Ich glaube, es funktioniert nicht.
Zwar haben EU-Bürger grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld:
Zitat: 5.9. Wie steht's mit Kindergeld ?
Familienleistungen werden in allen Mitgliedstaaten gezahlt, doch bestehen je nach Land erhebliche Unterschiede im Hinblick auf ihre Ausgestaltung und auf ihre Höhe. Sie sollten deshalb darüber informiert sein, von welchem Land Sie diese Leistungen erhalten können und wie die Anspruchsvoraussetzungen sind:
...
- Wohnen Ihre Familienangehörigen in dem Land, in dem Sie selbst als Arbeitnehmer oder Selbständiger versichert sind, ist dieses Land grundsätzlich für die Zahlung der Familienleistungen zuständig. Sie haben Anspruch auf Familienleistungen in gleichem Umfang und in gleicher Höhe wie die Staatsangehörigen dieses Staates.
Und es scheint auch richtig zu sein, daß die Mutter eines EU-Bürgers bezüglich sozialer Sicherheit - unabhängig von der Staatsangehörigkeit - wie ein EU-Bürger zu behandeln ist:
Zitat: 6.8. Drittstaatsangehöriger
Wie bereits erwähnt, ist der Schutz, den die Gemeinschaftsbestimmungen über die soziale Sicherheit gewährleisten, auf Staatsangehörige der Mitgliedstaaten beschränkt (siehe oben Kapitel 2).
Sogenannte "Drittstaatsangehörige" (d.h. Staatsangehörige von Ländern, die weder zur Europäischen Union noch zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören) fallen grundsätzlich nicht unter diese Bestimmungen.
Wichtige Ausnahme: Familienangehörige einer Person, für die die Gemeinschaftsbestimmungen gelten, sind stets geschützt, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Allerdings ist wohl ihr Studentenstatus hinderlich:
Zitat: 2. Gelten diese Bestimmungen auch für mich?
Derzeit gelten die Gemeinschaftsbestimmungen über die soziale Sicherheit noch nicht für alle Personen, die sich innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes bewegen oder aufhalten. ...
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DURCH DIE GEMEINSCHAFTSBESTIMMUNGEN NICHT GESCHÜTZTER PERSONENKREIS
Alle Personen, die nicht zu einer der bereits erwähnten Gruppen gehören. Dazu gehören insbesondere:
- Studenten, Behinderte und Nichterwerbstätige, die nicht mehr als Familienangehörige eines Arbeitnehmers, Selbständigen oder Rentners angesehen werden können;
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Quelle:
http://europa.eu.int/comm/employment_social/soc-prot/schemes/guide_de.htmAbu