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Einbürgerung ! (Gelesen: 4.218 mal)
drago
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung !
02.01.2006 um 13:13:01
 
Sehr veehrtes Berater-Team,

Erst mal wünsche sowohl dem Berater-Team, den Mitgliedern und irgendwie auch mir selbst ein frohes Jahr 2006.
Meine Lage: Bin aus einem Nicht-EU Land.

1) Seit ca. 14 Jahren in der BRD, davon seit 1.3.2002 Aufenthaltserlaubnis und davor immer
Bewilligung gehabt. Also, seit über 3 jahren besitze ich AE wegen Heirat. Bei der letzten
Verlängerung bekam ich eigenständige Aufenthalt, weil ich zu dem zeitpunkt wie auch jetzt
getrennt von meiner Frau lebte. Habe die Verlängerung für 2 Jahre, also bis zum 1.3.2007
bekommen.

2) Bin seit 4 Monaten Arbeitslos, weil die Firma insolvenz gemeldet hat.
3) Nehme keine Hilfe oder wohngeld oder sowas.
4) Finde auch monetan keinen anderen Job, hatte zumal vorgehabt mich einbuergern zu
lassen. Das geht aber ohne einen Arbeitsvertrag nicht.

Meine Fragen:

Muss der Arbeitsvertrag unbefristet sein?
Kann ich auch einen Wekstudenten-Vertrag vorlegen?
Soweit ich weiss, verlangen sie Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate und einen
Vertrag, der noch 6 monate gültig ist. Stimmt das?

Wäre sehrdankbar für die Antwort.

Vielen Dank
drago
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 02.01.2006 um 14:03:30
 
Zitat:
Also, seit über 3 jahren besitze ich AE wegen Heirat. Bei der letzten
Verlängerung bekam ich eigenständige Aufenthalt, weil ich zu dem zeitpunkt wie auch jetzt
getrennt von meiner Frau lebte
. Habe die Verlängerung für 2 Jahre, also bis zum 1.3.2007
bekommen.


Hallo,

wenn Deine AE aufgrund der Eheschließung mit einer Deutschen erteilt wurde, kommt gegenwärtig eine Einbürgerung nicht in Betracht.

Die Voraussetzungen der hierfür einschlägigen Rechtsgrundlage des § 9 StAG liegen derzeit aufgrund des Getrenntlebens nicht vor.

Eine Einbürgerung auf Grundlage des § 8/ bzw. 10 StAG scheitert m.E. an den fehlenden Voraufenthaltszeiten, denn die Zeiten der Aufenthaltsbewilligung werden zwar angerechnet, aber diese Zeiten werden nicht als gewöhnlicher Aufenthalt angesehen (jedenfalls in einigen Bundesländern siehe hier). Desweiteren würde hierbei die dauerhafte Sicherung des Lebensunterhaltes fraglich sein. Beim Bezug von Arbeitslosengeld I wird vom Arbeitsamt eine Prognose zu treffen sein, ob die dauerhafte  Unabhängigkeit von öffentlichen Leistungen gewährleistet ist § 8 StAG und VV Ziffer 8.1.1.4 .

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ralf
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Antwort #2 - 02.01.2006 um 14:07:12
 
ronny schrieb am 02.01.2006 um 14:03:30:
jedenfalls in einigen Bundesländern


Eben. Bevor hier weiter spekuliert wird, müssten wir wissen, um welches Bundesland es geht.
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drago
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 02.01.2006 um 14:57:58
 
Danke Ronny und Ralf,

Ich bin in Niedersachsen.
Bitte die Frage bzgl. des unbefristeten Arbeitsvertrages auch beantworten.

Danke
drago
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Ralf
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Antwort #4 - 02.01.2006 um 23:08:00
 
Moin!

In Niedersachsen werden die Zeiten mit A-Bewilligung bei der für die Einbürgerung nach § 10 StAG erforderlichen Zeiten angerechnet, damit wird dieser Punkt erfüllt sein.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Einbürgerungebwerber
Zitat:
3. den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann...

Von unbefristetem Arbeitsvertrag also keine Spur im Gesetz, wichtig ist nur, dass eben keine Sozialhilfe oder Hartz 4 bezogen wird, und selbst von dieser Voraussetzung gibt es Ausnahmen, z.B. wenn die Arbeitslosigkeit unverschuldet ist oder der Bewerber unter 23 Jahre alt ist.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 03.01.2006 um 01:53:48
 
Guten Morgen Ralf,

Dank Deiner Kollegen Fons, Jerrylee, Garfield und Dir habe ich mir selbst auch bischen Mut gemacht, aber dann las ich was von einem serioesen Link http://www.integrationsbeauftragte.de/download/Einbuergerung2005.pdf, auf Seite 23 folgendes:

Im Übrigen ist es für Ihren Einbürgerungsanspruch nur schädlich, wenn Sie Arbeitslosengeld II oder
Sozialhilfe tatsächlich beziehen
bzw.
der Bezug dieser Leistungen droht.


Nun bin ich aber wieder bischen verwirrt.

Gruesse
drago




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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 03.01.2006 um 17:08:35
 
Wir haben dir gestern im Chat alles 5 x erklärt.

Zum 6. mal: geh dahin und stell dienen Antrag!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 04.01.2006 um 17:47:51
 
Hallo Ihr  CoolCoolen8-) Berater-Menschen,

Also, da ich so bischen skeptischer Natur bin, habe ich mich gestern in Berlin bei einem Freund in einem Studentenwohnheim gemeldet, da es in Berlin schneller geht als hier in Hannover, was auch von jerrylee bestaetigt wurde. Naechste Woche stelle ich dann den Antrag.
Mir hat aber auch ein guter Freund empfohlen, zumindest einen Minijobvertrag zu besorgen. Aber ich gehe auch ohne den in die Einbuergerungsbehoerde, da Ihr mir soviel Mut gemacht habt.
ich hoffe nur, dass es sich hier nicht ein biblisches Sprichwort seine Richtigkeit unter Beweis stellen laesst und zwar
lautet das Sprichwort: '' Hochmut kommt vor dem Fall''.
Ich hoffe nur, dass mein Hingehen ohne einen Arbeitsvertrag, nicht als  Lippen versiegeltHOCHMUT unentschlossen bewertet wird.

Achso, und Danke an Mick, der mir das Passwort wieder zurecht gemacht hat, das zuerst nicht ging.

Meine Ummeldung nach Berlin ist doch kein Eigentor gewesen oder? hä?

Gruesse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 04.01.2006 um 19:53:45
 
Hallo nochmals,

Etwas wichtiges haette ich ja fast vergessen. Das Zimmer von meinem Kollegen in Berlin ist aber nur ca. 13 Quadratmeter gross. Schlimm? Traurig

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Ralf
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Antwort #9 - 06.01.2006 um 21:46:34
 
drago schrieb am 04.01.2006 um 17:47:51:
... habe ich mich gestern in Berlin bei einem Freund in einem Studentenwohnheim gemeldet, da es in Berlin schneller geht als hier in Hannover, ...


Sorry, für mich klingt das nach einem Schein-Umzug, nur für die Einbürgerung. Damit würde sich keine neue Zuständigkeit begründen. Dies wäre nur bei einer echten Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes der Fall.

Und wer sagt denn, dass es dort schneller geht? Das mag in einer Woche stimmen und in der nächsten Woche ganz anders aussehen. Und oft sind die Unterschiede innerhalb einer Behörde von Sachbearbeiter A zu Sachbearbeiter B größer als zwischen den Behörden.
Außerdem müssten auch erst die Ausländerakten zur neuen Ausländerbehörde verschickt werden, was sicher auch nicht von heute auf morgen passiert.

Die Wohnungsgröße spielt im Übrigen bei einer Anspruchseinbürgerung keine Rolle.
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drago
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Antwort #10 - 07.01.2006 um 13:10:51
 
Hallo Ralf,

Vielen Dank fuer Deine Antwort.
Da Ihr mit meiner Ummeldung sehr enttaeuscht seid und ich befuerchte, dass Eure Enttaeuschung schon eine
negative Auswirkung auf mein Image haben koennte, habe ich mich nun doch entschlossen, morgen zurueck in Hannover
umzumelden. Es ist naemlich so, dass ich nur Euch habe fuer die Beratung und ich moechte Euch nicht verlieren.
Ausserdem stimmt wieder wegen der Akte, was ich bischen spaeter erfuhr, dass es 4-8 Wochen dauert, bis sie in
die andere Behoerde ankommt. Ich hoffe, dass ich morgen mit der Ummeldung nach Hannover eine Art Schadensbegrenzung betreiben kann, die mir dann hoffentlich von Eurer Seite aus paar Pluspunkte bringt.

Gruesse
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Antwort #11 - 09.01.2006 um 14:43:53
 
Hallo Allerseits,

Also, seit heute bin ich wieder in Hannover zurueckgemeldet. Ich war schon erstaunt, als die Sachbearbeiterin mich NICHT  MAL schief angeschaut hat.

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