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Frage zu Hochzeit in Indonesien (Gelesen: 2.845 mal)
Themen Beschreibung: Indonesien, Visum, Heirat
Fila
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage zu Hochzeit in Indonesien
21.07.2016 um 16:51:18
 
Hallo,
ich habe ein paar Fragen zu denen ich im Internet bisher keine Antworten gefunden habe.
Mein Bruder hat im März eine indonesische Staatsbürgerin geheiratet, die mit einem Studentenvisum hier war. War alles nicht einfach, hat mit anwaltlicher Hilfe nach ca. 5 Monaten geklappt.

Meine Schwägerin ist Muslima und ihr ist sehr wichtig auch in Indonesien zu heiraten. Mein Bruder ist bereits in Deutschland zum Islam konvertiert, damit die Zeremonie in Indonesien stattfinden kann.
Benötigt er für die Hochzeit in Indonesien ein spezielles Visum oder reicht das Visa on Arrival aus (wir sind nur für 10 Tage dort)?

Und welche Unterlagen benötigt er dort? Habe etwas von Ehefähigkeitszeugnis gelesen.
Und hat jemand Ahnung auf was er vor Ort achten muss (Brautgeld, Namensrecht usw).

Der Lebensmittelpunkt wird weiterhin in Deutschland sein.

Vielen Dank und viele Grüße

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Saxonicus
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Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 21.07.2016 um 18:07:10
 
Fila schrieb am 21.07.2016 um 16:51:18:
Und welche Unterlagen benötigt er dort? Habe etwas von Ehefähigkeitszeugnis gelesen. Und hat jemand Ahnung auf was er vor Ort achten muss (Brautgeld, Namensrecht usw). 

Mit hoher Wahrscheinlichkeit könnt Ihr das, kompetent und zielgerichtet, nur vor Ort, bei der für die Eheschließung zuständigen Instanz/Behörde erfahren.

Da die beiden aber bereits verheiratet sind, reicht normalerweise eine Meldung/Registrierung bei der zuständigen Auslandsvertretung aus.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Tina05
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 22.07.2016 um 13:48:07
 
Die entscheidende Frage ist: Hat die Eheschließung in Deutschland auch in Indonesien Wirksamkeit erlangt. Meines Erachtens ja, sofern beide bei der Eheschließung muslimische Religionsangehörige waren. Mehr gibt der Sachverhalt derzeit nicht her

Da hier in Deutschland bereits eine Ehe geschlossen wurde, ist zumindest der deutsche Mann nicht mehr ledig, somit könnte er sowieso kein Ehefähigkeitszeugnis erhalten, welches für eine Heirat in Indonesien gebraucht würde.
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Gruß
Tina
 
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Aras
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Antwort #3 - 22.07.2016 um 15:22:32
 
Die "Zeremonie" hat nach deutschem Recht eigentlich keine Bedeutung. Aber es ist ja keine Zeremonie sondern eine Eheschließung. Nur hat die Frau bestimmt Probleme aufgrund der Aus Sicht Indonesiens fehlerhaften Eheschließung.

Für den Ehevertrag kann man sich die Broschüre vom Bundesverwaltungsamt bezüglich islamischer eheverträge einlesen. Es gibt auch Bücher zu islamischen Eheverträgen für deutsche Notare.. die könnte man auch konsultieren bzw. Kaufen und den Bruder in die Hand drücken.

Als fachspezifische Quelle sollte man den Bergmann/ferid lesen. Dort gibt es zu ca. 150 Staaten entsprechende Länderberichte, u.a. Indonesien. Das findet man in jeder guten Unibibliothek. Wenn die nächste Uni zu weit ist، dann könnte man beim lokalen deutschen Standesamt Fragen ob man reinschauen darf.
Wenn alle Stricke reißen, dann kann man den Länderberichte auch einfach für 49€ online kaufen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 22.07.2016 um 15:36:26
 
Soll das in Indonesien eine offizielle Eheschließung werden oder nur eine Zeremonie? Wenn die 2 in Deutschland geheiratet haben dann sind sie bereits rechtsgültig verheiratet. Zumindest ein Deutscher kann und darf nicht 2x heiraten.
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Fila
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 24.07.2016 um 20:20:02
 
Danke für eure Antworten
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