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EU Kind (Gelesen: 6.478 mal)
Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU Kind
Antwort #15 - 19.12.2005 um 14:12:51
 
Ich glaube, es funktioniert nicht.

Zwar haben EU-Bürger grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld:
Zitat:
5.9. Wie steht's mit Kindergeld ?

Familienleistungen werden in allen Mitgliedstaaten gezahlt, doch bestehen je nach Land erhebliche Unterschiede im Hinblick auf ihre Ausgestaltung und auf ihre Höhe. Sie sollten deshalb darüber informiert sein, von welchem Land Sie diese Leistungen erhalten können und wie die Anspruchsvoraussetzungen sind:
...
- Wohnen Ihre Familienangehörigen in dem Land, in dem Sie selbst als Arbeitnehmer oder Selbständiger versichert sind, ist dieses Land grundsätzlich für die Zahlung der Familienleistungen zuständig. Sie haben Anspruch auf Familienleistungen in gleichem Umfang und in gleicher Höhe wie die Staatsangehörigen dieses Staates.


Und es scheint auch richtig zu sein, daß die Mutter eines EU-Bürgers bezüglich sozialer Sicherheit - unabhängig von der Staatsangehörigkeit - wie ein EU-Bürger zu behandeln ist:
Zitat:
6.8. Drittstaatsangehöriger

Wie bereits erwähnt, ist der Schutz, den die Gemeinschaftsbestimmungen über die soziale Sicherheit gewährleisten, auf Staatsangehörige der Mitgliedstaaten beschränkt (siehe oben Kapitel 2).

Sogenannte "Drittstaatsangehörige" (d.h. Staatsangehörige von Ländern, die weder zur Europäischen Union noch zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören) fallen grundsätzlich nicht unter diese Bestimmungen.

Wichtige Ausnahme: Familienangehörige einer Person, für die die Gemeinschaftsbestimmungen gelten, sind stets geschützt, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.


Allerdings ist wohl ihr Studentenstatus hinderlich:
Zitat:
2.  Gelten diese Bestimmungen auch für mich?
 
Derzeit gelten die Gemeinschaftsbestimmungen über die soziale Sicherheit noch nicht für alle Personen, die sich innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes bewegen oder aufhalten. ...
...
DURCH DIE GEMEINSCHAFTSBESTIMMUNGEN NICHT GESCHÜTZTER PERSONENKREIS
Alle Personen, die nicht zu einer der bereits erwähnten Gruppen gehören. Dazu gehören insbesondere:

- Studenten, Behinderte und Nichterwerbstätige, die nicht mehr als Familienangehörige eines Arbeitnehmers, Selbständigen oder Rentners angesehen werden können;
...


Quelle: http://europa.eu.int/comm/employment_social/soc-prot/schemes/guide_de.htm

Abu
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU Kind
Antwort #16 - 19.12.2005 um 14:14:05
 
Zitat:
ABH-Mitarbeitern


Look mein Profil Zwinkernd

Wenn die Existenzmittel für beide ausreichen, könnte man es so sehen. Zwinkernd


Aber:

wie soll dann der Unterschied im § 3 Abs. 2 FreizügG/ EU 

Zitat:
2) Familienangehörige im Sinne des Absatzes 1 sind

der Ehegatte und die Verwandten in absteigender Linie, die noch nicht 21 Jahre alt sind,
die Verwandten in aufsteigender und in absteigender Linie der in Absatz 1 genannten Personen oder ihrer Ehegatten, denen diese Personen (also der Freizügigkeitsberechtigte) oder ihre Ehegatten Unterhalt gewähren.



und im § 4 FreizügG/ EU erklärt werden können:

Zitat:
Familienangehörige im Sinne dieser Vorschrift sind:

der Ehegatte und die Kinder, denen Unterhalt geleistet wird,
die sonstigen Verwandten in absteigender und aufsteigender Linie sowie die sonstigen Verwandten des Ehegatten in aufsteigender Linie, denen Unterhalt geleistet wird, sowie der Lebenspartner.



Für mich klingt das jetzt so als würde der Angehörige des nicht erwerbstätigen Freizügigkeitsberechtigten besser da stehen als der (nicht unterhaltene) Angehörige des erwerbstätigen Freizügigkeitsberechtigten.


Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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