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Einbürgerung und Umzug (Gelesen: 1.242 mal)
hk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung und Umzug
07.11.2005 um 21:01:43
 
Hallo liebe Experten,

ich würde gern wissen, wie die Überführung eines in Bearbeitung befindlichen Einbürgerungsantrags bei Umzug in ein anderes Bundesland veranlasst wird. Soll man die jetzige (alte) Behörde bitten, den Antrag an die neue Behörde weiterzuleiten? Oder soll man die neue Behörde bitten, sich den Antrag (die Akte) von der ersten Behörde schicken zu lassen?

Reicht in diesem Fall eine mündliche Vereinbarung mit der jeweiligen Behörde, oder müsste man so etwas wie einen "Antrag auf Überführung eines Einbürgerungsantrags" stellen (damit zumindest das Datum des Gesuchs festgehalten wird)?   

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.

HK
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Ralf
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Antwort #1 - 07.11.2005 um 22:08:05
 
Zitat:
Soll man die jetzige (alte) Behörde bitten, den Antrag an die neue Behörde weiterzuleiten? Oder soll man die neue Behörde bitten, sich den Antrag (die Akte) von der ersten Behörde schicken zu lassen?


Hallo!

Eigentlich ist das egal, im Prinzip reicht es völlig, der alten Behörde die neue Anschrift und den Tag des Umzuges mitzuteilen, an besten schriftlich, sie wird dann alles nötige veranlassen.
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