Hallo an alle da draussen,
ich bin am 12.11.1976 in München geboren, meine Eltern sind beide Ausländer. Ich habe hier die Grund-, Haupt- und Realschule abgeschlossen, eine Ausbildung gemacht und bin seit 5 Jahren bei derselben Firma angestellt. Ich bin nicht vorbestraft.
Durch ein Missverständnis und meine eigene Schuld ist für mich eine Regeleinbürgerung nach §10
StAG im Moment ausgeschlossen, ich war viel länger als 6 Monate im Ausland ohne Genehmigung.
Ich wurde von meiner Firma nach Sydney geschickt, ich war einmal 9 Monate und dann nochmal 26 Monate am Stück in Australien. Ich bin Seit mitte August diesen Jahres wieder hier, mein Einbürgerungsverfahren hatte im Oktober 2002 begonnen, kurz darauf war ich 9 Monate und später dann 26 Monate im Ausland...
Die Details zu meiner Fehlgeschlagenen Einbürgerung sind hier zu finden:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1133960722/0Natürlich werde ich Fragen dazu hier beantworten
Da ich nicht mehr nach §10
StAG einbürgern kann, bleibt nur noch die alternative der Ermesseneinbürgerung. Soweit ich von meinem Rechtsbeistand erfahren habe, wird eine Ermesseneinbürgerung nicht von der Einbürgerungsbehörde (KVR München) entschieden, sondern von der übergeordneten Behörde, das wäre in meinem Fall des Bayerische Ministerium des Inneren.
Weiß jemand wie das abläuft?
Was kann ich tun um es dem Bayerischen Innenministerium erleichtern die "richtige" Entscheidung zu treffen? Helfen Aussagen von meiner Firma/unserem Kunden/Freunden?
Wie stehen die Chancen im allgemeinen? Wird §8 in Bayern praktiziert oder nur sehr selten? Macht es Sinn oder solls ichs gleich bleiben lassen?
Es wäre auch hilfreich wenn jemand weiß wie lange so etwas dauert? Mir ist bewusst das es keine schnelle Sache wird.
Ich hoffe hier etwas zu erfahren, bin bis jetzt begeistert von der Hilfsbereitschaft und dem Fachwissen auf info4alien
Vielen Dank im voraus,
maki