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Befreiung von der Beibringung des EFZ (Gelesen: 8.534 mal)
ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Befreiung von der Beibringung des EFZ
28.12.2005 um 14:38:45
 
Das OLG Stuttgart, welches Informationen zu erforderlichen Unterlagen für eine Befreiung vom EFZ online bereithält, hat eine neue Adresse bekommen

Damit es nicht immer wieder neu verlinkt werden muß, habe ich mal hier die Links

neu eingestellt für :
Allgemeines

und
Länderverzeichnis
.

Ergänzung :

Zitat:
Vom Präsidium des OLG Frankfurt habe ich heute eine aktuelle Information erhalten :

Beabsichtigt ein ausländischer Staatsangehöriger  in Deutschland einen Geschiedenen zu ehelichen und benötigt hierfür ein Befreiungsverfahren von der Vorlage des ausl. EFZ, so muß das Scheidungsurteil im Heimatstaat des zu befreienden Verlobten anerkannt werden.

Sieht das Heimatrecht ein Anerkennungsverfahren nicht vor, ist eine entsprechende Bescheinigung erforderlich.

Diese Verfahrensweise ist auch erforderlich, wenn die Ehe durch ein deutsches Gericht geschieden wurde.


Zweite Ergänzung:

Das OLG Köln hat jetzt für seinen Bezirk ebenfalls eine Information online gestellt:

Allgemein und es gibt auch ein Länderverzeichnis. Danke für den Hinweis Blaise Zwinkernd


Ich habe hiermal den Link den Ulf (danke dafür ! ) oben bei Ehe und Familie zu einem Vortrag über das Befreiungsverfahren gesetzt hat mit aufgeführt. Da der Vortrag aus dem Jahr 2003 stammt, sind die Hinweise auf die darin erwähnten Vorschriften des AuslRechts nicht mehr aktuell .
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« Zuletzt geändert: 12.05.2006 um 08:56:58 von ronny »  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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FerdiMagellan
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Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befreiung von der Beibringung des EFZ
Antwort #1 - 08.07.2016 um 19:47:25
 
ronny schrieb am 28.12.2005 um 14:38:45:
OLG Köln hat jetzt für seinen Bezirk ebenfalls eine Information online gestellt:

Allgemein und es gibt auch ein Länderverzeichnis. 



Hallo,

oben genannte Links sind tot.
Möchte aber noch den Hinweis hinzufügen, dass das OLG zu Köln (und einige weiteren OLGs' in NRW) von den übrigen OLG's abweichen können.
Hierzu ist das jeweilige Anforderungsdokument je Land zu berücksichtigen.

Gruß
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HeFi
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Würzburg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befreiung von der Beibringung des EFZ
Antwort #2 - 08.07.2016 um 22:36:30
 
EFZ-Befreiung Verfahren Köln Länderliste      http://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltung/de...

EFZ-Befreiung Verfahren Länderliste Stuttgart      http://olg-stuttgart.de/pb/,Lde/2250494

EFZ-Befreiung Verfahren Länderliste Brandenburg      http://www.olg.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.344300.de

EFZ-Befreiung Verfahren Länderliste Rostok      http://www.mv-justiz.de/dokumente/Ehe/laenderverzeichnis.htm

EFZ-Befreiung Bayern OLG Länder      http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/ba/tafel/01329/index.php#anker_sprungmar...

EFZ-Befreiung Sachsen OLG Länder      http://www.justiz.sachsen.de/olg/content/933.htm
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Daddy
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Beiträge: 1.960
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Befreiung von der Beibringung des EFZ
Antwort #3 - 09.07.2016 um 11:59:33
 
Wow... Rekord! Einen 10 Jahre ruhenden Thrad zu reanimieren, da können die Links auch nicht mehr funktionieren...

Daher... geschlossen
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