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Neue Reglung Visafreiheit Tschechien (Gelesen: 6.724 mal)
Kim-Hoan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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03.12.2005 um 22:26:37
 
Seitdem 24.11.2005 besteht eine neue Einreisereglung für Tschechien durch Ausländer, die in Deutschland (oder anderen Schengen-Staaten) über einen gültigen Aufenthaltsstaus verfügen

http://www.czechembassy.org/wwwo/default.asp?id=5203&ido=6135&idj=36&amb=2

Dieses Beamtendeutsch, besser beamtentschechisch liest sich m.E. schwer. Was bedeutet das praktisch:
"bis zu maximal 5 Tagen-Transit  ein visafreier Verkehr"

1. Beispiel
Ich könnte mit meiner ausländischen Lebensgefährtin aus Deutschland - über Tschechien nach Österreich fahren (?)
Brauchte nicht erst ein Visa beschaffen (?) 

2. Beispiel
Gleiches (ggf. auch meine ausländische Lebensgefährtin allein) könnte über den Internationalen Flugplatz Praha in ihr Heimatland fliegen (?)

3. Beispiel
Um z.B. von unserem Wohnort in Sachsen nach Bayern zu fahren, währe eine Direktroute über die CSR
kürzer. Würde ich ggf. die Transitreglung nicht zutreffen ?

Gibts hier schon Erfahrungen oder kann jemand kompetent Hinweise geben - oder irre ich mich insgesamt bei der Interpretation dieser Regelung ?

Gruß
Kim-Hoan



 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.12.2005 um 22:36:37
 
Check mal deinen link, der scheint nicht zu stimmen...+

OK beim 2. Versuch wohl ok
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garfield2008
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Antwort #2 - 04.12.2005 um 11:05:52
 
H(a)i,

da es um Transit geht, muss man diesen beim Grenzübertritt nachweisen. Und wie die CZ regelmäßig die 68/360EWG b.z.w. 2004/38EG missachtet (sowohl beim Grenzübertritt, als auch bei der Visabeantragung/Erteilung) wird das wohl dahin hinauslaufen, das man den Transit beim Grenzübertritt mit dem Auto mit einem Ticket nachweisen muss, b.z.w. mit der Bahn reisen muss.

mfg
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Saxonicus
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Antwort #3 - 04.12.2005 um 11:48:32
 
Sehe da keinen große Vorteil gegenüber der bisherigen Regelung, auf jeden Fall muß ich zur Botschaft / zum Konsulat und der Papierkrieg ist der gleiche wie beim normalen Visum.
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chij
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Antwort #4 - 04.12.2005 um 13:11:06
 
Saxonicus schrieb am 04.12.2005 um 11:48:32:
Sehe da keinen große Vorteil gegenüber der bisherigen Regelung, auf jeden Fall muß ich zur Botschaft / zum Konsulat und der Papierkrieg ist der gleiche wie beim normalen Visum.


nein, muss man nicht. Auf der Site des CZ-Konsulats in München (http://www.mzv.cz/wwwo/default.asp?id=35607&ido=7730&idj=36&amb=109&ParentIDO=) steht etwas einfacher und verständlicher erklärt:

Zitat:
Personen, die sonst für den Transit durch die Tschechische Republik ein Visum brauchen und im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis (‑berechtigung, ‑bewilligung, -befugnis) für Schengenstaaten sind, können durch die Tschechische Republik ohne Visum reisen (max. 5 Tage Aufenthalt). An der Grenze müssen Sie einen Nachweis über abgeschlossene Reisekrankenversicherung, die die evtl. entstandenen Behandlungs- und Transportkosten in Höhe von mind. 30 000,- EUR deckt, vorlegen.


Kim-Hoan schrieb am 03.12.2005 um 22:26:37:
2. Beispiel
Gleiches (ggf. auch meine ausländische Lebensgefährtin allein) könnte über den Internationalen Flugplatz Praha in ihr Heimatland fliegen (?)

Das hätte sie eigentlich auch vor dem 24.11.2005 tun können. Für den Aufenthalt im Transit-Bereich aufm int. Flughafen benötigt man (bis auf wenige Ausnahmen) grundsätzlich kein Visum Das gilt übrigens nicht nur für CZ.


Viele Grüße

chij
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Kim-Hoan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 04.12.2005 um 17:37:15
 
Zitat:
Transit durch die Tschechische Republik

Mein Frage ist eben wie definiert sich "Transit ...."
D --> CSR --> Österreich  (dürfte eindeutige Transit sein)
D (Grenzübergang A z.B. irgendwo In Sachsen) ---> CSR -->D (Genzübergang B z.B. in Bayern) *) ???

Gegenfalls könnte man auch den Hinweis des CSR-Konsulat
Zitat:
Personen, die die Tschechische Republik besuchen, brauchen weiterhin das Visum !

und den Passus mit den 5 Tagen deuten:
- bis 5 Tage = Transit
- mehr als 5 Tage = Besuch dann Visumpflicht

Zitat:
Das hätte sie eigentlich auch vor dem 24.11.2005 tun können. Für den Aufenthalt im Transit-Bereich aufm int. Flughafen benötigt man (bis auf wenige Ausnahmen) grundsätzlich kein Visum Das gilt übrigens nicht nur für CZ.

Transitbereich der Flugplätze ist logisch, aber bisher wäre nach meinen Verständnis ein Visum erforderlich gewesen um von D -->CSR (Flugphafen) und retour z.B. mit Auto/Zug anzureisen.

Kim-Hoan



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Kim-Hoan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 05.12.2005 um 11:48:23
 
Sinngemässe Wiedergabe eines Anrufes  bei Bundespolizei des in der Nähe befindlichen Grenzübergangs Schönberg
- hat Kenntnis vom Sachverhalt, hat aber selbst noch nichts schriftliches
  (früher war es ja so, Ausländer ohne Visa "durften" schon bei den deutschen Beamten umkehren)
- er meinte, die CSR-Behörden würden Ausländer im beschrieben Status "rein lassen",
  5 Tage visafrei. Er wüsste, daß aber seinen CSR-Kollegen selbst auch noch "nichts schriftliches"
  hätten.
- Transit wäre in jedem Falle z.B. Schönberg Ausreise, im 15 km entfernten Schirding Wiedereinreise
- selbst einer Aus/Einreise über den gleichen Grenzübergang wäre nach seiner Auffassung möglich

Jetzt heisst also, am kommenden Wochenende "ausprobieren" - soweit es das Wetter zulässt.

Meine Schlußfolgerung: Der Grenzübertritt über die zeitl. beschränkten Wanderübergänge dürfte
nicht zulässig sein, da diese Übergänge m.W. auch nur Bürgen betreffen, die die CSR visafrei besuchen dürfen.

Kim-Hoan







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Antwort #7 - 05.12.2005 um 15:59:29
 
hallo kim-hoan:

da sollte dein gesprächspartner von der bundespolizei recht haben. auch mit den wanderwegen hast du recht.

ansonsten, für alle EU-Bürger mit ausländischem (aufenthaltstitelpflichtigen) ehepartner (bzw. umgekehrt):

das neue zuwanderungsrecht der tschechen setzt jetzt (mit anderthalb jahren verspätung, da dies eigentlich geltendes europarecht seit 01.05.2004 auch in CZ sein müsste) das abgeleitete freizügigkeitsrecht um!

das heißt: nachweis über ehestand und dann sollte es keine probleme (mehr) geben! es kann sein, dass man euch an der grenze ein visum ausstellt, dass wäre aber gebührenfrei.

btw, das heisst nicht CSR (Tschechoslowakische Republik, CeskoSlovenska Republika), sonder CR (Tschechische Republik, Ceska Republika)...
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Kim-Hoan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 05.12.2005 um 19:00:52
 
daniggo schrieb am 05.12.2005 um 15:59:29:
..btw, das heisst nicht CSR ... sonder CR


Ein fataler Fehler meinerseits.
Danke für den Hinweis
Kim-Hoan
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Antwort #9 - 16.12.2005 um 18:47:13
 
H(a)i,

es geschehen noch Zeichen und Wunder.
Heute bin ich wieder zusammen mit meiner Frau in die CZ einkaufen gefahren. Zum Grenzübergang haben wir keine Minute benötigt. Der dt. Grenzer gab den Pass meiner Frau ungesehen an den CZ Grenzer weiter, der sah sich nur das Passbild meiner Frau an, blätterte aber weder bis zur AE noch zum CZ Visa weiter, fragte ob es sich um meine Frau handelt und wünschte gute Weiterreise.
Bei der Rückreise hat es leider zwei Minuten länger gedauert, weil der Kofferraum wegen verdächtiger Geräusche kontrolliert wurde. Dort hatten aber nur fünf Karpfen gezappelt.

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Antwort #10 - 17.12.2005 um 20:38:27
 
Kim-Hoan schrieb am 05.12.2005 um 11:48:23:
Jetzt heisst also, am kommenden Wochenende "ausprobieren" - soweit es das Wetter zulässt.


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