Hallo zusammen,
Ich bin letzte Woche bei der Einbürgerungsbehörde in Oberhausen gewesen um mich beraten zu lassen.
Meine Eckdaten:
- Indonesische Staatsangehörigkeit, 32 Jahre Alt.
- 1993 bis 2005 in Berlin Technische Informatik studiert (Aufenthaltsbewilligung)
- ab Dezember 2004 in einer Firma in Oberhausen tätig (erstmals weiterhin mit A-Bewilligung, da der Abschlussprüfungstermin erst im April 2005 möglich war)
- ab Juli 2005
AE nach §18 II,III (für 1 Jahr) mit eine Bindung an Arbeitgeber
Ich habe einige Threads hier in Forum gelesen und habe verstanden dass in NRW
die Aufenthaltsbewilligungszeiten angerechnet werden.
Zu meine Überaschung hat die Dame von E- Behörde mir zuerst aber gesagt das die Bewilligungszeiten nicht angerechnet werdenkönnen. Erst nach einer Diskussion hat die Sachbearbeiterin mir gesagt dass die Bewilligungszeiten zum Teil angerechnet werden können (Wieviel wollte sie aber nicht sagen)
Das war aber leider nicht die Einzige Überaschung an dem Tag gewesen, sie hat von mir
auch folgende Nachweise verlangt (ausser von dem was Standardmassig verlangt werden):
- Arbeitsunfähigkeitsversicherung (???)
- Ein Schreiben die bestätigt dass in Indonesien kein Wehrdienst gibt . Da ich leider keine
verwandte mehr in Indonesien habe bleibt mir leider nur noch die Indonesiche Botschaft
in Deutschland als die einzige möglichkeit an diese Nachweiss ranzukommen.
Da unsere Firma demnächst nach Düsseldorf umzieht uberlege ich diesen Antrag lieber
in Düsseldorf zu Stellen, vielleicht werden dort in Düsseldorf dann meine Bewilligungszeiten ganz normal angerechnet werden können, wie normalerweise in NRW sein sollte.
Habe aber leider die sorge dass in Düsseldorf die Einbürgerung sehr lange dauern könnte.
Hat jemand vielleicht einen Rat für mich?
Oder hat jemand Erfahrungen mit der Einbürgerungszeiten in Düsseldorf?
Danke im Voraus