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Arbeiten in Spanien mit deutscher Arbeiterlaubnis? (Gelesen: 3.872 mal)
croco
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"smack"


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeiten in Spanien mit deutscher Arbeiterlaubnis?
11.12.2005 um 11:56:48
 
Meine Frau ist russische Staatsbürgerin mit befristeter Aufenthaltserlaubnis und der entsprechenden
Arbeitserlaubnis. Ich bin Deutscher und ich bin selbststaendig. Meine Frau ist bei mir angestellt.
Ich habe einen Auftrag für die Dauer von einigen Wochen in Spanien.
Kann ich meine Frau im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses mit nach Spanien nehmen und kann sie mit mir dort den Auftrag ausführen? Oder verstossen wir damit gegen irgendwelche arbeitsrechtlichen Vorschriften? Brauchen wir irgendwelche Genehmigungen?

Vielen Dank fuer eure Antworten.

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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #1 - 11.12.2005 um 12:34:38
 
Mitnehmen kannst Du sie max. 90 Tage pro Halbjahr visumfrei, arbeiten
darf sie allerdings mit der deutschen AE und Arbeitserlaubnis nicht.
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 11.12.2005 um 21:11:35
 
...Moment mal,
das verstehe ich nicht ganz,
ich kenne zwar das spanischen bürokratische Procedere nicht, aber in dem Fall müsste doch die Unionsbürgerichtlinie (RICHTLINIE 2004/38/EG vom 29. April 2004) Anwendung finden,
siehe
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/2004-38_Unionsbuerger.pdf
bzw. erläutert
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sengsv/intmig/ratgeber/freiz_gigkeit_eu2...

Das Freizügigkeitsrecht innerhalb der EU gilt auch für Familienangehörige von Unionsbürgern, auch wenn diese selbst keine Unionsbürger sind, sondern nur die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen. Und das Freizügigkeitsrecht schließt das Recht auf Erwerbstätigekeit mit ein.

Demnach müsste die russische Ehefrau eines Deutschen auch in Spanien unbeschänkt selbständig oder angestellt erwerbstätig sein können, ebenso wie das ja auch die russische Ehefrau eines Spaniers in Deutschland darf. Oder?

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wichtel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 11.12.2005 um 21:23:58
 
Hey!

Müsste und theoretisch ?!

Leider weiß ich nicht, wieweit die Spanier das 'EU-Recht auch schon umgesetzt haben. Da - so verstehe ich zumindest seine Postings - Hartmut_Krentz in Spanien zu leben scheint, ist seine Einschätzung denk ich richtig. Im Zweifelsfall einfach mal bei der Spanischen Botschaft:
Botschaft des Königreichs Spanien
Lichtensteinallee 1
Berlin
PLZ      10787
Telefon      030-2 54 00 70
Fax      030-25 79 95 57
Öffnungszeiten      Mo. - Do. 09.00 - 17.00; Fr. 09.00 - 14.00 Uhr

nachfragen. Da gibt's dann mehr als unsere Meinungen und Weihnachtsgebäck dazu Zwinkernd
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gc
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Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 11.12.2005 um 21:52:57
 
wichtel schrieb am 11.12.2005 um 21:23:58:
Müsste und theoretisch ?! Leider weiß ich nicht, wieweit die Spanier das 'EU-Recht auch schon umgesetzt haben.


Was aber doch nicht im Belieben Spaniens steht?
Ist es nicht so, dass die EU-Richtlinien als unmittelbares Recht Anwendung finden,
sofern sie nicht in das nationale Recht umgesetzt wurden?

Vielleicht hat Herr Krentz sich aber auch nur geirrt,
das Posting steht hier im Forum ja in der falschen Kategorie,
denn es handelt sich doch eigentlich um einen Fall von EU-Freizügigkeit?

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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 11.12.2005 um 22:02:21
 
gc schrieb am 11.12.2005 um 21:52:57:
Was aber doch nicht im Belieben Spaniens steht?
Ist es nicht so, dass die EU-Richtlinien als unmittelbares Recht Anwendung finden,
sofern sie nicht in das nationale Recht umgesetzt wurden?


Hoi,
schwer zu beantworten. Jedenfalls ist - soweit ich weiß - der BMI der
Meinung, dass dieses nicht so ist. Für Einzelheiten müsste ich aber nach-
schauen.

Und die Richtlinie spricht auch davon "nach Maßgabe seiner innerstaatlichen
Vorschriften". Insofern würde ich mit Tipps zum Umgang der Spanier mit
EU-Richtlinien zurückhaltend sein und tatsächlich mal empfehlen, die
spanischen Behörde zu beteiligen.

Thread wird Richtung EU verschoben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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croco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 12.12.2005 um 19:10:24
 
Danke fuer eure Antworten,

Also gegen irgendwelches deutsches Recht verstossen wir nicht. Laut Pass ist die erwerbstaetigkeit gestattet. Ebenso der Aufenthalt in Spanien in einem bestimmten Zeitrahmen. Nichts anderes tut meine Frau, wenn sie mir in Spanien hilft. Sie ist bei mir angestellt in Deutschland. Ihr Wohnsitz ist in Deutschland. Sozialversicherung und Steuern werden in  Deutschland bezahlt. Sie ist im Rahmen ihres Arbeitsverhaeltnisses fuer einige Wochen in Spanien. Da muesste es doch Praezedenzfaelle fuer geben. So was ist doch bestimmt schon oefter vorgekommen. Am besten rufe ich mal das spanische Konsulat an, wie von Wichtel vorgeschlagen. Die Frage ist auch, was koennte passieren wenn meine Frau von spanischen Behoerden bezgl. ihrer Taetigkeit kontrolliert wird. Sie verfuegt ja auch ueber einen deutschen Sozialversicherungsausweis.

Smileycroco
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wichtel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #7 - 12.12.2005 um 21:53:41
 
croco schrieb am 12.12.2005 um 19:10:24:
Am besten rufe ich mal das spanische Konsulat an



Hey!

Vielleicht berichtest Du das Ergebnis mal kurz. Findet bestimmt Interesse!
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croco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 13.12.2005 um 10:31:57
 
Ich habe eben mit dem Spanischen Konsulat in Duesseldorf telefoniert.
Ich kann meine Frau mitnehmen. Daumen hoch Ich muss ihr eine Bescheinigung schreiben, das sie bei mir beschaeftigt ist, fuer mich in Spanien arbeitet und den Zeitraum in dem sie in Spanien taetig ist. Das ganze muss auf spanisch sein. Außerdem muss ihre Taetigkeit in Spanien angemeldet werden. Das wars.

laola


Vielen Dank fuer eure Hilfe.

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P.S.: Super, das ihr endlich dieses bescheuerte Punktesystem abgeschafft habt.

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daniggo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #9 - 13.12.2005 um 20:20:36
 
da gab es schon mal ein urteil des eugh...

vanderelst vom 09.09.1994 RS. C-43/93, zu finden zum beispiel auf www.westphal-stoppa.de
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