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Einkommensnachweis bei FZV (Gelesen: 3.780 mal)
yasemin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einkommensnachweis bei FZV
28.12.2005 um 18:22:49
 
Hallo an alle,

Was kann ich machen, wenn von mir trotz deutscher Staatsbürgerschaft Einkommensnachweise und Wohnraumbescheinigung zur Familienzusammenführung verlangt wird? Habe heute ein Schreiben bekommen, dass ich diese beim Ausländeramt abgeben muss.. Soviel ich weiß, ist Ehegattennachzug zu Deutschen nicht vom Einkommen abhängig. Kann ich da irgendwie widersprechen? Oder ist das nicht gut? Bin noch Student und habe kein Einkommen..

Vielen Dank im voraus für eure Vorschläge
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 28.12.2005 um 18:36:40
 
Hi,
geh' doch einfach hin und sage wie es ist.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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yasemin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 29.12.2005 um 15:55:06
 
Danke mick für deinen Vorschlag..

Das habe ich heute auch gemacht. Sie haben gemeint ich brauche dann zwar kein Einkommensnachweis aber eine Verpflichtungserklärung von meinen Eltern.. Stimmt denn das?
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 29.12.2005 um 16:15:07
 
Nö.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.12.2005 um 16:41:12
 
Vielleicht mal zur Klarstellung: wir gehen hier davon aus,
dass du schon verheirat bist! Ggf. klarstellen.

Wenn ihr aber erst hier heiraten wollt, sieht das anders aus.
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yasemin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 29.12.2005 um 16:52:34
 
Danke für die Antworten

Zur Klarstellung: Ich bin schon verheiratet seit August 2005, es geht also um das Visum für den Ehegattennachzug.

Ich habe gelesen und weiß ja, dass das ganze eigentlich unabhängig vom Einkommen ist. Doch sie lassen mich ja nicht einmal richtig aussprechen und reden immer noch von einer Verpflichtungserklärung. Und um zu widersprechen habe ich viel zu viel Angst, dass sie das Visum nicht bewilligen. Den schließlich haben sie ja das letzte Wort..

Soll ich vielleicht doch widersprechen? Oder soll ich eine Verpflichtungserklärung von meinen Eltern abgeben...ich habe halt Angst, dass dadurch mein Bafög oder so gestrichen werden könnte..
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 29.12.2005 um 16:56:51
 
§ 28 AufenthG
ausdrucken und damit zum/r Chef(in) vorreiten dort.

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yasemin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 12.02.2006 um 19:36:45
 
HAllo ihr lieben,


ich wollt mich ganz herzlichst bei allen bedanken. Es ist alles supertoll gelaufen und mein Mann ist am  ersten Februar eingereist ohne Probleme.. Vielen Dank..
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Wolke_1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 12.02.2006 um 21:15:26
 
hi yasemin,


wie ist es denn genau abgelaufen ???
bin auch student und hab kein geregeltes einkommen.
wollten die immer noch eine verpflichtungserklärung von deinen Eltern oder ist es doch einfacher gelaufen, da du ja Deutsche bist ???  hä?

mfg
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kocak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 08.03.2006 um 10:08:54
 
Wie ist denn alles abgelaufen jetzt???
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Kira3167
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 08.03.2006 um 13:12:36
 
Hallo  yasemin
und hat es nun auch ohne die ganzen nachweise geklappt ,frag da ich auch bald heirate aber im kosovo wolte fragen da ich auch arbeitslos bin und alg 2  bekomme und alleinerziehend bin  also soviel ich gelesen habe brauch ich da auch keine nachweise ,stimmt das ?? wäre lieb wenn ich da auch mal eine auskunft bekämme  Griesgrämiglg kira

PS es eilt da ich am 9. April in den kosovo fliege ??lg kira
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Wolke_1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 08.03.2006 um 20:40:23
 
hi yasemin,


du hast ja gemeint, dass du kein einkommen hast.
wie wollt ihr denn nun so leben , wenn ich fragen darf  ???
bin auch student und fast in deiner situation...von daher....

cya
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hs
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 08.03.2006 um 21:50:41
 
Ja, würde mich auch mal interessieren.
Aber die liebe yasemin scheint sehr mit ihrem Mann beschäftigt zu sein  knuddel  Zwinkernd einfach mal melden wenn du wieder online bist
liebe Grüße
helene
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malaika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 09.03.2006 um 21:09:51
 
bin in der gleichen Situation (Studentin) und plane für Mai/Juni die Hochzeit. Wie wir das machen wollen? Ich werde arbeiten, wohne nicht mehr bei meinen Eltern, dann is da der Unterhalt meines vaters und naja, er wird ja hoffentlich irgendwann Arbeit finden...
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