Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken
Heiratsvisum (Gelesen: 25.835 mal)
aschaton
Senior Member
****
Offline


Kann ich eigentlich in
Cameroun weiter riestern
??


Beiträge: 119
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum
Antwort #45 - 13.01.2006 um 13:25:04
 
Sieht so aus, als hättest Du da noch "richtig Glück" gehabt, Geniussl!

Bei meiner Frau wurde die Passänderung zwingend vor (!) Ausstellung der AE verlangt.
In dem kleine Zeitfenster von 4 Wochen nach der Heirat war das ein ganz schönes Gerenne.

Eine Lösung wie die Eure hätte ich mir damals gern gewünscht ,-)

Grüße
Aschaton
Zum Seitenanfang
  

----- "Sangtang on t'attang!" -----
Homepage  
IP gespeichert
 
Geniussl
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Recht haben heißt nicht
Recht bekommen!


Beiträge: 27
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum
Antwort #46 - 14.01.2006 um 11:57:19
 
Hallo,
ich habe gerade bei den Definitionen gelesen das es möglich ist das die AE nachträglich auch bei Einreise mit Schengenvisum erteilt werden kann.
Meine Frage nun, wäre es möglich das wir den den Sohn meiner Frau mit besagtem Visa herholen und dann in dessen Gültigkeitszeitraum die AE für Ihn beantragen? Meine Frau kann evtl. schon im Februar einen Minijob bekommen und so wäre die Grundlage der finanziellen Absicherung ja dann auch erfüllt. Ausserdem würde diese Vorgehensweise die, für meine Frau und Ihren Sohn besonders schmerzliche Trennungszeit, doch wesentlich verkürzen.
Kann mir jemand sagen ob es eine Chance für diesen Weg gibt?
Danke im Vorraus!

Gruß Geniussl
Zum Seitenanfang
  
105721975  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum
Antwort #47 - 14.01.2006 um 16:00:20
 
Zitat:
Kann mir jemand sagen ob es eine Chance für diesen Weg gibt?


Hallo,

m.E. nein, weil beide für das Absehen vom Visumverfahren in Frage kommenden Varianten (§ 5 Abs. 3 AufenthG und § 39 Abs. 3 AufennthV) nicht zutreffend sind. Beide setzen nämlich voraus, dass nach Einreise ein Anspruch auf Erteilug der AE besteht, was bei Deinem Stiefsohn nicht der Fall ist.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Geniussl
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Recht haben heißt nicht
Recht bekommen!


Beiträge: 27
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum
Antwort #48 - 16.01.2006 um 15:24:58
 
Hallo Ronny,
Wieso trifft es nicht zu?
Die allein sorgeberechtigte Mutter(meine jetzige Frau) hat doch einen gültigen Aufenthaltstitel und somit Ihren Lebensmittelpunkt theoretisch und praktisch nach DE verlegt und bei zustandekommen des Minijobs wäre auch die finanz. Absicherung gegeben, da ja nach Aussage der SBìn vom ABH nur 100 € fehlen würden. Weitere Gründe den Antrag auf Vorabzustimmung nicht zu bearbeiten, hatte die SBín mir nicht genannt. Oder sehe ich da etwas falsch?

Gruß Geniussl
Zum Seitenanfang
  
105721975  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum
Antwort #49 - 16.01.2006 um 20:03:56
 
Hallo,

trotzdem handelt es sich um einen ganz normalen Familiennachzug zu einer Ausländerin. Im Gegensatz zu dem Nachzug zu Dir ist die Erteilungsnorm (§ 29 AufenthG ) keine Anspruchsregelung. Deshalb ist das normale (=richtige) Visumverfahren einzuhalten, was bedeutet dass ein Besuchsvisum nicht einfach umgewandelt werden kann . Im Falle eines Anspruchs auf die Erteilung des Titels könnte davon auch abgesehen werden, der Anspruch besteht jedoch m.E. nicht.

Grüße
Ronny Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Geniussl
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Recht haben heißt nicht
Recht bekommen!


Beiträge: 27
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum
Antwort #50 - 17.01.2006 um 09:57:31
 
Hallo Ronny,
das ist mir schon klar das es keinen Anspruch darauf gibt. Das habe ich ja auch nicht angenommen aber es ging darum um die Möglichkeit besteht auf diesem Weg evtl. die Trennungszeit zu verkürzen und dadurch die Situation für Mutter und Kind zu entschärfen.
Gruß Geniussl
Zum Seitenanfang
  
105721975  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum
Antwort #51 - 17.01.2006 um 10:49:36
 
Zitat:
ich habe gerade bei den Definitionen gelesen das es möglich ist das die AE nachträglich auch bei Einreise mit Schengenvisum erteilt werden kann.
Meine Frage nun, wäre es möglich das wir den den Sohn meiner Frau mit besagtem Visa herholen und dann in dessen Gültigkeitszeitraum die AE für Ihn beantragen?


Du hast vor ihn mit einem Besuchsvisum herzuholen ist mir schon klar Zwinkernd

Ich hab Dir meine Einschätzung mitgeteilt, da es keinen Anspruch auf die Aufenthaltserlaubnis gibt, wird er ohne das erforderliche Visum (zum Familiennachzug) nicht hierbleiben dürfen. Zwinkernd

Konkret wird da nur Deine ABH drüber entscheiden können, da es eine Ermessensentscheidung ist.

Hier noch mal die in Frage kommende Regelung des § 5 :

Zitat:
(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass die Passpflicht nach § 3 erfüllt wird und

1. der Lebensunterhalt gesichert ist,

1a. die Identität und, falls er nicht zur Rückkehr in einen anderen Staat berechtigt ist, die
      Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt ist,

2. kein Ausweisungsgrund vorliegt und

3. soweit kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht, der Aufenthalt des Ausländers
    nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder
    gefährdet.


(2) Des Weiteren setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis voraus, dass der Ausländer

mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat.
Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen.


Und das ist das wozu ich meine Einschätzung gegeben habe Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Geniussl
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Recht haben heißt nicht
Recht bekommen!


Beiträge: 27
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum
Antwort #52 - 25.01.2006 um 20:28:18
 
Hallo,
habe eine Frage an die Experten. Nachdem ich oder besser gesagt meine Frau heute endlich den zuständigen Konsul in Berlin erreicht hat um zu fragen, was sie alles für den neuen Pass benötigt, wurde Ihr gesagt, Sie braucht die Eheurkunde, das Familienbuch, Ihren Pass mit eingetragener Aufenthaltserlaubnis und Ihre Geburtsurkunde(was ich alles für normal erachte und mir schon dachte) aber dann sagte man Ihr noch, das die Ausstellung des Passes 130 Euro(auch noch normal wenn auch etwas teuer finde ich) und die Ausstellung einer rumänischen Eheurkunde, ohne welche Sie keinen neuen Pass bekommen würde, nochmal 175 Euro kosten würde.
Letzteres scheint mir äußerst schleierhaft!!!

Kann mir jemand sagen ob das normal ist oder ob da etwas nicht ganz koscha ist?

Besten Dank in der Hoffnung für irgendwelche Hinweise und Aufklärungen.
Gruß Geniussl
Zum Seitenanfang
  
105721975  
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum
Antwort #53 - 26.01.2006 um 10:13:01
 
Du bzw. deine Frau könnt hier auf der Seite der rumänischen Botschaft folgendes lesen:

Zitat:
Transcrierea certificatului de căsătorie german şi obţinerea certificatului de căsătorie românesc

În conformitate cu prevederile art. 42 alin. 2 din Legea 94/2004 pentru modificarea şi completarea Legii 119/1996 cu privire la actele de stare civilă, "cetăţenii români pot solicita înscrierea în registrele de stare civilă române de la misiunile diplomatice sau oficiile consulare de carieră ale României, a certificatelor de stare civilă eliberate de autorităţi străine, care îi privesc, în cazul în care înregistrarea actului sau faptului de stare civilă a fost făcută în prealabil la autoritatea din statul în care aceştia se află".

Pentru recunoaşterea unei căsătorii încheiate în Germania şi transcrierea certificatului de căsătorie german, trebuie depuse personal următoarele acte:

- Cerere tip;
- Declaraţie pe proprie răspundere privind inexistenţa unei alte cereri de transcriere/reconstituire a actului;
- Lista cu datele personale;
- Certificatul de căsătorie german, de tip internaţional, în original, cu apostila prevăzută de Convenţia de la Haga din 1961 cu privire la suprimarea cerinţei supralegalizării actelor oficiale străine (în Germania competenţa aplicării apostilei aparţine tribunalului de land); Este obligatorie menţionarea în cuprinsul acestuia a numelui pe care îl vor purta soţii după căsătorie;
- Traducerea în limba română a certificatului german de căsătorie de tip internaţional;
- Certificatele de naştere ale ambilor soţi, indiferent de cetăţenie, în original;
- Un act de identitate românesc valabil (paşaportul, buletinul sau cartea de identitate) în original;
- Extrasul din Cartea Familiei (Familienbuch), în original;
- Certificatul de naştere românesc eliberat de autorităţile competente din ţară cu toate menţiunile înscrise în acesta, referitoare la căsătorie sau divorţ, în cazul în care soţul, cetăţean român, a avut una sau mai multe căsătorii încheiate în străinătate şi hotărârea de divorţ a fost pronunţată în străinătate.
NOTĂ: Toate actele vor fi prezentate în original. Legalizarea copiilor de pe actele de stare civilă pentru care se solicită înscrierea în registrele de stare civilă române, precum şi legalizarea traducerilor acestora, se realizează la Secţia Consulară cu achitarea taxelor consulare aferente.
- Pentru cetăţenii români care solicită obţinerea certificatului de căsătorie românesc transcris, este obligatorie prezentarea paşaportului/buletinului sau cărţii de identitate româneşti valabile, care să facă dovada cetăţeniei române.

În cazul în care persoana interesată nu dispune de nici un act românesc de identitate valabil, va urma în prealabil procedura de clarificare a cetăţeniei române, care se poate realiza şi prin intermediul Secţiei Consulare(taxă consulară: 60 Euro, durata de soluţionare cca. 90 de zile lucrătoare).

Cererile incomplete nu se primesc sub nici o formă.

Pentru depunerea actelor, semnarea acestora şi autentificarea declaraţiilor pe proprie răspundere, prezenţa la Secţia Consulară este obligatorie, în timpul programului de lucru cu publicul, mai sus-menţionat.

Ridicarea certificatelor de căsătorie româneşti şi semnarea în registrele de stare civilă se va face numai în baza unei programări prealabile.

Taxele consulare aferente autentificării declaraţiei (45 Euro), legalizării copiilor şi traducerilor (30 Euro) şi eliberării actelor (30 Euro) se plătesc în numerar în momentul depunerii cererii.


Bitte, ich habe im Augenblick keine Zeit, es zu übersetzen, deine Frau versteht es auch so. Bei Interesse im Forum verspreche ich, die Übersetzung nachzuholen. Sicher ist,  laut dieser Information, dass Kosten von mindestens 105 € anfallen bei der Übertragung / Anerkennung der Eheurkunde. Möglicherweise sind in letzter Zeit die Gebühren etwas erhöht worden, bw. sind in euerem Fall weitere Vorgänge nötig.

Weitere Informationen sind per Fax oder Mail zu erhalten unter
Zitat:
Informaţii suplimentare pot fi solicitate prin
fax, la nr. 030/212.39.399
sau
e-mail: konsulat.berlin@rumaenische-botschaft.de

Gruß  Smiley Sondra
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
Fletcher
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum
Antwort #54 - 27.01.2006 um 12:11:13
 
Hallo, ich gehe mal davon aus, dass Du deutscher Staatsangehöriger bist. Bei der Erteilung eines Visums zur FZF ist daher die Sicherung des Lebensunterhalts nicht zwingend erforderlich. Deine Verlobte würde nach der Eheschließung eine AE nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erhalten, auch wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist.

Nicht so bei dem Kind, welches nicht Dein Kind ist. Daher kannst Du auch nicht die Vaterschaft anerkennen.  Die Erteilung einer AE für das Kind gestaltet sich als etwas schwieriger. Hier kommt es wohl auch darauf an wie alt das Kind ist und ob ein Umzug nach Deutschland dem Wohl des Kindes entspricht.

Rechtsgrundlage ist hier § 32 AufenthG. Da nicht beide Eltern in Deutschland leben muss der hier lebende Elternteil allein sorgeberechtigt sein. Dies müsste Deine Verlobte nachweisen. Und das Kind müsste den Lebensmittelpunkt zusammen mit dem Elternteil nach Deutschland verlegen. Das heißt, dass Kind müsste mit der Mutter oder danach in einem angemessenen Zeitraum einreisen.

Da hier nichts spezielles geregelt ist, gelten die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG. Danach muss der Lebensunterhalt gesichert sein. Meist muss der Stiefvater, der Du dann ja sein wirst, ein selbständiges Schuldversprechen abgeben, dass er bis zur Volljährigkeit den entsprechenden Unterhaltsbetrag an das Kind zahlt. Da Du SGB II beziehst, kannst Du die Erklärung nicht abgeben. Es kann sich aber auch jeder andere verpflichten.
Gruß Fletcher
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Feffi
Full Top-Member
***
Offline


Wer hat gesagt, dass das
Leben einfach sei?


Beiträge: 374

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum
Antwort #55 - 28.01.2006 um 12:42:17
 
Geniussl schrieb am 22.11.2005 um 23:24:13:
Außerdem war ich der Meinung, daß eine Adoption nur bei Kindern die nicht die leiblichen Kinder der Adoptierenden möglich ist. Sorry für meine Unwissenheit aber deshalb frage ich ja hier nach hilfreichen Hinweisen.



genauso ist es auch, du bist doch nicht der leibliche vater und daher möchtest du das kind adoptieren...allerdings solltest du den weg zum jugendamt auf dich nehmen, denn problematisch wird der punkt, dass es noch keinen eingetragenen biologischen vater hat, denn demnach kann dieser auch nicht der adoption zustimmen...

es geht doch darum , dass du das kind deiner eherfrau als deines annehmen möchtest...dabei geht es nicht um vaterschaftsanerkennung, sondern um adoption deinerseits...und da du deutscher bist, würde das kind automatisch die deutsche staatsbürgerschaft erhalten...

ich denke die begriffe sind teilweise auch etwas irreführend, besonders wenn man sich bis dato noch nie mit ihnen befasst hat...

wie gesagt, ist der gang zum jugendamt sehr wichtig! und wird euch sicher auch um einiges weiter bringen!

liebe grüße. feffi.

ich wünsch euch dreien viel glück!
Zum Seitenanfang
  

No matter what life is telling you. Always keep Smiling!
218325033 chipandchap200  
IP gespeichert
 
Geniussl
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Recht haben heißt nicht
Recht bekommen!


Beiträge: 27
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum
Antwort #56 - 06.02.2006 um 23:18:22
 
Hallo an alle,
habe mal wieder oder besser gesagt das nächste Problem und hoffe, das mir jemand  einen Tip oder Rat geben kann.
Als meine Frau damals Ihr Visa bei der Botschaft in Sibiu bekam und sie die Papiere von Ihrem Sohn mitnehmen wollte, sagte man Ihr die würden Ihr per Post nach Hause geschickt. Als Sie nun gestern zu Hause anrief und fragte ob die Papiere endlich da wären sagte ihre Mutter nein. Als Sie heute bei der Botschaft nachfragte wieso die Papiere noch nicht da wären sagte man Ihr die würde sie nicht bekommen da sie bei der Botschaft bleiben würden.
Ist das so üblich oder ist das wiedermal ein Fall von Behördenwillkür (um es mal vornehm auszudrücken)?

Wäre dankbar wenn mir jemand einen hilfreichen Tipp geben  könnte was wir tun können, da wir ja die Papiere für die Vorabzustimmung für Ihren Sohn bei der ABH vorlegen müssen.

cu Geniussl
Zum Seitenanfang
  
105721975  
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum
Antwort #57 - 07.02.2006 um 09:16:07
 
Geniussl schrieb am 06.02.2006 um 23:18:22:
Als meine Frau damals Ihr Visa bei der Botschaft in Sibiu bekam und sie die Papiere von Ihrem Sohn mitnehmen wollte, sagte man Ihr die würden Ihr per Post nach Hause geschickt. Als Sie nun gestern zu Hause anrief und fragte ob die Papiere endlich da wären sagte ihre Mutter nein. Als Sie heute bei der Botschaft nachfragte wieso die Papiere noch nicht da wären sagte man Ihr die würde sie nicht bekommen da sie bei der Botschaft bleiben würden.
Ist das so üblich oder ist das wiedermal ein Fall von Behördenwillkür (um es mal vornehm auszudrücken)?

Wäre dankbar wenn mir jemand einen hilfreichen Tipp geben  könnte was wir tun können, da wir ja die Papiere für die Vorabzustimmung für Ihren Sohn bei der ABH vorlegen müssen.

Kannst Du bitte "Papiere" mal näher spezifieren...

Abu


cu Geniussl [/quote]
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Geniussl
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


Recht haben heißt nicht
Recht bekommen!


Beiträge: 27
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratsvisum
Antwort #58 - 07.02.2006 um 20:50:05
 
Hallo Abu,
hat sich schon aufgeklärt. Habe die Dokumente meiner Frau selbst nochmal kontrolliert und nochmal nachgefragt und dabei festgestellt, das es nur beglaubigte Kopien der Gebutsurkunde und die üblichen Antragsformulare sind, die bei der Botschaft sind.
Sorry, da habe ich zu schnell und umsonst Panik gemacht.
Trotzdem danke für die Hilfsbereitschaft.

cu Geniussl
Zum Seitenanfang
  
105721975  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema