HALO!!!
Ich habe im KVR von München eine Hinnahme von Mehrstaatigkeit wg. unzumutbarer Entlassungsbedingungen in Höhe von 1331€ beantragt!
Ich bin Kroate( Enlassung läuft), mir wird eine bosnische Staatsangehörigkeit untstellt!
Austritt aus der Bosnischen Staatsang.: 461 plus 870 = 1331 euro
Einkommenslage: Student, Eltern verdienen wenig.
Antwort vom KVR:
Bezüglich der Zumutbarkeit Ihrer Entlassungsgebühren haben wir Ihre Einbürgerungsunterlagen der Regierung von Oberbayern vorgelegt. Diese teilte uns nun mit, dass es ihnen auf jeden Fall zumutbar ist, sowohl die Entlassung aus der kroatischen Staatsangehörigkeit als auch aus der bosnisch-herzegowinischen Staatangehörigkeit zu beantragen. Eine entlassungsgebühr ist immer dann zumutbar, wenn jede einzelne Gebühr unter der Grenze von 1278 Euro liegt.
Dies trifft auf alle Fälle für die Gebühr der kroatischen Behörden zu. Für die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit hat die Bezahlung inzwei Teilgebühren zu erfolgen, die jeweils einzeln zu bewerten sind. Die höhe der ersten Teilgebühr liegt ebenfalls unter der oben genannten Zumutbarkeitsgrenze.
Erst im ANschluss daran wird die Regierung von Oberbayern prüfen, ob eventuell auf die Verzichtung der zweiten Teilgebühr verzichtet werden kann und in Bezug auf Bosnien-Herzegowina Mehrstaatigkeit hingenommen werden kann.
Zu diesem Zeitpunkt sind dann die aktuellen Einkommensnachweise von Ihnen und den Eltern vorzulegen
Wir bedauern, Ihnen keine anderen Nachrichten geben zu können und bitten, zunächst beide Entlassungsverfahren in Gang zu setzen.
Sollten Sie unter diesen Umständen keine Einbrgerung mehr wünschen, so bitten wir um die Übersendung einer schriftlichen Rücknahmeerklärung. Wir weisen darauf hin, dass die Rücknahme kostenpflichtig ist.
MfG
(Man beachte die paradoxe Ausrucksweise: auf die Verzichtung verzichtet werden kann!!!!)
Ich glaube dass die Sachbearbeiterin, das nie abgeschickt hat, sondern mich nur schickanieren will, oder was hat das zu ebdeuten???
Was ist das??????
Willkür??????
Auf welche Verwaltungsvoschriften berufen die sich denn da?????
Ist das zulässig???