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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Aufenthaltstitel gem. §§ 7 u. 28/I/1 AufenthG https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1134485260 Beitrag begonnen von LeFay1963 am 13.12.2005 um 15:47:40 |
Titel: Aufenthaltstitel gem. §§ 7 u. 28/I/1 AufenthG Beitrag von LeFay1963 am 13.12.2005 um 15:47:40
Hallo !
Meine hat in ihren Pass heute og. Aufenthaltstitel bekommen. Gültigkeit bis Ende 2007. Ich dachte eigentlich, dass wir dann innerhalb Schengenstaaten ohne weiteres reisen könnten, aber anscheinend braucht sie z.B. für Italienreisen von dort ein Visum. Stimmt das tatsächlich? Gruß und angenehmen Tag |
Titel: Re: Aufenthaltstitel gem. §§ 7 u. 28/I/1 AufenthG Beitrag von Mick am 13.12.2005 um 17:44:23
Hi,
nein, für die Schengenstaaten braucht sie kein Visum. Wie kommst Du darauf? |
Titel: Re: Aufenthaltstitel gem. §§ 7 u. 28/I/1 AufenthG Beitrag von LeFay1963 am 15.12.2005 um 12:12:17
Servus Mick,
Danke für die Rückantwort. Wie ich darauf komme? Nun, ich habe natürlich bei der Abholung des Passes im Landratsamt gefragt, ob damit Reisen in den Schengenstaaten möglich sind. Beide Beamte im Zimmer sagten, dass das nicht möglich ist. Also fragte ich, ob ich denn z.B. für Italien ein visa bräuchte und sie meinten dann ja. Ich will da nichts riskieren. |
Titel: Re: Aufenthaltstitel gem. §§ 7 u. 28/I/1 AufenthG Beitrag von brickbat am 15.12.2005 um 13:59:10 Zitat:
Deine was ? Und welchen der o. g. Aufenthaltstitel? |
Titel: Re: Aufenthaltstitel gem. §§ 7 u. 28/I/1 AufenthG Beitrag von Sondra am 15.12.2005 um 14:15:13
Vermutlich "Liebste"?
Zitat:
LG :D S. |
Titel: Re: Aufenthaltstitel gem. §§ 7 u. 28/I/1 AufenthG Beitrag von Daddy am 15.12.2005 um 15:06:15 LeFay1963 schrieb am 15.12.2005 um 12:12:17:
Da riskierst du nichts ;) Schau mal Art 21 SDÜ. Die in Abs. 3 geforderten Listen finden sich in der Anlage 11 des Gemeinsamen Handbuchs Schengen wieder, welche die Aufenthaltstitel und Dokumente enthält, die eine visumsfreie Einreise in die anderen Schengenstaaten ermöglichen. Und da ist die Aufenthaltserlaubnis eben aufgeführt. Dieses Schengenhandbuch ist im gesamten Schengenraum einheitlich, deshalb ja auch Gemeinsames ... Also, schönen Urlaub in Italien ... Grüße |
Titel: Re: Aufenthaltstitel gem. §§ 7 u. 28/I/1 AufenthG Beitrag von brickbat am 15.12.2005 um 17:19:56 Sondra schrieb am 15.12.2005 um 14:15:13:
(Will ja nicht kleinlich sein aber ronnies law lautet auch: lex generalis ist nicht anwendbar wenn lex specialis vorhanden ist. Will sagen: sie ist entweder nach § 7 ODER nach § 28 erteilt und außer im nicht anwendbaren Satz 3 bietet § 7 keine Rechtsgrundlage für die Erteilung.) ;) |
Titel: Re: Aufenthaltstitel gem. §§ 7 u. 28/I/1 AufenthG Beitrag von Sondra am 15.12.2005 um 22:00:19
Ronnys law hab' ich schon kapiert (deine "Kleinlichkeit" sei dir verziehen! :sofa) - was ich sagen wollte ist dass:
- entweder hat sich LeFay1963 in einer genauen Definition und Bestimmung der AE versucht (erfolglos wie jeder Nicht-Spezialist), - oder die Dame seines Herzens hat tatsächlich eine AE "gem. §§ 7 u. 28/I/1 AufenthG" im Paß stehen, was mich nach der Auskunft "seiner Beamten" Zitat:
LG :D S. |
Titel: Re: Aufenthaltstitel gem. §§ 7 u. 28/I/1 AufenthG Beitrag von LeFay1963 am 16.12.2005 um 08:45:48
Guten Morgen Experten !
Also, es steht tatsächlich im Pass, bzw. der eingeklebten AE: 7/I/1 i.V. 28 AufenthG ...und...dann bin ich ja beruhigt, wenn wir Schengenweit ohne Probleme reisen können. Frohe Weihnachten |
Titel: Re: Aufenthaltstitel gem. §§ 7 u. 28/I/1 AufenthG Beitrag von ronny am 16.12.2005 um 09:52:54 Zitat:
Irgendwie kommt mir da der Begriff vom Sago-Perlen-Zähler ins Gedächtnis ;D |
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