Hallo zusammen
wir haben ja in Algerien geheiratet und wollen nun demnächst in Deutschland ein Familienbuch anlegen.
Damit mein Lieber alle erforderlichen Dokumente mitbringt, noch mal die Frage:
Können wir seine algerische Geburtsurkunde verwenden, die er sich im Mai nach der Heirat hat geben lassen (sie trägt schon einen Vermerk, dass er mit mir verheiratet ist, dafür gibt es auf dortigen Urkunden eine "Randbemerkung") obwohl sie ja, wenn wir sie hier vorlegen werden älter als 6 Monate sein wird? Die haben wir nämlich schon damals beim Visumsantrag auf der Botschaft legalisiert. Oder ist sie "zu alt" und er muss noch mal eine "frische" besorgen und komplett legalisieren lassen?
Die Dame auf unserem Standesamt sagte zwar "ja ja das passt schon" aber wir haben Angst, dass das vielleicht nicht offiziell ist und andere Kollegen das nicht so sehen und wir dann nicht weiterkommen, schriftlich geben die einem das ja nie
gibts da ne Verordnung?
Ansonsten habe ich folgende Papiere als erforderlich notiert, meint ihr, das ist ok?
- Heiratsurkunde (übersetzt und legalisiert)
- unsere Geburtsurkunden (seine übersetzt und legalisiert)
- unsere Pässe (ich deutsch, er algerisch)
- evtl. meine Meldebescheinigung
Außer der Heirats- und Geburtsurkunde muss man doch kein Dokument von dort legalisieren lassen, z.B. eventuelle Zeugnisse, Führerscheine usw, oder? Da reicht dann einfach eine Übersetzung?
Alles Liebe und vielen Dank,
Angie :blum