.

Wegen der Restprobleme :    wasch ihm den Kopf.......... und hoffe auf das Beste   Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #14 - 09.01.2006 um 19:24:36
 
Ich danke erstmal für all die antworten!

Fühle mich ein stück weit erleichtert.Hoffe das alles gut verläuft!
sicherlich melde ich mich noch öfters, habe viele fragen, die mir im moment nicht einfallen!

Gehe erst mal zu dem termin!

Ach jaaaaaaaaa........ noch ne kurze frage!

sollte ich am besten alleine dahin gehen, oder wäre es angebracht meine mom mitzunehmen?

Das ist doch bestimmt glaubwürdiger! oder denken die dann erst recht das es eine scheinehe wäre!

Ich habe einfach Angst, das es nicht klapt.
dann würde in mir die welt zusammen fallen.glaubt mir!
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