Fortführend
Natürlich habe ich bereits weiter recherchiert.
...und das SA um nähere Angaben gebeten..... Hilfesuchend

im WWW wendet sich der Beamte per Telefon an das OLG...mit dem Ergebnis: ...." ja...genau das brauchen wir"....

..
also habe ich das (für mich zuständige) OLG aufgesucht und um Auskunft gebeten.
Das OLG ist aber nicht für den gemeinen-Bürger in dieser Sache so einfach ansprechbar.

D.h.: ....
" werfen Sie doch bitte mal einen Blick auf die Vorliegenden Dokumente und sagen mir was/welches Dokument fehlt..." Erzeugt nur Kopfschütteln......
Man ist dann aber so freundlich und nennt die "Kölner Liste".....wow...was ist das? Nun das OLG DEZ 7 erzeugt wohl eine Liste / Anforderungen die Beizubringen sind.....an diese Vorgabe schließen sich einige OLGs' in NRW an.
Noch in der gleichen Nacht rufe ich die zuständige Botschaft in Manila/Philippines an.... Frage nach....Weil ja die Botschaft im Rahmen des Amtshilfeersuchens mit der Dokumenten-Prüfung beschäftigt sein wird.
Ergebnis:
"nee...das kennen wir nicht. (nebenbei bemerkt ist diese Forderung auch auf den Info Seiten des DIPLO nicht genannt) .....
Ja frage ich weiter nach..... Nein, (erklärt man mir)
was die OLG's denn da wollen kann abweichen oder noch dazu kommen. 
next step.
Da ruf ich mal beim OLG zu Köln an und gerate sogar an einen Sachbearbeiter der so etwas schon mal gemacht hat.
Der fragt erstmal
wat ich denn will? das OLG zu Düsseldorf sei doch zuständig.

egal....nun frage ich:
was wird denn im Einzelnen gefordert? Zitat:
"Steht doch da....de Nachweis...."Weiter bohrend fragend forsche ich nach:
ja was denn genau?Naja irgendwann / irgendwo hat er so etwas schon mal gesehen....aber gerade kein Muster für mich..... .
..dat haben mir doch vom OLG mit den Botschaften abgeklärt......sacht er ...(Ach? mir hat die Botschaft ein paar Stunden vorher erklärt sie wisse nix von einem solchem Nachweis.)
NUN frage ich:
welche Gesetze referenziert den dieser Nachweis?.....
na uf dat BGB & Ehegesetz und so glaubt er sich an § 51/52 oder war's auch 53 sich zu erinnern.
Aha....51 52 53...das ist ja schon mal eine Info aber die ist nirgendwo dokumentiert. Da frage ich mich wie den dann die MA's in den Ämtern eine solche Prüfung vornehmen
Ja, wie / wat?...BGB und Ehegesetz haben die in den Philippinen nicht. Sie müssten mir schon sagen auf was sie genau abzielen damit ich das beibringen kann..... Nee nee dat kann er nicht und ich ziehe weiter.
Ach je......... so muss ich wieder mit halben Infos weiterziehen.... und nehme an das man sich auf Civil Law (Civil Code) und den s.g. Family Code bezieht
Nun forsche im Civil Code und im Family Code der Philippinen.....
Finde in der Tat einige Hinweise.................
Aber
Nun sind die Dokumente aber schon geschrieben, d.h. ein Rechtskräftiges Dokument liegt in meinen Händen...d.h. im Nachgang kann man doch nicht ein Rechtskräftiges Urteil Anpassen und vielleicht noch ein paar Paragraphen mit zwischen die Zeilen setzen.
Ich kann doch jetzt nicht wieder zum Richter in den Philippinen laufen und ihm sagen er solle gefälligst noch § 51 52 53 o.s. erwähnen

....der würde mir wahrscheinlich sagen bzw. fragen ob ich noch ganz gescheit bin............
Er ist zugelassener Richter; das Gericht ist eingetragen und bemächtigt solch Prozesse zu führen d.h. Annullierungen usw.
UND selbstverständlich sind die in der Philippinischen Rechtsprechung geltenden Gesetze berücksichtigt worden......
Ja....davon würde ich auch mal ausgehen..........
Ein Dokument, welches solch Nachweis über die Regelung von voraussichtlichen Erbanteilen und/oder der güterrechtlichen Auseinandersetzung habe ich im Phil Recht nicht gefunden.
Wäre aber nicht auszuschließen.....
Wäre nicht jetzt der Hinweis zurück an das o.g. zuständige OLG, dass: zugelassener Richter; das Gericht ist eingetragen und bemächtigt solch Prozesse zu führen d.h. Annullierungen usw. [b]UND selbstverständlich sind die in der Philippinischen Rechtsprechung geltenden Gesetze berücksichtigt worden ..... der richtige Weg?
Ich frage mich wie unsere Behörden und nach was...wenn man mir nicht ganz genau und explizit sagen kann wonach ich suchen soll.