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Trennung - Sex - Aufenthalt - emotionales Drama (Gelesen: 12.218 mal)
mooska
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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12.12.2005 um 10:30:31
 
Hallo,

ich bin in einem emotionalen Dilemma. Mein Mann hat sich im April von mir getrennt (zu dem Zeitpunkt waren wir noch keine 2 jahre verheiratet - erst im Juli hätte er seine 2-jährige Aufenthaltsgenehmigung gehabt). Er blieb bis Anfang Juni noch in unserer Wohnung, da ich mit meinem Sohn (kein gemeinsames Kind) für 6 Wochen nach Spanien reiste. Als ich wiederkam zog mein Mann einen Tag später aus.

Ca. einen Monat später bin auch ich mit meinem Sohn umgezogen und mein Mann bat mich, uns gemeinsam in meiner neuen Wohnung anzumelden, damit er Zeit gewinnt, sich um ein anderes Visum zu kümmern. Nachdem ich dies getan habe, kümmerte er es jedoch nicht darum - ein Anwalt war ihm zu teuer. Ende Juli bekam er einen Brief von der Ausländerbehörde. die begonnen haben, zu prüfen, ob wir noch zusammen leben.

Da ich immer noch sehr veliebt in meinen Mann war und die Ehe in jedem Fall retten wollte, habe ich ihn immer wieder zum Essen eingeladen (was auch sehr gut für meinen Sohn gewesen ist), ab und an hat mein Mann auch mit mir geschlafen - mich danach allerdings wieder nach Hause geschickt, da er besser "alleine" schlafen könne. Er hat die ganze Zeit beteuert, dass wir nur eine Freundschaft haben - und keine Ehe mehr führen. Dennoch gab ich nicht auf.

Nun haben sich im November die Dinge überschlagen. Jemand vom Ausländeramt war hier und hat sich die Wohnsituation angeschaut und mit Nachbarn gesprochen (wir wohnen im selben Gebäudekomplex). Er hat festgestellt, dass wir unterschiedliche Klingeln haben. Ich habe meinem Mann angeboten, dass wir uns wieder versöhnen und zusammen kommen könnten. Erst wollte er nicht, doch dann meinte er, dass er seine Sachen zu mir umziehen würde. Drei Tage später habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Mein Mann wollte, dass ich abtreibe - und hat sofort jeden Kontakt mit mir und meinem Sohn vermieden. Er erklärte mir, dass er seine Sachen nur zu mir bringen wollte, damit er "Zeit" gewinnen könne, sich ein anderes Visum zu verschaffen - dass er keinerlei Gefühle für mich habe und es jedesmal für ihn eine Überwindung war, mit mir zu schlafen (tatsächlich waren wir in dem halben Jahr nur 10 -15 mal miteinander im Bett, weil er nicht wollte).

Trotz seiner Aussagen wollte er seine Sachen in meiner Wohnung lassen. Ich musste ihn mehrfach bitten und einige Zorn-Attaken über mich ergehen lassen, bis er sein Zeug wieder packte.

Nun hat er einen Brief vom Ausländeramt bekommen, das ihn auffordert, bis zum 1.3.2006 das Land zu verlassen oder Stellung zu nehmen. Er hat sich einen Anwalt genommen (er hat auch Arbeit hier).

Nachdem ich mitbekommen habe, dass er beim  Amt angegeben hat, dass wir eine intakte Ehe führen und er nur noch ein weiteres Zimmer "dazu gemietet" hat, um mehr Platz zu haben, bin ich zum Einwohnermeldeamt gegangen und habe mitgeteilt, seit wann er ausgezogen ist und dass ich ihn falsch angemeldet hatte.

Nun will er, dass ich beim Ausländeramt angebe, dass wir uns erst im November getrennt haben, da wir bis dahin immer noch ab und an miteinander geschlafen haben. Ich bin nun natürlich fassungslos und angeekelt - bei der Vorstellung, dass er sich überwunden hat, mit mir zu schlafen, um in Deutschland bleiben zu können, wird mir schlecht. Ich habe vor zwei Wochen das Baby aufgrund des psychischen Drucks verloren.

Ehrlich gesagt, bin ich wütend und sehr verletzt und fühle mich und meinen Sohn absolut ausgenutzt und betrogen.

Wie soll ich mich nun verhalten? Kann es sein, dass er nun aufgrund des Geschlechtsverkehrs, den wir immer wieder mal hatten, hier bleiben kann?

Ich wollte ihm vor einem halben Jahr schützen, damit er im Westen bleiben kann - aber was er nun gemacht hat, finde ich wirklich unsozial und sehr berechnend - etwas was ich niemanden wünsche. Ich finde den Gedanken schrecklich, dass jemand über emotionale Leichen geht, um sich in ein fremdes Land einzuschleichen. Und ich möchte ehrlich gesagt Gerechtigkeit
;-/. Ich versuche ihn zu verstehen und ihm zu verzeihen - aber das fällt mir sehr schwer.

Was ratet ihr mir?

Vielen Dank


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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 12.12.2005 um 11:04:20
 
Hallo Mooska,

ich bin ehrlich gesagt erschüttert, und Du bist nicht die Einzige, der es so geht (meine Freundin wurde von ihrem Mann verlassen, direkt nachdem er die Einbürgerungszusage hatte, er kümmert sich überhaupt nicht mehr um die gemeinsamen Kinder).

Als erstes, ich finde es gut und richtig, dass Du gegenüber der Ausländerbehörde ehrlich die Daten angibst und kann Dir nur raten: Bleibe dabei, bleibe ehrlich in Deinen Angaben. Wenn Du es auf der ABH (Ausländerbehörde) so schilderst wie hier, wird man Dir sicher eher glauben als Deinem (Noch)Mann.

mooska schrieb am 12.12.2005 um 10:30:31:
Wie soll ich mich nun verhalten? Kann es sein, dass er nun aufgrund des Geschlechtsverkehrs, den wir immer wieder mal hatten, hier bleiben kann?
Nein, ganz gewiss nicht. So etwas ist nur für eine Scheidung relevant, das Trennungsjahr für eine Scheidung beginnt erst, wenn man nichts mehr miteinander zu tun hat bzw. falls die Trennung in der selben Wohnung stattfindet, nichts mehr füreinander tut (also auch kein Wäsche-Waschen, Geschirr-Spülen, Kochen etc.)
Die eheliche Lebensgemeinschaft (und das ist ausschlaggebend für ein Bleiberecht) wurde vorher schon aufgelöst durch seinen Auszug.

Eigentlich (sorry, ist jetzt ein bisschen Ironie) ist der Mann ja sehr doof und kurzsichtig, dass er Dich zur Abtreibung zwingen wollte, denn über ein deutsches Kind hätte er - wenn er sich denn auch um das Kind kümmert - ein Bleiberecht herleiten können ...

Bzgl. Scheidung kannst Du mal bei
Scheidung online
oder
Scheidung.de
schauen. Es gibt eine Menge informative Seiten hierzu im Internet, einfach mal über Google "Scheidung" eingeben.

Zitat:
Ich finde den Gedanken schrecklich, dass jemand über emotionale Leichen geht, um sich in ein fremdes Land einzuschleichen. Und ich möchte ehrlich gesagt Gerechtigkeit
Da gebe ich Dir völlig recht.

In so einer Situation jemandem einen Rat geben, ist nicht leicht.
Ich persönlich würde:
- einen Anwalt nehmen (falls Du kein Geld hast, frage ihn wegen Beratungs- und Prozsskostenhilfe - falls Du keinen passenden Anwalt kennst, kannst Du mal bei der
Rechtsanwaltskammer
nach Anwälten in Deiner Nähe fragen, die auf Scheidung und Ausländerrecht spezialisiert sind.
- mich im Internet ausgiebig informieren (auch über Scheidung) und schnellstens die Scheidung einreichen - vielleicht käme sogar eine Härtefallscheidung in Betracht, denn ich finde es unzumutbar, dass ein Mann seine Frau zwingen will, ein Kind abzutreiben (aber das musst Du mit dem Anwalt klären).

Ich wünsche Dir viel Kraft und hoffe, Du hast ein paar Freundinnen, mit denen Du über die Sache reden kannst. Meiner Freundin haben damals die Gespräche sehr geholfen.
Du könntest auch darüber nachdenken, evtl. in dieser Krisensituation professionelle (psychologische) Hilfe zu suchen.

Weitere Anlaufstellen für psychische und tatkräftige Hilfe sind:
- das Diakonische Werk
- der Caritas-Verband

Liebe Grüße
Janna
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 13.12.2005 um 08:23:45
 
Hi,

leider sind diese Verhaltensweisen nicht selten. Es ist tatsächlich der "eigene"
Weg wichtiger als der menschliche Umgang untereinander. Ehefrau und manchmal
auch Kind sind nicht selten Mittel zum Zweck.
Im übrigen schließe ich mich Janna an.


Bruno
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mooska
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #3 - 13.12.2005 um 08:52:50
 
Hallo janna und Bruno,

vielen Dank für die Antworten. Bisher war ich nur beim Einwohnermeldeamt. Meint ihr, ich solle auch noch bei der Ausländerbehörde vorsprechen? Oder werden die sich automatisch bei mir melden, wenn sie vom Einwohnermeldeamt Bescheid bekommen, dass ich mich dort gemeldet habe?

Ist es wirklich ratsam, schon jetzt einen Scheidungsanwalt einzuschalten? Ich habe wirklich sehr wenig Geld momentan und eine Menge Ausgaben, da mein Sohn krank ist.

Gestern war eine gemeinsame Freundin bei mir und erzählte, dass mein Mann nun zusammen mit seinem Chef versucht,  über die Arbeitsstelle zu regeln, dass er hierbleiben kann. Er arbeitet als Chief Information Officer in einer Musikproduktionsfirma (verdient aber nicht der Stelle entsprechend - nur ca. 2000 euro brutto). Sie wollen die Kombination seines Studiums (manager mit Schwerpunkt Informationstechnologie) und seinen Bezug zu Musik (er tanzt seit er 6 jahre alt ist) nutzen, um ein Arbeitsvisum zu bekommen.

Weiterhin wollte mein Mann ab dem 21.Dezember bis zum 11. Januar nach Russland zu seiner Familie reisen. Angeblich aufgrund meiner Aussage könne er nun nur bis zum 1. Januar in Russland bleiben. Ich bekomme diese Dinge jedoch nur am Rande mit, über Freunde oder Vorwürfe, die er mir selbst über email sendet.

Ich bin gespannt, was passiert. Und so froh, wenn dieser psychische Horror hinter mir liegt. Ich wünsche ihm ja alles Glück - aber das kann er gerne weit weg von mir finden...
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 13.12.2005 um 11:55:51
 
mooska schrieb am 13.12.2005 um 08:52:50:
Meint ihr, ich solle auch noch bei der Ausländerbehörde vorsprechen?
Ja, würde ich machen. Es ist immer besser, sich direkt zu outen, als auf Bescheid zu warten.

Zitat:
Ist es wirklich ratsam, schon jetzt einen Scheidungsanwalt einzuschalten? Ich habe wirklich sehr wenig Geld momentan und eine Menge Ausgaben, da mein Sohn krank ist.
Meiner Ansicht nach ja. Du kannst den Anwalt ja auf Prozesskostenhilfe ansprechen, die Dir bei geringem Einkommen und außergewöhnlichen Belastungen (Krankheit Deines Sohnes - hier wollte ich einen Gute-Besserung-Smiley einfügen, aber den gibt es leider im Board noch nicht) zusteht. Evtl. könntest Du auch mal beim Sozialamt (oder wie immer das jetzt heißt) nachfragen, ob es Zuschüsse gibt wegen der Krankheit Deines Sohnes. Vielleicht hat auch Deine Krankenkasse diesbezüglich einen Tipp.
Du musst ja nicht sofort die Scheidung einreichen, aber ich halte es für wichtig, dass Du genau erfährst, wie die Rechtslage für Dich ist und welche Optionen Dir offen stehen.

Erst wenn man genau informiert ist, kann man seine weiteren Schritte konkret und zielgerichtet (und vor allem mit Erfolgschancen!) planen.

So ist zumindest meine Erfahrung.

Zitat:
(verdient aber nicht der Stelle entsprechend - nur ca. 2000 euro brutto).
Lohndumping? Über die Schiene könnte man - wenn man denn wollte - möglicherweise auch noch was machen. Das mit dem Arbeitsvisum wird wohl nicht so einfach, aber das ist ja eigentlich (zum Glück) nicht mehr Deine Sache.

Ich verstehe, dass Dich das alles noch sehr beschäftigt - bei meiner Freundin ist es jetzt 3 Jahre her und sie hat es leider noch immer nicht völlig verarbeitet (wir sprachen grade heute am Telefon darüber).

Wichtig ist, dass Du jetzt stark bleibst, evtl. bei Chaos-Gedanken probierst, diese beiseite zu schieben (Darüber kann ich später nachdenken) und wirklich sachlich bleibst, Deine nächsten Schritte konkret planst und überlegst. Dabei kann Dir z.B. der Anwalt gut helfen.
Schon für Deinen Sohn ist es wichtig, dass Du stark und bei Kräften bleibst. Sorge gut für Dich (Essen, ausreichend Schlaf, Kontakte zu Freunden), auch wenn es Dir in dieser Situation schwer fällt.
Es lohnt sich!

Liebe Grüße
*maleinbisschenKraftrüberschick*
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Antwort #5 - 13.12.2005 um 14:54:04
 
Zitat:
vielen Dank für die Antworten. Bisher war ich nur beim Einwohnermeldeamt. Meint ihr, ich solle auch noch bei der Ausländerbehörde vorsprechen? Oder werden die sich automatisch bei mir melden, wenn sie vom Einwohnermeldeamt Bescheid bekommen, dass ich mich dort gemeldet habe?


Das würde ich auf jeden Fall machen! Oft steht in solchen Fällen Aussage gegen Aussage und wenn Du das Gespräch aus eigenem Antrieb suchst spricht das auf jeden Fall für Deine Glaubwürdigkeit ( klingt vielleicht ein bißchen unschön aber die ABH kennt Euch ja beide nicht und muß sich allein aufgrund Eurer Aussagen ein Urteil bilden). Eine Schilderung aus Deiner Sicht könnte ebenfalls Einfluß auf die Entscheidung der Behörde über eine Verlängerung der AE zur Beschäftigung haben. Dein Mann hat darauf keinen Anspruch und wenn die ABH den Eindruck gewinnt, er habe sich den Aufenthalt im BG durch die Ehe mit Dir `erschlafen´ wird das die Entscheidung sicher beeinflussen. Dein Mann benimmt sich wie ein A........, Du solltest also kein Mitleid mit ihm haben und Dich auf keinen Fall unter Druck setzen lassen. Viel Glück!
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Antwort #6 - 13.12.2005 um 15:45:19
 
Hallo mooska!

Wenn es dir mal wieder schwer ums Herz wird und du dir nicht sicher bist ob und welche Gerechtigkeit du dir wünschst, weil du vielleicht noch Gefühle für den „Herren Künstler“ hegst, dann erinnere dich an deiner eigenen Schilderung:
Zitat:
Ich habe meinem Mann angeboten, dass wir uns wieder versöhnen und zusammen kommen könnten. Drei Tage später habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Mein Mann wollte, dass ich abtreibe - und hat sofort jeden Kontakt mit mir und meinem Sohn vermieden. Er erklärte mir, dass er seine Sachen nur zu mir bringen wollte, damit er "Zeit" gewinnen könne, sich ein anderes Visum zu verschaffen - dass er keinerlei Gefühle für mich habe und es jedes Mal für ihn eine Überwindung war, mit mir zu schlafen … Trotz seiner Aussagen wollte er seine Sachen in meiner Wohnung lassen. Ich musste ihn mehrfach bitten und einige Zorn-Attacken über mich ergehen lassen, bis er sein Zeug wieder packte.
und werde wütend. Das wird dir helfen tätig zu werden - z.B. dich zu überwinden, um bei der Ausländerbehörde vorzusprechen, einen Anwalt aufzusuchen, etc. und last not least dem Druck (der sicher noch kommen wird!) stand zu halten.

Lass dich nicht unterkriegen!

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mooska
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Antwort #7 - 14.12.2005 um 15:31:05
 
Hallo und vielen Dank an alle, die geschrieben haben.
Mir tut Eure Unterstützung wirklich gut und gibt mir Kraft, zumal ich heute wieder eine mail von meinem Mann erhalten habe, worin es um geldliche Belange ging.

Ich habe heute den ganzen Tag probiert, mich beim Ausländeramt zu melden. Das erscheint alles so kompliziert. Jedesmal, wenn ich jemanden dran hatte, schlug mein Herz bis zum Anschlag, weil mir der Beamte beim Einwohnermeldeamt schon so sehr den Kopf gewaschen hat (was ja auch richtig war).

Aber irgendwie komme ich nicht weiter - ich bin immer an der falschen Stelle... Die Behörde für Inneres scheint nicht richtig zu sein - und in der Bezirksverwaltung geht keiner dran, obwohl sie auch mittwochs da sein sollten..Ein Beamter sagte, ich solle alles schriftlich einreichen.

Ich bin völlig ausgelaugt. Ich lasse euch wissen, wie es weiter geht, und bin um jeden Rat froh.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 14.12.2005 um 16:11:04
 
Hallo liebe Mooska !

Habe deine Geschichte die ganze Zeit interessiert verfolgt. Allerdings bin ich kein Fachmann/frau.
Ich will eigentlich auch nur auf deinen letzten Beitrag Bezug nehmen.
Also immer wenn ich was wichtiges mit der Ausländerbehörde zu klären habe, gehe ich dort persönlich hin.
Bin nicht so der "Telefon-Mensch". Ich finde Probleme lassen sich am besten klären, wenn man direkt miteinander redet.
Vielleicht solltest du einfach mal zur ABH hingehen (bei uns ist die direkt im Landratsamt,aber das kann ja überall anders sein) und versuchst dort vorzusprechen.
Und wenn sie keine Zeit haben, dann lass dir einen Termin geben.
Und wenn sie meinen,sie wären nicht zuständig, dann lass dir die Stelle sagen, an die du dich wenden sollst.


Ich wünsch dir alles Gute.
Liebe Grüße Tuyet
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mooska
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #9 - 16.12.2005 um 13:46:29
 
Vielen Dank noch einmal an euch alle für die ermutigenden Worte.

Ich habe gestern jemanden bei der ABH telefonisch erreicht, der mich bat, alles schriftlich festzuhalten. Heute bin ich zu ihm gegangen, habe meine schriftliche Stellungnahme abgegeben und ein kurzes Gespräch mit dem Beamten geführt. Er teilte mir mit, dass die Akte nach Berlin gegangen sein (wo die Anwältin meines Mannes sitzt). Er habe seine Entscheidung schon unabhängig von meinem Schreiben getroffen, als er den Bescheid rausgehen ließ, dass mein Mann das Land bis Ende Februar verlassen soll (das war Anfang Dezember).  Es wird so weiter gehen, dass die Akte von der Anwältin bis zum 01.02.2006 wieder zurück gesendet werden muss und sie dann in die Rechtsabteilung der ABH geht. Zu diesem Zeitpunkt wird meine Stellungnahme der Akte zugefügt.

Der Beamte war sehr zuvorkommend und bat mich, mir keine weiteren Sorgen um mein Handeln (das falsche Anmelden) zu machen. Von Seiten der ABH wäre  erst dann gegen mich vorgegangen geworden, wenn ich bei einer Visa-Verlängerung falsche Angaben gemacht hätte.

Nun muss ich mich noch um einen Anwalt hinsichtlich der Scheidung kümmern... Das alles fällt mir schwer, da es mich auch mit dem Schmerz konfrontiert - auf der anderen Seite gibt mir das Handeln auch wieder Kraft.

Vielen Dank euch noch einmal.
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Antwort #10 - 16.12.2005 um 14:15:32
 
Zitat:
Nun muss ich mich noch um einen Anwalt hinsichtlich der Scheidung kümmern... Das alles fällt mir schwer, da es mich auch mit dem Schmerz konfrontiert - auf der anderen Seite gibt mir das Handeln auch wieder Kraft.


Naja, besser ein Ende mit Schrecken etc.
Alles Gute für Dich!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #11 - 22.12.2005 um 17:02:12
 
Ich falle gerade wieder in ein emotionales Loch - sicherlich, weil es kurz vor Weihnachten ist und mich meine Sentimentalität einholt.

Mein Mann ist seit gestern im Ausland und besucht bis zum 11.01. seine Familie. Wenigstens brauche ich ihn dann nicht zu sehen...

Ich habe noch eine Frage und wäre froh, wenn jemand eine Antwort weiß:

Falls mein Mann tatsächlich zum März hin ausreisen muss - was bedeutet dies denn im weiteren Verlauf? Gestern sagte mir ein Bekannter, dass er sich dann ohne großartige Probleme von Russland aus um ein anderes Visum kümmern kann - und wenn er eins bekommt, nach ein oder zwei Monaten wieder einreisen könnte. Ist das so? Mal abgehesehen davon, dass es doch sicherlich nicht so einfach sein kann...?

Ehrlich gesagt, befinde ich mich gerade wieder in einer Phase, in der ich ihn mir einfach weit weg wünsche - wir wohnen halt so nah beieinander und er ist nicht bereit, innerhalb der Stadt weiter fort zu ziehen. Für mich ist es wesentlich schwieriger, da ich in mit meinem kranken Kind in einer behindertengerechten Wohnung wohne... Es ist nicht so einfach Raum zwischen uns zu schaffen... immerhin ist nun erst einmal bis zum 11.01. Ruhe...
Hoffentlich wird 2006 alles besser und wieder freudvoll...

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 22.12.2005 um 17:35:26
 
mooska schrieb am 22.12.2005 um 17:02:12:
Falls mein Mann tatsächlich zum März hin ausreisen muss - was bedeutet dies denn im weiteren Verlauf? Gestern sagte mir ein Bekannter, dass er sich dann ohne großartige Probleme von Russland aus um ein anderes Visum kümmern kann - und wenn er eins bekommt, nach ein oder zwei Monaten wieder einreisen könnte. Ist das so? Mal abgehesehen davon, dass es doch sicherlich nicht so einfach sein kann...?

Ein neues Visum kann er für einen Daueraufenthalt sicher nicht bekommen, ohne
dass hierfür ein Anspruch vorliegen würde - was hier kaum denkbar ist.

Ein Besuchervisum kann er natürlich beantragen für drei Monate. Aber eben nicht
mehr. Ob ihm das relativ zeitnah nach der Ausreise erteilt wird, kann ich nicht ab-
schätzen. Grundsätzlich ist es eben so, dass er keine formale Einreisesperre hat,
wenn er freiwiliig ausreisen wird; wobei ich davon ausgehe, dass die ABH keine Aus-
weisung erlassen hat/wird.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #13 - 26.01.2006 um 15:05:46
 
Hallo alle zusammen.

Ich habe die Zeit, in der mein Mann in Russland gewesen ist, sehr genossen. Kaum ist er wieder da, fängt auch schon wieder der "Rosenkrieg" an. Wir sehen uns notgedrungen jeden Tag, da wir ja in demselben Gebäudekomplex wohnen. Die erste Woche hat er gar nicht gegrüßt - mittlerweile klappt das wenigstens. Er hat mir einen Brief seiner Mutter gegeben, in dem steht, dass ich alles täte, um ihn außer Landes zu jagen. Es hat mich schon getroffen, zu lesen, dass er das denkt. Aber klar, wenn ich nun ehrlich bin und nicht mehr für ihn lüge, damit er hier bleiben kann,  ist dies wohl eine natürliche Schlussfolgerung.

Ich war gestern endlich beim Rechtsanwalt. Die Dame sagte mir, dass ich im Mai einen Scheidungsantrag stellen kann. Sie wollte die Einkommenshöhe meines Mannes wissen, um den Streitwert zu errechnen. Als ich meinen Mann fragte, sagte er erst, er sende es mir gleich, doch dann schrieb er eine sms, dass mein Anwalt sich mit seinem in Verbindung setzen soll.

Meine Anwältin meinte, dass dies noch gar nicht so weit wäre, aber es sei gut zu wissen, ob seine Anwältin auch das Mandat für die Scheidung übernommen habe. Sie bat mich anzurufen. Das tat ich dann und die Anwältin meines Mannes ließ mich durch ihre Sekräterin informieren, dass sie nicht mit mir reden würde.  Ich teilte der Sekretärin mit, dass ich ja nicht über INhalte reden wolle, sondern nur wissen möchte, ob wir uns bei der Einreichung der Scheidung an sie wenden sollten. Daraufhin wurde die Antwort übermittelt, dass ich mich dafür an meinen mann wenden solle. Als ich ihm dann schrieb, was sie gesagt hat, kam von meinem Mann die Antwort, meine Anwältin solle ihm schreiben, was sie brauche. Puuuhhhhh - Ist das anstrengend.

Ich bekomme das Gefühl, dass mein Mann die Scheidung momentan gar nicht haben will. Ich habe ihn das gefragt, aber bisher keine Antwort erhalten. Kann das mit seinem Interesse zusammen hängen, in Deutschland bleiben zu wollen? Was würdet ihr tun?

Mit der Einreichung der Scheidung muss ich so oder so bis Mai warten. Meine Anwältin hat aber dazu geraten, eine notarelle Vereinbarung zu machen, dass wir gegenseitig auf den Versorgungsausgleich verzichten, da unsere Rentenbeiträge so oder so ca. gleich hoch sein werden. Dies sollte möglichst noch geschehen, bevor er das Land verlassen muss (falls er gehen muss). Diese Vereinbarung würde den Scheidungsprozess beschleunigen. Was würdet ihr nun tun?

Vielen Dank

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Antwort #14 - 26.01.2006 um 21:03:17
 
mooska schrieb am 26.01.2006 um 15:05:46:
Meine Anwältin hat aber dazu geraten, eine notarelle Vereinbarung zu machen, dass wir gegenseitig auf den Versorgungsausgleich verzichten, da unsere Rentenbeiträge so oder so ca. gleich hoch sein werden. Dies sollte möglichst noch geschehen, bevor er das Land verlassen muss (falls er gehen muss). Diese Vereinbarung würde den Scheidungsprozess beschleunigen. Was würdet ihr nun tun?


Hallo Mooska,

das mit der Vereinbarung ist eine gute Idee, denn wenn der Versorgungsausgleich nicht noch auseinanderklamüsert werden muss (und das kann dauern . . .) geht die Scheidung wirklich schneller.
Falls Dein Mann der notariellen Vereinbarung nicht zustimmt, kann Deine Anwältin beantragen, dass das Berechnen des Versorgungsausgleichs vom Scheidungsverfahren getrennt wird. Manchmal stimmen die Richter einem solchen Antrag zu (aber nicht immer. . .).

Im Mai ist das Trennungsjahr um, so wie ich Deine Postings lese, das ist korrekt, dass Du dann den Scheidungsantrag einreichen kannst. Wenn Dein Mann der Scheidung allerdings widerspricht, kann sich die Scheidung 3 Jahre hinziehen . . .

Da er wohl nicht bereit ist, mit Dir vernünftig zu reden, würde ich es vorerst auch nicht mehr probieren, von ihm irgendwelche Informationen oder Entscheidungen zu bekommen. Lass' das die Anwälte machen und lehne Dich zurück, sorge gut für Dich und Deinen Sohn - mehr kannst Du m.E. sowieso im Moment nicht tun.

Ich wünsche Dir weiterhin viel Kraft!

Liebe Grüße
Janna
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