i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Personenstandsrecht >> Familienbuch mit alter Geburtsurkunde?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1130411014

Beitrag begonnen von angiesaar am 27.10.2005 um 13:03:33

Titel: Familienbuch mit alter Geburtsurkunde?
Beitrag von angiesaar am 27.10.2005 um 13:03:33
Hallo zusammen

wir haben ja in Algerien geheiratet und wollen nun demnächst in Deutschland ein Familienbuch anlegen.
Damit mein Lieber alle erforderlichen Dokumente mitbringt, noch mal die Frage:
Können wir seine algerische Geburtsurkunde verwenden, die er sich im Mai nach der Heirat hat geben lassen (sie trägt schon einen Vermerk, dass er mit mir verheiratet ist, dafür gibt es auf dortigen Urkunden eine "Randbemerkung") obwohl sie ja, wenn wir sie hier vorlegen werden älter als 6 Monate sein wird? Die haben wir nämlich schon damals beim Visumsantrag auf der Botschaft legalisiert. Oder ist sie "zu alt" und er muss noch mal eine "frische" besorgen und komplett legalisieren lassen?
Die Dame auf unserem Standesamt sagte zwar "ja ja das passt schon" aber wir haben Angst, dass das vielleicht nicht offiziell ist und andere Kollegen das nicht so sehen und wir dann nicht weiterkommen, schriftlich geben die einem das ja nie ;-) gibts da ne Verordnung?

Ansonsten habe ich folgende Papiere als erforderlich notiert, meint ihr, das ist ok?
- Heiratsurkunde (übersetzt und legalisiert)
- unsere Geburtsurkunden (seine übersetzt und legalisiert)
- unsere Pässe (ich deutsch, er algerisch)
- evtl. meine Meldebescheinigung

Außer der Heirats- und Geburtsurkunde muss man doch kein Dokument von dort legalisieren lassen, z.B. eventuelle Zeugnisse, Führerscheine usw, oder? Da reicht dann einfach eine Übersetzung?
Alles Liebe und vielen Dank,

Angie :blum

Titel: Re: Familienbuch mit alter Geburtsurkunde?
Beitrag von ronny am 27.10.2005 um 19:11:52
Hallo Angie,

ich bin der Meinung, dass die Geburtsurkunde so wie vorliegend ausreichend sein sollte.

Die übrigen Papiere wie Führerschein etc. würde ich nur auf Anforderung legalisieren lassen. Soweit die Daten (Urkunde auf französisch?) mit denen im dann angelegten Familienbuch übereinstimmen, wird im Normalfal keiner mehr den Führerschein oder einzeugnis legalisiert haben wollen.

Ausser den Fachbehörden (ABH,Standesamt, Meldeamt etc.) weiß eh keiner was eine Legalisation ist ;)

Grüße
Ronny ;)

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.