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Heirat mit Japanerin (Gelesen: 1.936 mal)
dare_mo_shiranai
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat mit Japanerin
07.02.2006 um 14:41:03
 
Hallo liebes Forum, 

ich habe eine Frage bezüglich Heirat mit einer Japanerin.
Kurz zu unserer Situation. Wir haben uns in Australien kennengelernt und sind nun seit fast 4 Jahren zusammen. Jetzt wohnen wir in Deutschland (ich selber bin Deutscher, Sie hat ein Working Holiday Visum) und überlegen nun zu heiraten

Kann mir jemand, vielleicht aus eigener Erfahrung, Tipps und Hinweise geben, beispielsweise welche Unterlagen zu besorgen sind (von meiner also auch von Ihrer Seite), wo diese einzureichen sind, evtl. auch interessante und hilfreiche Links etc

Habt Ihr Empfehlungen (beispielsweise was den Aufwand angeht) bezüglich des Landes - also Heiraten in Deutschland oder in Japan?

Wie ist die Regelung mit dem Visum. Z.Zt hat Sie ja das Working Holiday Visum. Wie lange wird es dauern eine "normale" Aufenthaltsgenemmigung zu bekommen?
Wann wird Sie arbeiten können?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe
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Sondra
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Antwort #1 - 07.02.2006 um 15:12:21
 
Zitat:
ich habe eine Frage bezüglich Heirat mit einer Japanerin.
guck hier, hier und hier (anklicken!) .
Weitere Fragen zum heiraten in Japan zu stellen hier:
Zitat:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Leiter Henrik Schmiegelow, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter
Ort Tokyo
Straße 4-5-10, Minami-Azabu, Minato-ku, Tokyo 106-0047.
Telefon (0081 3) 57 91 77 00
Fax (0081 3) 34 73 42 43

Zitat:
Wie lange wird es dauern eine "normale" Aufenthaltsgenemmigung zu bekommen?

Nicht lange. Bei Heiraten in Japan: bis zur Ausstellung des Visums zur Familienzusammenführung. Bei Heiraten in Deutschland - wenn dies noch innerhalb ihres jetzigen Visums geschehen kann - gleich nach der Eheschliessung bzw. wenn eine Rückreise nach Japan nötig sein wird, dann bis zur Ausstellung des Visums zur Heiratszwecken, dann Eheschliessung, dann AE.
Zitat:
Wann wird Sie arbeiten können?

Siehe § 28 AufenthG Absatz 5 = sofort mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
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Mick
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Antwort #2 - 07.02.2006 um 15:32:22
 
Sondra schrieb am 07.02.2006 um 15:12:21:
Nicht lange. Bei Heiraten in Japan: bis zur Ausstellung des Visums zur Familienzusammenführung. Bei Heiraten in Deutschland - wenn dies noch innerhalb ihres jetzigen Visums geschehen kann - gleich nach der Eheschliessung bzw. wenn eine Rückreise nach Japan nötig sein wird, dann bis zur Ausstellung des Visums zur Heiratszwecken, dann Eheschliessung, dann AE.
Siehe


Hi,
§ 41 AufenthV: Japanische Staatsangehörige können visumsfrei
einreisen und die AE nach der Einreise beantragen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Sondra
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Antwort #3 - 08.02.2006 um 11:35:33
 
Mick schrieb am 07.02.2006 um 15:32:22:
§ 41 AufenthV: Japanische Staatsangehörige können visumsfrei
einreisen und die AE nach der Einreise beantragen.

Sorry  Traurig hatte völlig übersehen. Danke Mick!
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