Ralf schrieb am 08.01.2006 um 14:25:36:Da gebe ich dir Recht. Kann das mit den 2 Jahren sowieso nicht nachvollziehen, normalerweise ist die Anfrage beim Bundesamt lediglich eine Sache von ein paar Wochen.
danke, wenigstens einer der mich versteht. ich hatte mich auch direkt an das amt gewendet und hier der genaue wortlaut des antwortschreibens vom 30.11.05:
"Sehr geehrter Herr Azizpour,
zur Zeit kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Vorgang dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorliegt. Ihr Vorgang wird, entsprechend der Eingänge (Posteingang) in vergleichbaren Verfahren, überprüft. Das Bundesamt ist stets bemüht jeden Vorgang zeitnah zu bearbeiten.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 - 16.00 Uhr und Freitag zwischen 8.30 Uhr - 15.00 Uhr unter der Telefonnummer: 0911/943-6390 gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
...... "
also nicht weiter als ein standard anschreiben. danach habe ich nochmal gefragt, was denn in vergleichbaren verfahren üblich ist an bearbeitungszeit. die antwort:
"Sehr geehrter Herr Azizpour,
leider kann ich Ihnen zur Zeit keine Bearbeitungsdauer angeben. Ich bitte um Ihr Verständnis."
echt heftig. einen anwalt kann ich mir als student nicht leisten. kann man sich irgendwo einen anwalt stellen lassen oder so? ich hab das gefühl das ich darunter zu leiden habe, das das amt für immigration halt gerade wahrscheinlich wie im jahre2004 so 16000 widerrufsverfahren durchhauen will....
ganz WICHTIGE frage Ralf, vielleicht kannst du mir da weiterhelfen:
kann das einbürgerungsamt wenn sie WOLLEN, mir entgegenkommen und einen teil der bisherigen wartezeit anrechnen als quai "ausbürgerungszeit"??
also da ich von anfang an die voraussetzung für eine zusicherung hatte, aber dieses vom einbürgerungsamt nicht eingeleitet wurde (weil keiner mit so einer wartezeit gerechnet hatte nehme ich an), und ich auch nicht aufgeklärt wurde, daß ich freiwillig mit der ausbürgerung beginnen kann....ich habe fast 2 jahre dadurch verloren, und bei einer rechtsanwaltsberatung wurde mir nochmal versichert, das die ausbürgerungbemühungen in jedem fall schon von anfang an hätten angestoßen werden müssen...
hat die einbürgerungsbehörde zumindest in so einem fall die möglichkeit die verhältnismäßigkeiten zu prüfen? oder darf sie nicht entgegenkommen? die sachbearbeiterin hat mir empfohlen mein diplomzeugnis abzugeben damit die sehen das "es voran geht". hab ich auch gemacht, zusammen mit meinem anstellungsvertrag.