Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthaltstitel gem. §§ 7 u. 28/I/1 AufenthG (Gelesen: 3.523 mal)
LeFay1963
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 19
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltstitel gem. §§ 7 u. 28/I/1 AufenthG
13.12.2005 um 15:47:40
 
Hallo !
Meine hat in ihren Pass heute og. Aufenthaltstitel bekommen. Gültigkeit bis Ende 2007.
Ich dachte eigentlich, dass wir dann innerhalb Schengenstaaten ohne weiteres reisen könnten, aber anscheinend braucht sie z.B. für Italienreisen von dort ein Visum.

Stimmt das tatsächlich?

Gruß und angenehmen Tag
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel gem. §§ 7 u. 28/I/1 AufenthG
Antwort #1 - 13.12.2005 um 17:44:23
 
Hi,
nein, für die Schengenstaaten braucht sie kein Visum. Wie
kommst Du darauf?
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
LeFay1963
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 19
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel gem. §§ 7 u. 28/I/1 AufenthG
Antwort #2 - 15.12.2005 um 12:12:17
 
Servus Mick,
Danke für die Rückantwort.
Wie ich darauf komme?
Nun, ich habe natürlich bei der Abholung des Passes im Landratsamt gefragt, ob damit Reisen in den Schengenstaaten möglich sind.
Beide Beamte im Zimmer sagten, dass das nicht möglich ist. Also fragte ich, ob ich denn z.B. für Italien ein visa bräuchte und sie meinten dann ja.

Ich will da nichts riskieren.
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel gem. §§ 7 u. 28/I/1 AufenthG
Antwort #3 - 15.12.2005 um 13:59:10
 
Zitat:
Meine hat in ihren Pass heute og. Aufenthaltstitel bekommen.


Deine was ? Und welchen der o. g. Aufenthaltstitel?
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel gem. §§ 7 u. 28/I/1 AufenthG
Antwort #4 - 15.12.2005 um 14:15:13
 
Vermutlich "Liebste"?
Zitat:
Aufenthaltstitel gem. §§ 7 u. 28/I/1 AufenthG
- steht im Titel = will sagen (anzunehmen) "Aufenthaltserlaubnis (lex generalis) und Familiennachzug zu Deutschen (lex specialis)" - um mit Ronny zu sprechen (ja, ja, dura lex sed lex und für Ottonormalverbraucher verständlich wie eine tote Sprache)

LG  Durchgedreht S.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 15.12.2005 um 14:41:47 von Sondra »  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel gem. §§ 7 u. 28/I/1 AufenthG
Antwort #5 - 15.12.2005 um 15:06:15
 
LeFay1963 schrieb am 15.12.2005 um 12:12:17:
Servus Mick,
Ich will da nichts riskieren.


Da riskierst du nichts Zwinkernd

Schau mal Art 21 SDÜ.
Die in Abs. 3 geforderten Listen finden sich in der Anlage 11 des Gemeinsamen Handbuchs Schengen wieder, welche die Aufenthaltstitel und Dokumente enthält, die eine visumsfreie Einreise in die anderen Schengenstaaten ermöglichen. Und da ist die Aufenthaltserlaubnis eben aufgeführt.

Dieses Schengenhandbuch ist im gesamten Schengenraum einheitlich, deshalb ja auch Gemeinsames ...

Also, schönen Urlaub in Italien ...

Grüße
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel gem. §§ 7 u. 28/I/1 AufenthG
Antwort #6 - 15.12.2005 um 17:19:56
 
Sondra schrieb am 15.12.2005 um 14:15:13:
Vermutlich "Liebste"?
- steht im Titel = will sagen (anzunehmen) "Aufenthaltserlaubnis (lex generalis) und Familiennachzug zu Deutschen (lex specialis)" - um mit Ronny zu sprechen (ja, ja, dura lex sed lex und für Ottonormalverbraucher verständlich wie eine tote Sprache)

LG  Durchgedreht S.


(Will ja nicht kleinlich sein aber ronnies law lautet auch: lex generalis ist nicht anwendbar wenn lex specialis vorhanden ist. Will sagen: sie ist entweder nach § 7 ODER nach § 28 erteilt und außer im nicht anwendbaren Satz 3 bietet § 7 keine Rechtsgrundlage für die Erteilung.) Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel gem. §§ 7 u. 28/I/1 AufenthG
Antwort #7 - 15.12.2005 um 22:00:19
 
Ronnys law hab' ich schon kapiert (deine "Kleinlichkeit" sei dir verziehen!  :sofa) - was ich sagen wollte ist dass:

- entweder hat sich LeFay1963 in einer genauen Definition und Bestimmung der AE versucht (erfolglos wie jeder Nicht-Spezialist),
- oder die Dame seines Herzens hat tatsächlich eine AE "gem. §§ 7 u. 28/I/1 AufenthG" im Paß stehen, was mich nach der Auskunft "seiner Beamten"
Zitat:
Nun, ich habe natürlich bei der Abholung des Passes im Landratsamt gefragt, ob damit Reisen in den Schengenstaaten möglich sind.
Beide Beamte im Zimmer sagten, dass das nicht möglich ist. Also fragte ich, ob ich denn z.B. für Italien ein visa bräuchte und sie meinten dann ja.
gar nicht so sehr wundern würde!

LG  Durchgedreht S.
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
LeFay1963
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 19
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel gem. §§ 7 u. 28/I/1 AufenthG
Antwort #8 - 16.12.2005 um 08:45:48
 
Guten Morgen Experten !

Also, es steht tatsächlich im Pass, bzw. der eingeklebten AE: 7/I/1 i.V. 28 AufenthG

...und...dann bin ich ja beruhigt, wenn wir Schengenweit ohne Probleme reisen können.

Frohe Weihnachten
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel gem. §§ 7 u. 28/I/1 AufenthG
Antwort #9 - 16.12.2005 um 09:52:54
 
Zitat:
Also, es steht tatsächlich im Pass, bzw. der eingeklebten AE:
7/I/1
i.V. 28 AufenthG



Irgendwie kommt mir da der Begriff vom
Sago-Perlen-Zähler
ins Gedächtnis  Laut lachend
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema