Zitat:1)Wie ist da der Ablauf? Bekommt sie einmalig einen Stempel, der dann zusammen mit der Heirat gilt, oder muss sie sich den Stempel jährlich erneuern lassen? Sind dafür irgendwelche Papiere/Nachweise notwendig?
Das ist unterschiedlich und von der jeweiligen
ABH abhängig. Manche erteilen die Aufenthaltserlaubnis "stückchenweise" für jeweils 1 Jahr, mache für 2 und wieder andere sogar gleich für 3 Jahre. "Papiere" sind dabei nicht notwendig, nur die Anwesenheit des deutschen Ehepartners, der bestätigt (meistens mit seiner Unterschrift), dass die eheliche Lebensgemeinschaft noch besteht.
Zitat:2)Nach welchem Zeitraum behält sie selbst dann ihre Rechte, wenn wir uns trennten?
Diese Frage sollte man vielleicht nicht schon vor der Heirat stellen, oder? Klingt ein wenig nach "unklaren" Absichten. Sei es drum: nach 2 Jahre ehelicher Lebensgemeinschaft wird die Aufenthaltserlaubnis des ausländischen Ehepartners unabhängig von dem weiteren Bestand auf 1 weiteres Jahr verlängert. Wenn danach der Lebensunterhalt (Arbeit, eigenes Vermögen) ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mitteln weiterhin gesichert ist wird die
AE so lange verlängert, bis der Anspruch auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis erfüllt ist. Die
NE ist ein unbefristeter Titel.
Siehe dazu
§ 31 und
§ 9 AufenthG.
Ansonsten gelten die Regelungen des
§ 28 AufenthG, d.h. deine
noch Ehefrau könnte die
NE (=unbefristet) bereits nach 3 Jahren erhalten beim Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft. Deine Anwesenheit und Bestätigung usw. werden erwünscht.
Anhand der Frage möchte ich allerdings noch auf die Definition der
Scheinehe und den § 95 (2) Punkt 2
AufenthG aufmerksam machen
Zitat:(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ... 2. unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich
oder einen anderen einen Aufenthaltstitel zu beschaffen
oder einen so beschafften Aufenthaltstitel wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.
Für unredliche Männer, die sich 1 Woche vor Abschluss der 2 Jahren von ihrer ausländischen Ehefrau trennen, gibt es leider noch keine Vorschriften.
Gruß
Sondra