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Familiennachzug Frau mit Kind. Vater Nachweiß?! (Gelesen: 2.030 mal)
ProfDrDenis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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17.10.2005 um 14:46:25
 
Hallo Ihr Allwissenden,

heute hat mir meine dt. Ausländerbehörde mitgeteilt dass sie eine Ausreise Erlaubniss des Kindesvaters haben müssen oder ein Dokument das der Vater unauffindbar sei.

Hintergrund:
Mutter ist aus Kenia und hat einen 4 jährigen Sohn. In der Geburtsurkunde des Sohnes ist der Vater nicht(!) angegeben. Wir haben in Kenia geheiratet. Alle Papiere liegen - bis auf das besagte - in Deutschland vor.

Ich oder besser wir dachten der fehlende Vater Eintrag in der Geburtsurkunde würde reichen. Macht es Sinn ein Dokument zu besorgen, Vater nicht bekannt? Zumal es schwierig bis unmöglich ist überhaupt den Vater aufzutreiben.

Was tun? Hat irgendwer einen Rat?

schöne Zeit
Wolfgang
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Riki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #1 - 18.10.2005 um 22:03:05
 
Hallo Herr Professor,

wie Du weißt, ist die Welt leider ungerecht. So hat die Ausländernhörde (München) bei meiner Lebensgefährtin die Geburtsurkunde ohne Angabe des Vaters als ausreichend für den Nachzug der Tochter angesehen.

Aber versuch`s doch mal mit mit einem kenianischen Garantieschein für einen Kühlschrank und schreibe darauf "Father unknown", dann noch einen phantasievollen Stemmpel darüber. Das könnte die ABH vielleicht beeindrucken.

Viel Glück noch!

Kiki Riki  grin
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aschaton
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Kann ich eigentlich in
Cameroun weiter riestern
??


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.10.2005 um 08:04:40
 
Zitat:
...die Geburtsurkunde ohne Angabe des Vaters als ausreichend für den Nachzug der Tochter angesehen


Kann ich nur bestätigen.
Bei uns war es ebenfalls so.

Ich hätte ehrlich gesagt auch nicht gewußt, wo ich eine derartige "Kühlschrank-Bescheinigung" hätte auftreiben sollen, zumal der Kindsvater in Belgien vermutet wird...

Kann es sein, daß in Kenia der fehlende Geburtsurkunden-Vater hinsichtlich des Sorgerechts anders als in Kamerun gehandhabt wird?
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----- "Sangtang on t'attang!" -----
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 19.10.2005 um 08:22:14
 
Zitat:
Ich oder besser wir dachten der fehlende Vater Eintrag in der Geburtsurkunde würde reichen.


Hallo zusammen,

würde ich auch so sehen wollen. Nach dem mir vorliegenden Gesetz über die Vormundschaft und das Sorgerecht für Kinder (Guardianship of Infants Act) sieht es so aus als wäre der biologische Vater ohne Anerkennung der Vaterschaft rechtlich nicht existent  öhm

Ich würde versuchen, eine gerichtliche Sorgerechts"bestätigung" durch den High Court als zuständigem Gericht hierfür beizubringen. Da muß es nach dem oben erwähnten Gesetz in Section 7 eine entsprechende Grundlage für geben.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Guenter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.10.2005 um 09:36:33
 
bei der Ausreise eines Kindes werden auch die Gesetze des Landes beachtet, aus dem das Kind ausreisen soll. Die kenianischen Gesetze kenne ich nicht. Nach dt. Recht ist das alleinige Sorgerecht ausreichend. Bei einer Adoption sieht es allerdings anders aus, hier muß der Vater zustimmen.
Um eine Unauffindbarkeit zu dokumentieren, reicht es aus, in überregionalen Zeitungen in Ländern, in denen der Kindsvater zu vermuten ist, eine entsprechende Suchannonce zu platzieren und nach 3 Monaten Wartezeit bei einem Notar eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, daß der Aufenthaltsort des Kindesvaters unbekannt ist. Diese Versicherung ist überzubeglaubigen und von der dt. Botschaft zu legalisieren.
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ProfDrDenis
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Antwort #5 - 21.10.2005 um 12:14:53
 
Zitat:
Ich würde versuchen, eine gerichtliche Sorgerechts"bestätigung" durch den High Court als zuständigem Gericht hierfür beizubringen. Da muß es nach dem oben erwähnten Gesetz in Section 7 eine entsprechende Grundlage für geben.


klingt gut. Aber wahrscheinlich sitze ich jetzt auf der Leitung. Wo kann ich das machen? und gibt es keine deutsche Gesetzesaussage die ich dem AB Herrn zeigen kann? Er versteift sich darauf dass es ja einen biologischen Vater geben muss  :rofl2
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ProfDrDenis
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Antwort #6 - 26.10.2005 um 10:49:51
 
sorry wenn ich etwas drängle   grin aber ich fliege morgen abend nach Kenia und hätte es gerne vorher geklärt. Zwischenzeitlich war meine Frau nochmals beim dt. Konsolat in Kenai. Auch die haben nur den Kopf geschüttelt. Aber was tun wenn der AB Mann stur bleibt, ist. Gibt es keine Möglichkeit ihn zu überzeugen?

Danke nochmals für die Hilfe
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