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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Nach der Heirat in D: Rechte und Pflichten? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1136218821 Beitrag begonnen von tobinho am 02.01.2006 um 17:20:21 |
Titel: Nach der Heirat in D: Rechte und Pflichten? Beitrag von tobinho am 02.01.2006 um 17:20:21
Meine Verlobte kommt aus Peru und wird (wenn mit dem Visum alles planmäßig klappt) im März nach Deutschland einreisen, im Mai werden wir heiraten.
Folgende Fragen stelle ich mir im Moment:
Über Tipps wären wir sehr dankbar! |
Titel: Re: Nach der Heirat in D: Rechte und Pflichten? Beitrag von nixwissen am 02.01.2006 um 17:59:33
Hi,
1. Du kannst höchstens bei der ABH versuchen das zu beschleunigen. Dazu sagen die Profis sicher noch was. 2. Nach der Heirat bekommt sie eine Aufenthaltserlaubnis und diese ist gleichzeitig Arbeitserlaubnis. 3. Wenn Du in der gesetzlichen KV bist, ist sie bei Dir mitversichert. Bist Du privat versichert, zahlt Ihr für sie extra und wenn sie Arbeitet, wird sie ganz normal vom AG versichert. Eigentlich alles gleich wie bei einer deutschen Ehefrau. 4. Wenn sie keine ausreichenden Deutschkenntnisse nachweisen kann ist sie dazu berechtigt und verpflichtet. Das geht normalerweise 6 Monate, 600 Stunden Deutschunterricht, 30 Stunden Deutsche Kultur, Recht usw. Das ganze für 1 Euro die Stunde, so billig kann sie sonst kaum deutsch lernen. 5. Wenn ich mich nicht irre nach 3 Jahren Lebensgemeinschaft. 6. Sie hat das Recht in D zu bleiben solange Ihr zusammenlebt. Pflichten? Naja, wie jeder andere in D eben auch. Gruß, Norbert |
Titel: Re: Nach der Heirat in D: Rechte und Pflichten? Beitrag von janni4ananda am 17.01.2006 um 15:24:29
Mich interessieren dieselben Fragen, da meine brasilianische Verlobte z.Z. in Deutschland studiert und wir gerade unsere Heiratspapiere beim Standesamt eingereicht haben.
Es wurde ja alles genau beantwortet. Nur bei der letzten Frage möchte ich noch einmal nachhaken. Meine Verlobte bekommt dann eine Aufenthaltserlaubnis solange sie mit mir zusammenlebt. 1)Wie ist da der Ablauf? Bekommt sie einmalig einen Stempel, der dann zusammen mit der Heirat gilt, oder muss sie sich den Stempel jährlich erneuern lassen? Sind dafür irgendwelche Papiere/Nachweise notwendig? 2)Nach welchem Zeitraum behält sie selbst dann ihre Rechte, wenn wir uns trennten? Würde mich über zwei kurze Antworten eurerseits freuen :) |
Titel: Re: Nach der Heirat in D: Rechte und Pflichten? Beitrag von bamthwok am 17.01.2006 um 15:37:28
Sorry, keine Antwort von mir aber dafuer eine weitere Frage zum Integrationskurs.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine auslaendische Ehefrau zu einem "Integrationskurs" verpflichtet ist. Ob sie aber dazu berechtiigt ist, ist eine wirklich interessante Frage. Was ist wenn man schon laenger im Ausland verheiratet ist, Kinder hat (die kein deutsch sprechen) und dann nach Deutschland zurueckkehrt. Koennen die Kinder auch einen so guenstigen Sprachkurs mitmachen? Hat irgendjemand hier ueberhaupt Erfahrungen mit sochen Integrationskursen. Sind sie gut organisiert und bringen wirklich etwas? |
Titel: Re: Nach der Heirat in D: Rechte und Pflichten? Beitrag von Sondra am 17.01.2006 um 15:49:08 Zitat:
Das ist unterschiedlich und von der jeweiligen ABH abhängig. Manche erteilen die Aufenthaltserlaubnis "stückchenweise" für jeweils 1 Jahr, mache für 2 und wieder andere sogar gleich für 3 Jahre. "Papiere" sind dabei nicht notwendig, nur die Anwesenheit des deutschen Ehepartners, der bestätigt (meistens mit seiner Unterschrift), dass die eheliche Lebensgemeinschaft noch besteht. Zitat:
Siehe dazu § 31 und § 9 AufenthG. Ansonsten gelten die Regelungen des § 28 AufenthG, d.h. deine noch Ehefrau könnte die NE (=unbefristet) bereits nach 3 Jahren erhalten beim Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft. Deine Anwesenheit und Bestätigung usw. werden erwünscht. Anhand der Frage möchte ich allerdings noch auf die Definition der Scheinehe und den § 95 (2) Punkt 2 AufenthG aufmerksam machen Zitat:
Für unredliche Männer, die sich 1 Woche vor Abschluss der 2 Jahren von ihrer ausländischen Ehefrau trennen, gibt es leider noch keine Vorschriften. Gruß :) Sondra |
Titel: Re: Nach der Heirat in D: Rechte und Pflichten? Beitrag von Sondra am 17.01.2006 um 15:52:53
@bamthwok Lies dir bitte die Ausführungen zum Integrationskurs durch.
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Titel: Re: Nach der Heirat in D: Rechte und Pflichten? Beitrag von bamthwok am 17.01.2006 um 16:01:50
@Sondra: Sorry, hatte ich uebersehen.
Ich interpretiere demnach: Recht auf Integrationskurs ja, Pflicht fuer einen Ehegatten nein. |
Titel: Re: Nach der Heirat in D: Rechte und Pflichten? Beitrag von Sondra am 17.01.2006 um 16:15:24 bamthwok schrieb am 17.01.2006 um 16:01:50:
Ich würde allerdings das Recht auch ohne Pflicht in Anspruch nehmen. ;) S. |
Titel: Re: Nach der Heirat in D: Rechte und Pflichten? Beitrag von Ghalbi am 17.01.2006 um 16:26:31 Zitat:
Du triffst den Nagel auf den Kopf. >:( |
Titel: Re: Nach der Heirat in D: Rechte und Pflichten? Beitrag von ronny am 17.01.2006 um 16:33:08 Zitat:
Zitat:
Du leider nicht und was soll dieser überflüssige Spam >:( |
Titel: Re: Nach der Heirat in D: Rechte und Pflichten? Beitrag von janni4ananda am 17.01.2006 um 18:00:08
Danke, Sondro, für die schnelle und ausführliche Antwort! :)
Zitat:
Ich wollte keinen falschen Eindruck. Meine Verlobte und ich sind seit über 4 Jahren ein Paar und leben seit 3 Jahren zusammen. Unsere aufrichtigen gemeinsamen Zukunftspläne wollen wir jetzt mit einer Heirat bekräftigen. Die Frage rührt von psychologischer Herkunft. Ich fände es schön für meine baldige Frau, wenn ihre Rechte nicht an die Heirat mit mir gebunden wären. Ihre Zukunft sieht sie in Deutschland, und da sollte sie sich auch als vollwertiger Mensch hier fühlen! ;) |
Titel: Re: Nach der Heirat in D: Rechte und Pflichten? Beitrag von nixwissen am 17.01.2006 um 18:27:47
Hi,
Bei 5. habe ich mich geirrt, deutsche Staatsbürgerschaft bei Ehegatten von deutschen erst nach 5 Jahren Lebensgemeinschaft. Wo der Integrationskurs aber für Ehegatten keine Pflicht sein soll kann ich nicht erkennen. Ich würde mir eher Sorgen darum machen, daß die Berechtigung nicht bestehen könnte weil schon ein paar Brocken deutsch vorhanden sind. Gruß, Norbert |
Titel: Re: Nach der Heirat in D: Rechte und Pflichten? Beitrag von Ghalbi am 17.01.2006 um 18:48:25
Hallo Norbert,
ja das hast du schon recht. Eine Verpflichtung kann es schon auch bei deutsch-Verheirateten geben. Eben wenn der ausländische Ehegatte kein deutsch sprechen kann. Und eine Berechtigung hat der nicht deutsch sprechende Ausländer seit dem neuen Gesetz wenn er ab dem 01.01.2005 eingereist ist. Viele Grüße Ghalbi |
Titel: Re: Nach der Heirat in D: Rechte und Pflichten? Beitrag von Sondra am 17.01.2006 um 22:05:53 janni4ananda schrieb am 17.01.2006 um 18:00:08:
Eine weitere, bessere Möglichkeit der Verfestigung ihres "eheunabhängiges" Aufenthaltes in D ist selbstverständlich die Einbürgerung. Es wird vorausgesetzt Zitat:
Weiter zu lesen hier + § 9 und § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz. Beste Grüße :) Sondra |
Titel: Re: Nach der Heirat in D: Rechte und Pflichten? Beitrag von tobinho am 19.01.2006 um 13:40:45
noch mal eine andere Frage,
wir heiraten im Mai in Deutschland, dürften wir direkt im Anschluss für eine Woche in Urlaub nach Spanien gehen, oder gibt das mit ihrem Visum Probleme? Bzw. wie sieht das generell mit Auslandsaufenthalten aus, sei es in Europa oder außerhalb, wirkt sich das irgendwie negativ auf ihren Aufenthaltsstatus aus? Mit Auslandsaufenthalt meine ich Urlaube, maximal 3 Wochen am Stück. |
Titel: Re: Nach der Heirat in D: Rechte und Pflichten? Beitrag von Sondra am 19.01.2006 um 14:21:23
Nach Eheschließung Heiratsurkunde schnappen bei ABH Aufenthaltserlaubnis beantragen und nach Ausstellung (Klebeetikett im Pass deiner Frau) steht dem Urlaub nichts mehr entgegen.
Zitat:
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Titel: Re: Nach der Heirat in D: Rechte und Pflichten? Beitrag von tobinho am 19.01.2006 um 16:59:55 Sondra schrieb am 19.01.2006 um 14:21:23:
Danke für die schnelle Antwort. Allerdings wollten wir Samstags direkt nach der Hochzeit wegfliegen, so dass wir vorher nicht zur ABH gehen können. Mit Ihrem Visum zur Eheschließung darf sie nicht nach Spanien? Ich dachte das ginge, da es ja alles EU Länder sind. Oder spielt das keine Rolle? Mist, dann müsste ich wohl den Urlaub stornieren :( |
Titel: Re: Nach der Heirat in D: Rechte und Pflichten? Beitrag von sunnysunshine am 19.01.2006 um 18:38:23 Zitat:
das kommt darauf an, was für ein Visum durch die Botschaft ausgestellt wird. Wenn ihr ein Schengenvisum mit mehreren Einreisen ausgestellt wird, ist der Spanienurlaub kein Problem. Sollte ihr jedoch ein nationales, d.h. nur für Deutschland gültiges Visum ausgestellt werden bzw. sollte das Visum nur eine Einreise gestatten, sieht es problematisch aus. Dann wäre die Einreise nach Spanien nicht gestattet. |
Titel: Re: Nach der Heirat in D: Rechte und Pflichten? Beitrag von Abu am 20.01.2006 um 11:11:37 schrieb am 19.01.2006 um 18:38:23:
Solange es nur nach Spanien geht, würde auch ein Schengen-Visum zur einmaligen Einreise ausreichen, denn in dem Fall würde ja aus dem Schengengebiet gar nicht ausgereist. Abu |
Titel: Re: Nach der Heirat in D: Rechte und Pflichten? Beitrag von Blaise am 21.01.2006 um 19:30:41
Hallo tobino,
zu Deiner letzten Frage, lautet die Antwort: N E I N Grüße Blaise |
Titel: Re: Nach der Heirat in D: Rechte und Pflichten? Beitrag von Blaise am 21.01.2006 um 19:34:10
Hallo,
Zitat:
Die zeitlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung sind ein mindestens 3 jähriger rechtmäßiger Aufenthalt und eine seit 2 jahren bestehende eheliche Lebensgemeinschaft. Die Zeiten werden aber nicht addiert :) Grüße Blaise |
Titel: Re: Nach der Heirat in D: Rechte und Pflichten? Beitrag von nixwissen am 22.01.2006 um 00:12:35
Hi,
ich bekomme das immer durch den Tüddel. Jetzt werde ich mir das aber merken ;-) Meist werden es mit der Bearbeitungszeit aber doch 5 Jahre, habe ich jetzt noch wenigstens ein bisschen recht? ::) Gruß, Norbert |
Titel: Re: Nach der Heirat in D: Rechte und Pflichten? Beitrag von fons am 22.01.2006 um 00:27:25 nixwissen schrieb am 22.01.2006 um 00:12:35:
Kannste das mal in ein annähernd verständliches deutsch übersetzen? :-/ |
Titel: Re: Nach der Heirat in D: Rechte und Pflichten? Beitrag von ronny am 22.01.2006 um 11:28:39 Zitat:
Ein wenig schon, weil die Mindestzeiten ja bei Antragstellung erfüllt sein müssen und zur Bearbeitungszeit ja noch die Entlassungsformalitäten hinzukommen. Zitat:
Vermutlich meint er verwäxeln Fonsi ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Nach der Heirat in D: Rechte und Pflichten? Beitrag von nixwissen am 22.01.2006 um 18:32:44
Hi,
Zitat:
Oh, mir war es nicht bewusst, daß "durch den Tüdel kriegen" weiter südlich nicht verstanden wird. Ja, verwechseln kommt in etwa hin. Man kann auch etwas vertüddeln oder verdüddeln. Das ist was anderes und heißt eher vergessen im Sinne von versäumt oder auch etwas vebummelt zu haben. Äh, verbummelt ist auch Norddeutsch? Etwas verlegt haben:" Wo ist bloß das Ding, hab' ich wohl vertüddelt." Gruß, Norbert |
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