Zitat:Das halbe Sorgerecht hat er und wird er auch ausüben ... spielt das Kind auch eine Rolle
Spielt! Vater kann Aufenthaltsrecht auch vom Kind (wenn dieses Deutsch) ableiten. Aber
Zitat:28.1.5 Der ausländische Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen hat den Nachzugsanspruch ... wenn ihm das Personensorgerecht für das deutsche Kind zusteht und er auf Grund dessen beabsichtigt, die Personensorge auszuüben. Dem Aufenthaltsanspruch steht nicht entgegen, dass auch der andere Elternteil das Sorgerecht besitzt.
Erforderlich ist jedoch, dass die Personensorge im Rahmen einer familiären Lebensgemeinschaft ausgeübt wird.
Im begründeten Ausnahmefall kann es auch ausreichen, wenn die Personensorge im Rahmen einer Betreuungs- und Beistands gemeinschaft tatsächlich ausgeübt wird
.
Was ein "begründeter Ausnahmefall" ist, läßt sich schwer sagen (wird auch in den Anwendungshinweisen nicht näher definiert).
Zitat:Kann er dadurch seinen Aufenthalt verlieren, weil er die
LG nicht mehr führt.
Ich denke nicht - zumindest nicht sofort und nicht wenn ihr der
ABH erklärt, dass ihr nicht eine Scheidung, sondern eine zeitliche Trennung beabsichtigt, um "das Krieseln" zu meistern. Wobei - wie soll ich sagen ... wenn gleich das erste Krieseln nur durch räumliche Trennung zu bewältigen ist, stimmt das schon etwas nachdenklich bezüglich der "Qualität" der Bindung.
Zitat:Müssen wir beim Anwalt ein Trennungsjahr angeben?
Nein. Nicht wenn ihr keine (dringenden) Scheidungsabsichten hegt.
Zitat: