Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Ehe 1 jahr und 10 Monate - Arbeitsvisum möglich? (Gelesen: 5.698 mal)
Tanja
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehe 1 jahr und 10 Monate - Arbeitsvisum möglich?
13.12.2005 um 00:19:03
 
Hallo,

ein russicher junger Freund von mir war 1 jahr und 10 Monate mit einer 11 jahre älteren Frau verheiratet, bevor er sich von ihr trennte. nach weiteren 6 Wochen, die er alleine in ihrer gemeinsamen Wohnung verbrachte, zog er aus, nachdem sie von einer längeren Reise wieder kam. Zu diesem Zeitpunkt hatte er seit 10 Monaten eine Festanstellung als IT-Manager.

Ende Juli began die Ausländerbehörde zu prüfen, ob sie noch zusammen wären. Beide hatten zunächt nichts von der Trennnung angegeben. Das alles zog sich bis jetzt in den November und eskalierte mit einem Besuch eines Beamten, der nachbarn befragte. Nun soll mein Bekannter bis zum 28.02.06 das Land verlassen oder Stellung nehmen. Mittlerweile hat seine Frau beim Amt auch die wahren Umstände der Trennung bekannt gegeben.

Sein Arbeitgeber versucht nun, ihn zu Unterstützen und ein Arbeitsvisum zu bekommen. Sie wollen glaubhaft machen, dass er nicht ersetzbar sei. Hat er eine Chance mit dieser Vorgeschichte?

Danke euch
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bruno
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe 1 jahr und 10 Monate - Arbeitsvisum möglic
Antwort #1 - 13.12.2005 um 08:28:42
 
Tanja schrieb am 13.12.2005 um 00:19:03:
Sein Arbeitgeber versucht nun, ihn zu Unterstützen und ein Arbeitsvisum zu bekommen. Sie wollen glaubhaft machen, dass er nicht ersetzbar sei. Hat er eine Chance mit dieser Vorgeschichte?




nö !  Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tanja
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe 1 jahr und 10 Monate - Arbeitsvisum möglic
Antwort #2 - 13.12.2005 um 21:30:46
 
Hallo Bruno.

So ein nö klingt ja ziemlich hoffnunglos. Kann man ihm denn irgendwie helfen, dass er hier bleiben kann? Er spricht schon sehr gut deutsch und arbeitet ja mittlerweile auch schon über ein jahr hier.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe 1 jahr und 10 Monate - Arbeitsvisum möglic
Antwort #3 - 13.12.2005 um 22:00:53
 
Hi,
habe ich den Sachverhalt richtig verstanden? 1 Jahr 10 Monate zusammen gelebt, dann
war er 6 Wochen allein, sie in der Zeit im Urlaub? Trennung also vor ihrem Urlaub?
Wenn es so ist, würde ich zumindest einen Antrag stellen. Wenn in dem 1 Jahr und den
10 Monaten keine Scheinehe vorlag, wird sich die ABH sicherlich auch mit dem neuen
Sachvortrag beschäftigen (Stichwort: Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausübung
einer Erwerbstätigkeit). Kann man natürlich hier im Einzelfall nicht beurteilen - aber
Versuch macht bekanntlich kluch.


Änderung:
Habe den Thread verschoben. Geht um Trennung und ggf. weiteren Aufenthalt,
passt hier besser.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Tanja
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe 1 jahr und 10 Monate - Arbeitsvisum möglic
Antwort #4 - 14.12.2005 um 15:01:53
 
Er soll das Land verlassen wegen Verdacht auf Scheinehe. Soweit ich das verstanden habe.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe 1 jahr und 10 Monate - Arbeitsvisum möglic
Antwort #5 - 14.12.2005 um 15:18:10
 
Zitat:
ein russicher junger Freund von mir war 1 jahr und 10 Monate mit einer
11 jahre älteren Frau
verheiratet

Ob diskriminierend oder nicht, darüber kann man lange debattieren. Tatsache ist, dass ein so großer Altersunterschied den
dringenden Verdacht
auf Scheinehe nahe legt - in der Praxis vor allem wenn die Frau älter ist. Es wird sehr schwer!

Beste Grüße, Sondra  Smiley
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
Bruno
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe 1 jahr und 10 Monate - Arbeitsvisum möglic
Antwort #6 - 14.12.2005 um 15:26:08
 
nu aber erst recht : nö  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tanja
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe 1 jahr und 10 Monate - Arbeitsvisum möglic
Antwort #7 - 22.12.2005 um 11:10:30
 
Hallo noch einmal alle zusammen.

mein Freund ist mittlerweile für 3 Wochen nach Russland gereist, um seine Familie zu besuchen. Er sollte eigentlich ab dem 1.1.06 nicht mehr außer landes sein, doch er hat eine Genehmigung erhalten, den vollen geplanten Urlaub in Russland antreten zu können.

Was seine Aufenthaltsgenehmigung angeht, sieht es anscheinend tatsächlich schwierig aus, unter den gegebenen Umständen ein Arbeitsvisum zu bekommen.

Wenn er nun der Aufforderung nachkommt, das Land bis zum 1.3. verlassen zu haben, hat er dann trotzdem erst einmal eine Einreisesperre?

Wie lange ist eine solche, wenn man freiwillig innerhalb der vorgegebenen Frist das Land verläßt. Macht es Sinn, dass er freiwillig geht und dann von Russland aus versucht, eine neue Möglichkeit zu finden, zurück zu kommen?

Falls er gerichtlich gegen den Bescheid vorgehen würde, wie wird dann alles gehandhabt und bewertet?

Vielen Dank

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tanja
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe 1 jahr und 10 Monate - Arbeitsvisum möglic
Antwort #8 - 22.12.2005 um 11:21:59
 
entschuldigt, ich habe noch etwas vergessen, was anscheinend nicht unrelevant sein soll:

Im ersten Ehejahr hat mein Bekannter sich insgesamt knapp 6 Monate in Russland aufgehalten (zwei Reisen), um sein Studium zu beenden - er hat also das erste Ehejahr nicht durchgängig mit seiner Frau zusammen gelebt.

Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tanja
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe 1 jahr und 10 Monate - Arbeitsvisum möglic
Antwort #9 - 01.01.2006 um 23:04:00
 
Hallo noch einmal alle zusammen- leider hat noch niemand geantwortet - kann mich jemand aufklären?

Mein Freund ist mittlerweile für 3 Wochen nach Russland gereist, um seine Familie zu besuchen. Er sollte eigentlich ab dem 1.1.06 nicht mehr außer landes sein, doch er hat eine Genehmigung erhalten, den vollen geplanten Urlaub in Russland antreten zu können.

Was seine Aufenthaltsgenehmigung angeht, sieht es anscheinend tatsächlich schwierig aus, unter den gegebenen Umständen ein Arbeitsvisum zu bekommen.

Wenn er nun der Aufforderung nachkommt, das Land bis zum 1.3. verlassen zu haben, hat er dann trotzdem erst einmal eine Einreisesperre?

Wie lange ist eine solche, wenn man freiwillig innerhalb der vorgegebenen Frist das Land verläßt. Macht es Sinn, dass er freiwillig geht und dann von Russland aus versucht, eine neue Möglichkeit zu finden, zurück zu kommen?

Falls er gerichtlich gegen den Bescheid vorgehen würde, wie wird dann alles gehandhabt und bewertet?

Im ersten Ehejahr hat mein Bekannter sich insgesamt knapp 6 Monate in Russland aufgehalten (zwei Reisen), um sein Studium zu beenden - er hat also das erste Ehejahr nicht durchgängig mit seiner Frau zusammen gelebt. Erst seit August 2004 war er dann durchgängug in Deutschland - wie wird hier gerechnet? Hat er dann 1 Jahr und 10 Monate mit seiner Frau eine Lebensgemeinschaft gehabt - oder nur die 10 Monate von August 2004 bis Juni 2005 ??

Vielen Dank und euch allen eine frohes 2006
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe 1 jahr und 10 Monate - Arbeitsvisum möglic
Antwort #10 - 01.01.2006 um 23:19:05
 
Egal ob 10 Monate oder ein Jahr und 10 Monate - allemal zu kurz.

Wenn er freiwillig ausreist, gibt es keine Sperre. Ob bzw. für welchen
Zweck er dann wieder ein Visum bekommen kann, ist aber eine andere
Frage. Für einen Job dürfte das kaum machbar sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tanja
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe 1 jahr und 10 Monate - Arbeitsvisum möglic
Antwort #11 - 03.02.2006 um 14:06:48
 
Hallo,

es gibt wieder Neuigkeiten:

Bei der Agentur für Arbeit soll nun von der ABH angefragt werde, ob sie einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeit zustimmen. Dazu muss mein Freund einen Bogen über Einkunftdhöhe, Mietkosten, etc. ausfüllen. Gibt es hier irgendwelche Tips? Sollte man etwas beachten oder ggf. nicht schreiben, damit sich die Chancen erhöhen, dass er über ein Arbeitsvisum bleiben kann? Ist es ein gutes Zeichen, dass die ABH nun bei der Agentur für Arbeit anfragt? Oder müssen sie das so oder so tun?

Vielen Dank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tarantulady
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 9
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe 1 jahr und 10 Monate - Arbeitsvisum möglic
Antwort #12 - 03.02.2006 um 14:30:09
 
Hallo,

kommt mir irgendwie unheimlich bekannt vor.
Schaut mal in den folgenden Thread:
Trennung - Sex - Aufenthalt - emotionales Drama
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe 1 jahr und 10 Monate - Arbeitsvisum möglic
Antwort #13 - 03.02.2006 um 14:40:09
 
Warum nicht gleich nen
link drauf
Cool
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe 1 jahr und 10 Monate - Arbeitsvisum möglic
Antwort #14 - 03.02.2006 um 22:00:10
 
Tarantulady schrieb am 03.02.2006 um 14:30:09:
Hallo,

kommt mir irgendwie unheimlich bekannt vor.
Schaut mal in den folgenden Thread:
Trennung - Sex - Aufenthalt - emotionales Drama

Ich hatte den anderen Thread nicht mehr weiter verfolgt, weil ich den im Büro - wahrscheinlich wg. des Titels - immer geblockt bekomme. Aber nachdem ich den jetzt überflogen habe, muß ich sagen, daß es wirklich zu sein. Das hatten wir hier auch noch nicht...

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema