Das
OLG Stuttgart, welches Informationen zu erforderlichen Unterlagen für eine Befreiung vom
EFZ online bereithält, hat eine neue Adresse bekommen
Damit es nicht immer wieder neu verlinkt werden muß, habe ich mal hier die Links
neu eingestellt für :
Allgemeines
und
Länderverzeichnis
.
Ergänzung :
Zitat:Vom Präsidium des
OLG Frankfurt habe ich heute eine aktuelle Information erhalten :
Beabsichtigt ein ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland einen Geschiedenen zu ehelichen und benötigt hierfür ein Befreiungsverfahren von der Vorlage des ausl.
EFZ, so muß das Scheidungsurteil im Heimatstaat des zu befreienden Verlobten anerkannt werden.
Sieht das Heimatrecht ein Anerkennungsverfahren nicht vor, ist eine entsprechende Bescheinigung erforderlich.
Diese Verfahrensweise ist auch erforderlich, wenn die Ehe durch ein deutsches Gericht geschieden wurde.
Zweite Ergänzung:
Das
OLG Köln hat jetzt für seinen Bezirk ebenfalls eine Information online gestellt:
Allgemein und es gibt auch ein
Länderverzeichnis. Danke für den Hinweis Blaise

Ich habe
hiermal den Link den Ulf (danke dafür ! ) oben bei Ehe und Familie zu einem Vortrag über das Befreiungsverfahren gesetzt hat mit aufgeführt. Da der Vortrag aus dem Jahr 2003 stammt, sind die Hinweise auf die darin erwähnten Vorschriften des AuslRechts nicht mehr aktuell .