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Scheidung nach EInburgerung aber .... (Gelesen: 740 mal)
Biblos
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung nach EInburgerung aber ....
16.01.2006 um 02:16:14
 
Eine ausländische Freundin von mir ist Derzeit 26 Monaten mit einem Deutschen verheiratet, davor waren die sechs Jahre zusammen. Sie lebt insgesamt seit über 10 Jahre in Deuschland, wo Sie studiert und promoviert hat. Vor ca. 8 Monaten wurde Sie eingebürgert unter berücksichtigung der Bewilligungszeiten, d.h. nach 18 monatigem bestehen ihrer Ehe. Jetzt scheint die Ehe unwiederuflich zerrütet zu sein und der Ehemann möchte sich sofort scheiden lassen. Wie sieht dann das aus?? Kann die Einbürgerung wiederrufen werden z.B. wenn Sie sich jetzt einvernehmlich scheiden lassen unter Angabe eines bestehenden Scheidungsjahres??? Das würde bedeuten, daß die Ehe insgesamt weniger als 2 Jahre bestanden hat. Meine Freundin ist aktuell Vollzeit beschäftigt und verdient überdurchnittlich gut. Bitte um baldige Antworten.
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.01.2006 um 08:29:59
 
Hi,

die Einbürgerung wurde anhand der bestehenden Fakten und nach aktueller
Rechtslage vollzogen. Die Einbürgerung kann demnach nur bei arglistiger
Täuschung zurück genommen werden.
Im Fall Deiner Freundin ist die Rücknahme nicht zu erwarten. Also kein Problem bei
Trennung, Scheidung etc. Sie ist und bleibt Deutsche.


Bruno
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