Zitat:Lu ward gesichert da mein fall der arbeitslosigkeit ja erst die letzte woche geschah. zuvor war es ja auch kein problem.
Hi,
aber es ist jetzt ein Problem. Und maßgeblich sind die Umstände
am Tag der Entscheidung durch die
ABH.
Zitat:es ist nicht richtig. aufgezählte paragraphen regeln den zuzug eines familienangehörigen und nicht bei bereits zusammenlebenden. es bezieht sich auf den zuzug, weniger auf sich im inland bereits aufhaltende und zusammenlebende.
Das ist Nonsens. Die Regelungen betreffen die Erteilung einer
AE zum
Ehegattennachzug, unabhängig davon, ob der Nachziehende sich im
Aus- oder Inland aufhält.
Zitat:es gibt wohl auch bereits eine rechtssprechungen gegen den artikel des
LU nachweis von verfassungsgericht.
ABH sollen aber trotzdem versuchen diese anzuwenden...
"es gibt wohl" ist wirklich toll. Du solltest kein Halbwissen verbreiten.
Sicherlich sind da andere Fälle angesprochen, z.B. der Ehegattennach-
zug zu Deutschen.
Zitat:allerdings hat der staatsanwalt für ausländerrecht vieleicht nicht die aktuelle version und steht doch auf dem falschen fuß?
Vermutlich meinst Du Rechtsanwalt? Es gibt übrigens meines Wissens
den "Fachanwalt für Ausländerrecht" nicht. Allenfalls Anwälte mit dem
"Tätigkeitsschwerpunkt Ausländerrecht".
Zitat:ich geh mal heute zum
ABH und versuche mich mal einen dialog
Mach das. Sei aber ned so entäuscht, wenn es nicht läuft, wie gewünscht.