naja, leider wird es wohl auf ein widerspruchsverfahren hinauslaufen.
habe heute mit dem leiter der ausländerbehörde telefoniert. war ein sehr sachliches gespräch, aber gebracht hat es nichts.
seine aussagen:
- für kurzfristige aufenthalte (also 3 monate + 1, 2, 3... monate) nach dem freizügG sieht das freizügG keine ausstellung der bescheinigung vor. die wäre nur für daueraufenthalte, weil befristung nicht vorgesehen ist. ein zeitmaß für "dauerhaft" konnte / wollte er nicht nennen (wie auch...).
- meine freundin erfüllt mit
KV und 2000 Euro für 3 monate NICHT die voraussetzungen nach §4.
er fragte mich, warum ich überhaupt anrufe, man hätte doch den bescheid zugesendet. ich antwortete: da durch argumentative sachliche auseinandersetzung evtl. das widerspruchsverfahren (auch im interesse der behörde) vermieden werden könnte. er: dafür ist eine behörde da. ich: ???
ich versteh die sache wirklich nicht. da wird jetzt ein gesetzesentwurf vorgestellt, der den missbrauch von sozialleistungen durch (neu-)eu-bürger eindämmen soll, weil die lücken ja derzeit riesengroß sind... und wir zwei haben solche probleme, obwohl ja schon unser verhalten indizieren sollte, dass gerade kein sozialleistungsmissbrauch betrieben werden soll.
wenn mich meine moral nicht so im griff hätte, würde ich meine freundin jetzt zum sozialamt/arbeitsamt schicken um stütze abzusahnen. und die reaktionsmöglichkeiten der
ABH sind ja bekanntlich arg begrenzt bei diesem heiklen thema (nicht schlagen!!! *wegduck*). zum glück für mein vaterland wurde ich aber gut erzogen.