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Heiraten ohne Visum (Gelesen: 2.593 mal)
Laterne
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Beiträge: 7
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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07.11.2005 um 16:33:27
 
Hallo zusammen,

ich habe einen kroatischen Freund und wir möchten gerne dauerhaft zusammenleben. Wenn ich richtig informiert bin, ist das für uns in Deutschland nur durch eine Heirat möglich, weil er sonst keine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bekommt. Braucht er für die Heirat in Deutschland ein Visum zur Eheschließung oder kann er einfach einreisen (er braucht ja zur Einreise kein Visum) und dann gehen wir hier zum Standesamt?
Sind euch bei Aufgebotsstellung und anschließenden Terminen Probleme bekannt, die man vorher schon regeln kann?
Muss ich für ihn eine Verpflichtingserklärung abgeben, wenn wir heiraten möchten?

Ist es sinnvoller bzw. einfacher in Kroatien zu heiraten?

Kann mir jemand sagen, wo ich Informationen über den umgekehrten Fall finde? Also,was wir zu beachten hätten, wenn ich zu ihm nach Kroatien ziehe?

Würde mich über Antworten und Tipps sehr freuen.

Vielen Dank, Barbara


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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.11.2005 um 16:54:53
 
Doppelposting gelöscht. Bitte etwas Geduld beim absenden und nur 1 x klicken.
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Kleinmachnow
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 09.11.2005 um 17:50:47
 
Zitat:
ich habe einen kroatischen Freund und wir möchten gerne dauerhaft zusammenleben. Wenn ich richtig informiert bin, ist das für uns in Deutschland nur durch eine Heirat möglich, weil er sonst keine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bekommt.

Eine Aufenthaltserlaubnis könnte er evtl. auch über ein Studium oder einen Sprachkurs bekommen; allerdings dürfte er in dem Fall nur sehr begrenzt arbeiten (als Student max 90 Tage, als Sprachschüler nur in den Schulferien)

Zitat:
Braucht er für die Heirat in Deutschland ein Visum zur Eheschließung oder kann er einfach einreisen (er braucht ja zur Einreise kein Visum) und dann gehen wir hier zum Standesamt?

Sagen wir mal so:
Wenn er bereits vor der Einreise beabsichtigt, in D zu heiraten, muß er ein Heiratsvisum beantragen und damit einreisen.
Wenn er nach D einreist und dann den Entschluß faßt, in D zu heiraten, darf er das selbstverständlich tun. 

Zitat:
Muss ich für ihn eine Verpflichtingserklärung abgeben, wenn wir heiraten möchten?

Für die Heirat an sich nicht, aber für ein Heiratsvisum.

Zitat:
Ist es sinnvoller bzw. einfacher in Kroatien zu heiraten?

Generell ist der wesentliche Unterschied bei einer Heirat im Ausland der, daß man in dem Fall (für den Ehegattennachzug) keine VE braucht.

Abu
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Laterne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #3 - 11.11.2005 um 17:37:01
 
Hallo Abu,

vielen Dank für die Auskünfte. Wir haben nächste Woche eine Beratung beim Standesamt. Wenn ich dann wieder Fragen habe, melde ich mich nochmal.

Schönes Wochenende, Barbara
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Laterne
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Beiträge: 7
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 10.01.2006 um 17:53:10
 
Hallo zusammen, hallo Abu,

ich wollte  berichten, dass wir inzwischen verheiratet sind und alles wirklich sehr sehr gut geklappt hat. Die Auskünfte vom Standesamt waren alle korrekt und wir sind super gut behandelt worden Smiley

Jezt haben wir mit der Ausländerbehörde zu tun. Mein Mann hat eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Monate bekommen, in dieser Zeit muss er zu einer Germanistin, die prüft, ob er einen Integrationskurs/Deutschkurs machen muss. Ist das üblich??? Mein Mann hat zwar einen Akzent, aber er spricht perfekt deutsch, was die Dame von der ABH auch gehört hat? Danach, sagte sie, erhält mein Mann dann ein Visum für 1 Jahr? Ich habe schon gehört, dass das so sein kann, aber auch, dass er ohne weiteres auch ein 2- oder dreijähriges Aufenthatsrecht erhalten könnte. Hat man hier irgendwie Einfluss drauf?

Würde mich über einen Antwort sehr freuen!

An dieser Stelle ein großes Kompliment an dieses Forum. Ich finde es ist sehr hifreich und sehr sachlich, was den ganzen Problematiken sehr gut tut, finde ich.

Viele Grüße an euch alle und viel ERfolg bei euren Lösungen

Barbara
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ThM
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 11.01.2006 um 19:32:57
 
Hallo Laterne!

Wie habt Ihr das jetzt gemacht?

Einreise nach Deutschland ohne Visum
und dann geheiratet?

Gruß

ThM
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wichtel
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ABH' ler sind auch nur
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32825 Blomberg, Germany
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Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #6 - 11.01.2006 um 19:49:10
 
Hallo!

Zunächst mal  blumenstrauss


Laterne schrieb am 10.01.2006 um 17:53:10:
Ist das üblich??? Mein Mann hat zwar einen Akzent, aber er spricht perfekt deutsch, was die Dame von der ABH auch gehört hat?


Das mit dem Integrationskurs ist so üblich ( seit Inkrafttreten des neuen Aufenthaltsgesetzes zum 01.01.05 ). Wie die Berechtigung oder Verpflichtung  guck www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#44a zu einer Teilnahme festgestellt wird, ist unterschiedlich geregelt.

Laterne schrieb am 10.01.2006 um 17:53:10:
Danach, sagte sie, erhält mein Mann dann ein Visum für 1 Jahr? Ich habe schon gehört, dass das so sein kann, aber auch, dass er ohne weiteres auch ein 2- oder dreijähriges Aufenthatsrecht erhalten könnte. Hat man hier irgendwie Einfluss drauf?


Ich glaub nicht. Die Dauer ist eine Ermessensentschiedung Eurer ABH. Ich denke nicht, dass die darüber mit sich verhandeln lassen Zwinkernd. Darüber würd ich mir aber keine großen Gedanken machen. Solange Ihr zusammenbleibt, wird die entsprechende Verlängerung sicherlich auch kein Problem sein.
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Meine Postings sind persönliche Stellungnahmen. Sie sind keine Rechtsberatung und sollen & können diese nicht ersetzen.&&&&
 
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Laterne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #7 - 16.01.2006 um 11:37:45
 
Hallo Wichtel,

danke für deine Antwort.

Hallo ThM,

ja, mein damaliger Freund ist im Oktober zu Besuch gekommen (Kroaten brauchen dafür kein Visum, sie erhalten einen Stempel in den Pass und müssen spätestens nach 3 Monaten wieder ausreisen).

Wir haben dann beschlossen, dass es für uns am einfachsten ist, wenn wir heiraten. Vorher haben wir uns 2 Jahre immer nur besucht.

Wir haben uns beim Standesamt informiert und bei der ABH gefragt, ob wir das so machen können und alle sagten, dass das geht.
Weil die Post immer sehr lange braucht und wir gerne innerhalb der 3 Monate noch heiraten wollten ist mein Mann noch mal nach Zagreb geflogen, um seine Papiere zu holen, das war im Nachhinein auch kein Problem (uns hatte nämlich ein MA der ABH gesagt, dass mein Mann, sobald er weiß, dass er heiraten will und einreisen möchte, das Eheschließungsvisum braucht).

Ob das immer so reibungslos läuft kann ich nicht beurteilen. Bei uns hat alles super geklappt.

Viel Glück, falls du auch heiraten möchtest.

Liebe Grüße, Barbara



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ThM
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #8 - 16.01.2006 um 19:07:19
 
Danke fuer die Antwort Barbara!

Bei uns ist es aehnlich....
....meine Freundin ist Bulgarin.

Gruss ThM
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