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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> EU Kind https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1134833274 Beitrag begonnen von alima am 17.12.2005 um 16:27:54 |
Titel: EU Kind Beitrag von alima am 17.12.2005 um 16:27:54
Hallo,
ich bin studentin (aus kamerun) und habe vor 3 Monaten ein Kind (in Frankreich geboren) bekommen der nur die Französische Staatangehörigkeit besitz; gibt's vor/nachteile für mich ? (ich bin nicht verheiratet und der Vater auch nicht EU ist). Im Jugendamt wurde mich erteilt dass ich kein Anspruch auf kindergeld habe auf Grund meine Staatangehörigkeit / AE. stimmt es? Danke im voraus |
Titel: Re: EU Kind Beitrag von ronny am 17.12.2005 um 17:58:50
Hi alima,
bist du sicher, dass das Kind die französische Staatsangehörigkeit erworben hat ? Sowohl Du als auch der Vater sind keine Franzosen ? Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: EU Kind Beitrag von meho am 17.12.2005 um 18:11:10
hallo,
Ronny kann hier die Lösung deiner Frage stehen???? http://www.jura.uni-sb.de/FB/LS/Autexier/skripteca/DPFStaatsexamen/drpufr/drpufr_000023.htm gruss m. |
Titel: Re: EU Kind Beitrag von ronny am 17.12.2005 um 18:16:44
hi meho,
danke ;) danach wären meine Zweifel aber noch nicht ausgeräumt ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: EU Kind Beitrag von meho am 17.12.2005 um 18:21:47
hallo ronny ,
seh ich auch so!! aber wenn die Franzosen dem Kind aufgrund welcher Vorschriften die Sta. gegeben haben hat das Kind Glück gehabt. Allerdings hört ich in Schule mal Frankreich hätte wie die USA das Geburtortsprinzip als Staatsangehörigkeit.Finde das nur grade nicht.Weist du da etwas darüber? m. |
Titel: Re: EU Kind Beitrag von ronny am 17.12.2005 um 18:28:05 Zitat:
Nicht genug, aber soweit ich mich erinnere muß dann ein Eltrnteil auch schon dort geboren sein... Steht auch so ähnlich in Deinem link ;) Und es soll eine Verschärfung eingeführt worden sen, dass das Kind erst mit 13 oder so die Staatsangehörigkeit bekommt... Ich muß das mal Montag nachlesen ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: EU Kind Beitrag von alima am 17.12.2005 um 19:41:00
hallo Leute,
ich warte noch auf Ihre Antworte ): bist du sicher, dass das Kind die französische Staatsangehörigkeit erworben hat ? Sowohl Du als auch der Vater sind keine Franzosen ? für Ronny: weder Glück noch... wenn ein Kind in Frankreich geboren ist, und mind. ein Elternteil auch dort geboren ist ,ist er von Geburt an Franzose;(dort heisst es double droit du sol) ich bin wie mein Kind in Frankreich vor 30 Jahre geboren. daher ist er automatisch Franzose. ich selbe habe Anspruch auf Franz.staat . aber lebe zur Zeit in Deutschland und die doppelstaatsangehörigkeit in Kamerun nicht zullässig ist. wenn jemand auf meine Fragen Antworten kann wäre ich sehr froh. Grüße, alima |
Titel: Re: EU Kind Beitrag von dr-er am 17.12.2005 um 20:33:41 ronny schrieb am 17.12.2005 um 18:28:05:
http://www.jura.uni-sb.de/BIJUS/nationalite/natio19.htm |
Titel: Re: EU Kind Beitrag von alima am 17.12.2005 um 20:52:16
vielen Dank für deine Recherche, dr-er
(L. no 73-42 du 9 janv. 1973) Est français l'enfant, légitime ou naturel, né en France lorsque l'un de ses parents au moins y est lui-même né. - [C. nat., art. 23]. - V. infra, L. no 73-42 du 9 janv. 1973, art. 23. Art. 19-3. Übersetzung Art 19-3: Ein in Frankreich geborenes eheliches oder uneheliches Kind ist Franzose, wenn mindestens ein Elternteil in Frankreich geboren ist. Ich warte... Grüß, |
Titel: Re: EU Kind Beitrag von Abu am 19.12.2005 um 10:48:59 alima schrieb am 17.12.2005 um 16:27:54:
Sofern Du eine AE für Studienzwecke hast, stimmt die Auskunft. Denn § 62 EStG besagt: Zitat:
Es gelten Sonderregelungen gelten für Staatsangehörige bestimmer Staaten (EU-/EWR-Staaten, Schweiz, Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro, Mazedonien, Marokko, Tunesien, Türkei, Estland, Lettland, Litauen, Tschechische Republik, Zypern), aber die treffen auf Dich auch nicht zu. Sorry. Abu |
Titel: Re: EU Kind Beitrag von chap am 19.12.2005 um 11:35:33 Abu schrieb am 19.12.2005 um 10:48:59:
Hi Abu, aber sie darf als Mutter eines EU-Buergers, wenn der Lebensunterhalt des Kindes gesichert ist, die Aufenthaltselaubnis-EU beantragen. Dann bekommt sie sicher das Kinder- ggf. auch Erziehungsgeld... ;) |
Titel: Re: EU Kind Beitrag von Abu am 19.12.2005 um 12:14:51
Hi Chap
chap schrieb am 19.12.2005 um 11:35:33:
Das mit der AE-EU stimmt natürlich, aber bist Du sicher was die Auswirkungen auf das Kindergeld angeht? Zwar wäre das m. E. logisch, aber in alle Quellen, die ich gefunden habe, ist von der EU-Staatsangehörigen die Rede, und das wäre sie ja trotz AE-EU nicht... Abu |
Titel: Re: EU Kind Beitrag von ronny am 19.12.2005 um 12:34:37 Zitat:
Aufgrund welcher Hausnummer? Wenn der § 4 FreizügG/ EU gemeint wäre, müßte das Kind der Mutter Unterhalt leisten.... Aber selbst wenn dem so wäre habe ich auch keine Vorschrift im EStG gefunden die einem Drittstaater mit AE/ EU die Rechte auf Kindergeld einräumen. ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: EU Kind Beitrag von chap am 19.12.2005 um 13:01:06 Abu schrieb am 19.12.2005 um 12:14:51:
Hi Abu, du hast natuerlich Recht. Ich bin eigentlich sehr ueberrascht, dass die EU-Staatsangehoerige und die Familienangehoerige nicht in der Liste sind. Aber: "Ein Ausländer erhält Kindergeld nur, wenn er im Besitz ... einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzugs zu einem Deutschen oder zu einer von den Nummern 1 bis 3 erfassten Person ist." Wegen staendiger Rechtssprechung kann man davon ausgehen, dass das Wort "Deutsche" hier auch "Staatsangehoerige eines EU-Staates" bedeutet... Oder? :) |
Titel: Re: EU Kind Beitrag von chap am 19.12.2005 um 13:22:33
Hi ronny,
ronny schrieb am 19.12.2005 um 12:34:37:
http://www.curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?lang=de&num=79958980C19020200&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET Das Urteil soll den ABH-Mitarbeitern doch bekannt sein... ;) Zitat:
Siehe oben... ;) |
Titel: Re: EU Kind Beitrag von Abu am 19.12.2005 um 14:12:51
Ich glaube, es funktioniert nicht.
Zwar haben EU-Bürger grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld: Zitat:
Und es scheint auch richtig zu sein, daß die Mutter eines EU-Bürgers bezüglich sozialer Sicherheit - unabhängig von der Staatsangehörigkeit - wie ein EU-Bürger zu behandeln ist: Zitat:
Allerdings ist wohl ihr Studentenstatus hinderlich: Zitat:
Quelle: http://europa.eu.int/comm/employment_social/soc-prot/schemes/guide_de.htm Abu |
Titel: Re: EU Kind Beitrag von ronny am 19.12.2005 um 14:14:05 Zitat:
Look mein Profil ;) Wenn die Existenzmittel für beide ausreichen, könnte man es so sehen. ;) Aber: wie soll dann der Unterschied im § 3 Abs. 2 FreizügG/ EU Zitat:
und im § 4 FreizügG/ EU erklärt werden können: Zitat:
Für mich klingt das jetzt so als würde der Angehörige des nicht erwerbstätigen Freizügigkeitsberechtigten besser da stehen als der (nicht unterhaltene) Angehörige des erwerbstätigen Freizügigkeitsberechtigten. Grüße Ronny ;) |
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